D VI. 1.

Beihilfe zur Erschießung von mindestens 3 Häftlingen anlässlich des Todes von Max Biala

Als am Abend des Überfalles auf den SS-Unterscharführer Max Biala der Angeklagte Franz mindestens 10 von ihm ausgesuchte Arbeitsjuden erschoss (vergleiche
A.VI.1.), reichte ihm Mentz seine geladene Pistole, nachdem Franz das Magazin seiner eigenen Pistole leer geschossen hatte. Franz konnte so sein Tötungswerk ohne Unterbrechung fortsetzen. Mit der Pistole des Mentz tötete er mindestens noch drei Häftlinge.

Der Angeklagte Mentz bestreitet, bei der Erschießung von mindestens 10 Häftlingen anlässlich des Überfalles auf Max Biala in irgendeiner Form mitgewirkt zu haben.

Er wird jedoch durch die eidliche Aussage des 68 Jahre alten Angestellten Au. aus Stockholm überführt. Der Zeuge erinnert sich ganz genau daran, wie Mentz seine eigene geladene Pistole dem Mitangeklagten Franz reichte, nachdem dessen Pistole leer geschossen war. Da der Zeuge Au. Mentz sofort als Schiesser wiedererkannt hat, da er seine Bekundung ruhig und sachlich gemacht hat und da er eine Verwechslung des Angeklagten Mentz mit einem anderen SS-Mann ausschließt, ist seine Bekundung glaubhaft. Im übrigen schildert der Zeuge nichts Ungewöhnliches denn die Erschießung der ausgesuchten Leute musste schnell geschehen, und das wäre nicht möglich gewesen, wenn Franz seine leer geschossene Pistole erst mit einem anderen, gefüllten Magazin hätte versehen müssen. Es ging viel rascher, wenn er sich nach dem Leerschiessen seiner Pistole die bereits schussfertige Pistole des Angeklagten Mentz geben ließ.