Dritter Teil III. f.

Fall En.

Im Herbst 1943 erteilte der SS- und Polizeiführer für Wolhynien/Podolien, der SS-Oberführer oder SS-Brigadeführer Günther, dem Zeugen En. den Befehl, etwa 400 bis 450 jüdische Arbeiter in Wladimir Wolynski zu liquidieren. En. lehnte das aus ethischen Gründen ab.

Er erlitt hierdurch keine Nachteile.

Diese Feststellungen beruhen auf der eidlichen Aussage des Polizeioberkommissars En.