SS-Obersturmführer

* 15.09.1911 in Osnabrück
† 07.12.1994 in
Elmshorn

Reichsdeutscher

Sohn eines Schlachters

verheiratet, zwei Kinder

Schulbesuch in Osnabrück und Meppen
(sowie die Mittelschule bis zur mittleren Reife, machte eine Umschulung, und wechselte auf verschiedene Gymnasien)

1933
Abitur (in Meppen)
(Er besuchte das Gymnasium in Meppen, wo sein Onkel als Schulrat tätig war. Hier bestand Lucas 1933 das Abitur.)

01.03.1933 - 01.11.1937
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

01.06.1933 - 31.06.1933
Dienst in der Reichswehr

vier Semester Philologie in Münster

ab 09.11.1937
Mitglied der NSDAP

ab 09.11.1937
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 350 030)

09.11.1937
Beförderung zum SS-Schützen (Allgemeine SS)

00.02.1939
Beförderung zum SS-Rottenführer (Allgemeine SS)

Medizinstudium in Rostock (ab 1942 in Danzig)

15.10.1939 - 20.12.1939
Dienst in der Wehrmacht

ab 01.09.1942
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

1942
zum Dr. med. promoviert

1942
zweimonatige Ausbildung im Rahmen eines Führeranwärterlehrgangs bei der SS-ärztlichen Akademie der Waffen-SS in Graz

01.11.1942
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

Truppenarzt in Nürnberg und Belgrad

20.04.1943
Beförderung zum SS-Untersturmführer

Wegen „defätistischer Äußerungen“ kurzfristig zu einer Bewährungseinheit versetzt.
(Nach eigenen Angaben zu einer Bewährungseinheit nach Jugoslawien versetzt war er kurze Zeit bei Belgrad stationiert.)

27.09.1943
Mit Schreiben vom 27. September 1943 zum 1. Oktober 1943 zum Führungshauptamt – Amtsgruppe D – Sanitätswesen der Waffen-SS Berlin beordert

09.11.1943
Beförderung zum SS-Obersturmführer

15.12.1943
Versetzung zum Amt D III für Sanitätswesen und Lagerhygiene des WVHA in Oranienburg

00.12.1943 - Spätsommer 1944
Lagerarzt im KZ
Auschwitz I (Truppenarzt)
(zeitweise Auschwitz-Birkenau, Zigeunerlager, Theresienstädter Familienlager)

1944
KL
Mauthausen, KL Stutthof u. KL Ravensbrück

00.01.1945
KL
Sachsenhausen

00.03.1945
Ende März 1945 setzte sich Lucas von der Truppe ab und verbarg sich in der Nähe von Berlin bei einem norwegischen Staatsbürger, der als politischer Häftling aus seiner Heimat nach Deutschland verbracht worden war und unter Auflagen sich bei Berlin zwangsaufenthalten musste. Ein Empfehlungsschreiben, das eine norwegische Ravensbrück-Häftlingsfrau dem Lagerarzt Lucas mitgegeben hatte, garantierte ihm Aufnahme und Schutz bei dem Norweger. Als die Rote Armee Berlin eroberte, floh Lucas nach Westen, gelangte nach Elmshorn und fand dort Arbeit im städtischen Krankenhaus.
(Stadtkrankenhaus Elmshorn. Er wurde Assistenzarzt, dann Oberarzt und schließlich Leiter der geburtshilflichen-gynäkologischen Abteilung. Nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verlor er seine Anstellung und arbeitete in einer Privatpraxis. Sein Nettoverdienst belief sich nach eigenen Angaben auf 30.000 Mark im Jahr, außerdem besaß er gemeinsam mit seiner Frau ein Einfamilienhaus im Wert von rund 80.000 Mark.)

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
SA-Sportabzeichen
Deutsches Reichssportabzeichen

Franz Bernhard Lucas, Facharzt für Frauenkrankheiten in Elmshorn.
Seine Patientinnen, die ihn im Elmshorner Krankenhaus aufsuchen, sprechen voller Hochachtung von seinen medizinischen Fertigkeiten. Daß man ihn Anfang 1963, als seine Tätigkeit in Auschwitz bekannt wurde, von der Leitung der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung des Hospitals ablöste, hat seinem Ansehen nicht geschadet. Seine Praxis geht gut. Es wird berichtet, er benutze die Flugverbindung Frankfurt–Hamburg, um in den prozeßfreien Tagen seine Sprechstunden zu halten und im Krankenhaus seine Privatpatientinnen zu behandeln. Ein gewissenhafter, auf das Wohl seiner Kranken bedachter Arzt also, der Schmerzen lindert, Frauen von ihren Gebrechen befreit, sie mit geschickten Händen heilt, ein Samariter. Er geht, wie es heißt, in seinem Beruf auf.

