D VI. 2.

Erschießung des kranken Häftlings Hans Berg

Am 3.Mai 1943, seinem Geburtstage, erhielt der Zeuge Sed. zusammen mit drei weiteren Häftlingen den Befehl, den im Krankenrevier des unteren Lagers liegenden Kameraden Hans Berg, der an hohem Fieber litt, ins Lazarett zu bringen. Im Revier bekam Hans Berg von dem dort tätigen Arzt eine Beruhigungsspritze. Er fragte den Zeugen Sed., ob er nunmehr ins Lazarett komme. Sed. verneinte das, um Berg nicht zu ängstigen. Nachdem Berg durch die Spritze bewusstlos geworden war, wurde er auf eine Trage gelegt und von Sed. und seinen drei Kameraden ins Lazarett getragen. Hier wurde er im Beisein der vier Träger von Mentz erschossen und in die brennende Leichengrube geworfen.

Der Angeklagte Mentz erinnert sich an die Tötung des Hans Berg nicht mehr, da er sich niemals nach dem Namen eines Opfers und nach dem Grund seiner Erschießung zu erkundigen pflegte. Er hält es aber für möglich, dass Hans Berg einer von den 50 Arbeitsjuden war, die er nach dem von ihm abgelegten Geständnis im Lazarett erschoss.

Dass es sich in der Tat so verhalten hat, ergibt die genaue eidliche Bekundung des Zeugen Sed., dessen besondere Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit schon mehrfach betont worden ist (vergleiche
AV. 8.des Zweiten Teiles der Gründe). Allerdings lässt sich nicht mehr feststellen, welcher deutsche SS-Mann den kranken Hans Berg zur Erschießung bestimmt und dann dem Zeugen Sed. und dessen drei Kameraden den Befehl erteilt hat, Berg ins Lazarett zu schaffen.
Der Zeuge Sed. meint, wenn er sich nicht täusche, sei Miete dieser Mann gewesen, jedoch könne er sich hieran nicht mehr mit Bestimmtheit erinnern.
Da Miete bestreitet, in irgendeiner Form an der Erschießung des Hans Berg beteiligt gewesen zu sein, lassen sich zu diesem Punkt sichere Feststellungen nicht treffen.