SS-Sturmmann

* 11.10.1915

vor 1945 Angehöriger der der 4. u. 5. Komp. SS-Totenkopf-Sturmbann im KL
Auschwitz u. KL Monowitz

22.01.1943
Beförderung zum SS-Schützen

Auschwitz, 19. Januar 1944
Standortbefehl Nr. 3/44
Standortbefehl.
1.) Belobigung. Der SS-Unterscharführer Johann Ratzka, 3. Kompanie, hat am 10.01.1944 durch besondere Aufmerksamkeit und entschlossenes Handeln die Flucht von zwei Häftlingen verhindert. Ich spreche ihm für sein umsichtiges Verhalten meine besondere Anerkennung aus. Ratzka erhält als Belohnung fünf Tage Sonderurlaub. Ich spreche dem SS-Schützen Paul Korhamer, 5. Kompanie, meine besondere Anerkennung aus, weil er am 04.01.1944 durch umsichtiges Verhalten die Flucht eines Häftlings in Jaworzno verhindert hat. Korhamer erhält als Belohnung fünf Tage Sonderurlaub.

11.04.1944
Beförderung zum SS-Sturmmann

Monowitz, 19. Juni 1944
Kommandanturbefehl Nr. 7/44
Erneute Belobigung im Kommandanturbefehl vom 19.06.1944, da er die Flucht von Häftlingen verhinderte