09.04.1964
Die Behandlung der Häftlinge durch Dr. Lucas war anständig", sagt der Zeuge Wojciech Barcz am 9. April 1964 aus.

1964
Auschwitz-Prozeß
Kurz vor Weihnachten 1964 reist Lucas als einziger der 22 Angeklagten mit zur "Augenscheinseinnahme" nach Auschwitz - ein symbolträchtiges Bild, das um die Welt geht.

19.09.1965
Wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in mindestens vier Fällen und an mindestens je 1000 Menschen verurteilte ein Schwurgericht im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozeß Dr. Lucas am 19. August 1965 zu einer Gesamtzuchthausstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

20.02.1969
Im Februar 1969 hob der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil gegen Dr. Lucas auf. Es war nach Meinung des Senats nicht hinreichend aufgeklärt worden, ob Dr. Lucas sich in einer tatsächlichen oder vermeintlichen Notstandssituation befunden hat.
(Das Urteil gegen Lucas hob der BGH mit Urteil vom 20.02.1969 (Az.: 2 StR 280/67, StA F, 4 Ks 2/63, Bd. 128, Bl. 20.761–20.826) auf. In der Neuverhandlung vor dem LG Frankfurt/M. wurde der ehemalige SS-Arzt mit Urteil vom 8.10.1970 (StA F, 4 Ks 2/63, Bd. 128, Bl. 20.959–20.993)
freigesprochen.)

00.03.1968
aus der Untersuchungshaft entlassen

1970
vom LG Frankfurt am Main freigesprochen
(Fünf Jahre nach der Urteilsverkündung in der Strafsache gegen Mulka u.a., am 20. August 1970, begann beim LG Frankfurt am Main das Verfahren gegen Lucas (Az.: 4 Ks 2/63). Mit Urteil vom 8. Oktober 1970328 sprach das Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Werner Baumann Lucas frei. In strafrechtlicher Hinsicht war Lucas aus seinem Verhalten auf der Rampe in Birkenau, das objektiv mehrfach den Tatbestand der Beihilfe zum Mord, begangen an einer unbestimmten Vielzahl von Menschen, erfüllte, kein Schuldvorwurf zu machen. Zum einen ließ sich nach Auffassung des Gerichts nicht ausschließen, dass Lucas im Putativnotstand gehandelt habe, zum anderen sprach »eine Reihe von Umständen« dafür, »dass der Angeklagte tatsächlich im Putativnotstand gehandelt haben kann, also unter dem Eindruck einer objektiv nicht bestehenden, subjektiv aber – schuldlos – als gegeben empfundenen Zwangslage im Sinne des § 52 StGB gehandelt haben kann und somit gemäß § 52 StGB ›eine strafbare Handlung nicht vorhanden‹ ist«. Lucas’ Einlassung, vom SS-Standortarzt, SS-Sturmbannführer Eduard Wirths, zum Rampendienst befohlen und von dem auf der Rampe anwesenden Kommandanten von Birkenau, SS-Hauptsturmführer
Josef Kramer, zum Selektieren gezwungen worden zu sein, war »zwar nicht nachweisbar, konnte aber andererseits dem Angeklagten nicht nur nicht widerlegt werden, sondern hatte einen starken Grad von Wahrscheinlichkeit für sich«. Lucas, der in der Zeit vom 24. März 1965 bis zum 26. März 1968 in Untersuchungshaft gesessen hatte, hatte keinen Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft, denn bei »aller strafrechtlich schuldlosen Verstrickung des Angeklagten«, so heißt es im Beschluss des Schwurgerichts vom 8. Oktober 1970, sei »sein Verhalten vom allgemeinen sittlichen Standpunkt aus doch verurteilenswert«, und es bleibe »nach den festgestellten Umständen eine grobe Unsittlichkeit der zur Untersuchung gezogenen Tat des Angeklagten bestehen«.)

Brief Lucas' vom 05.12.1961 (Elmshorn)
(4 Ks 2/63, Bd. 58, Bl. 10879–10884)
Richterliche Vernehmung vom 14.02.1962 in Frankfurt am Main
(4 Ks 2/63, Bd. 62, Bl. 11534–11547)