I III.

Die in der Anklageschrift und im Eröffnungsbeschluss nicht erwähnte Mitwirkung des Angeklagten Ru. an der Erschießung des jüdischen Restkommandos

An der Liquidierung des jüdischen Restkommandos von mindestens 25 Personen, darunter zwei Frauen, war Ru. insofern beteiligt, als er die in den zwei Waggons eingesperrten männlichen Juden bewachte und sie in Gruppen von je fünf Personen nach und nach zum Siedlungshaus schickte, in dessen Nähe sie erschossen wurden.

Diese Feststellungen beruhen auf dem glaubhaften Geständnis der beiden Angeklagten Ru. und Mentz, deren Angaben zu dieser Liquidierung des jüdischen Restkommandos vollauf übereinstimmen.
Hinzu kommt, dass auch der Angeklagte Franz das Kerngeschehen dieser Erschießung der letzten Häftlinge und die Mitwirkung von Ru. hierbei bestätigt (vergleiche den Abschnitt
A.VI.19. und den Abschnitt DV des Zweiten Teiles der Gründe).