Lodz (Litzmannstadt)

Ghetto


Das Ghetto Lodz (Litzmannstadt) mit Wachtposten

Gebiet
Polen, Woiwodschaft Łódź, Kreisfreie Stadt Łódź

Eröffnung
08.02.1940

Liquidierung
Am 20.08.1944 das Rest-Ghetto wurde weiter verkleinert, die verbleibenden Insassen wurden am 16.01.1945 befreit

Deportationen
Größere Einweisungen von Juden aus dem Reichsgau Wartheland: September und Oktober 1941: 3.000 aus dem Kreis Wloclawek (Leslau); 24.09.1941: 2.900 aus Wloclawek; 18.03.1942: 4.000 aus Brzeziny (Löwenstadt); Mai 1942: 8.168 aus Pabianice (Pabianitz) und Brzeziny; Juni und August 1942: 1.000 aus Lask; August 1942: 6.167 aus Pabianice, Lask und Belchatow. Nach Angaben des Inspekteurs der Deutschen Polizei vom 13.11.1941 trafen vom 16.10.1941 bis zum 04.11.1941 20 Transporte mit insgesamt 19.837 Juden aus dem Altreich ein: Aus Wien kamen 5.000, aus Prag 5.000 aus Berlin 4.187, aus Köln 2.007, aus Luxemburg 512, aus Frankfurt a. M 1.113, aus Hamburg 1.034 und aus Düsseldorf 984. Gemäß eines Schreibens der Ghetto-Verwaltung vom 18.03.1944 wurden 1.500 Juden in die Zwangsarbeitslager für Juden nach Tschenstochau und Skarzysko-Kamienna überstellt. Ab Dezember 1941 begannen die Transporte in das Vernichtungslager Chelmno (Kulmhof). Nach einer Unterbrechung im Jahr 1943 begann die endgültige Räumung des Ghettos Mitte 1944. Die Transporte gingen erneut nach Chelmno sowie nach Auschwitz.

Einsatz der Häftlinge bei

Art der Arbeit

Bemerkungen:
Da das Lager über mehrere Strßenzüge verfügte werden in Berichte oft die Straßennamen hinzugefügt.
Das größte Ghetto im sogenannten Warthegau befand sich in der nach Litzmannstadt umbenannten Stadt Lodz. Es war dem Oberbürgermeister, dem Polizeipräsidenten und der Gestapo unterstellt und erstreckte sich über das nordöstliche Stadtgebiet. Am 30.04.1941 wurde das Ghetto geschlossen. Im Mai 1940 lebten dort über 150.000 Juden. Aufgrund der fehlenden Deportationsmöglichkeit nach Osten erging Mitte 1941 der Beschluss, Lodz zu einem zentralen Gau-Ghetto zu machen. Zwar wurde dieser Plan nie in aller Konsequenz realisiert, dennoch wurden zahlreiche, vor allem arbeitsfähige Juden aus dem Warthegau nach Lodz verschleppt. Zusätzlich begann ab Herbst 1941 die Deportation von insgesamt etwa 20.000 Juden aus dem restlichen Reichsgebiet sowie von etwa 5.000 als Zigeuner bezeichneten Personen. Die Räumung des Ghettos begann Ende 1941. Nach der ersten Deportationswelle, vor allem in das Vernichtungslager Chelmno, lebten Ende 1943 nur noch etwa 83.000 Menschen im Ghetto. Von den Deportationen im Jahr 1944 wurden nur etwa 800 Juden ausgenommen. Sie wurden für Aufräumarbeiten auf dem Ghettogelände zurückbehalten. Nach der Befreiung der Stadt durch die Rote Armee zählte man 877 überlebende Juden in der Stadt. Neben den jüdischen Ghetto-Bewohnern lebten weitere etwa 5.000 sogenannte Zigeuner im Ghetto. Diese wurden ebenfalls in Chelmno getötet.



Einrichtung des Ghettos


Errichtung des Ghettos

Am 10. Dezember 1939 wurde vom Regierungspräsidenten Friedrich Uebelhoer ein Rundschreiben zur Bildung eines Ghettos in der Stadt Lodsch verschickt. Das Schreiben enthielt Vorschläge zur Lage des Ghettos im Norden der Stadt, zur Abtrennung von dem Rest der Stadt und zur Versorgung der Bewohner. Das Schreiben endete mit der Aussage, dass die Errichtung des Ghettos nur eine Zwischenlösung darstellen soll und am Ende das Ghetto und die Stadt Lodz von Juden gesäubert werden sollten. Im Februar 1940, fünf Monate nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges, wurden durch den deutschen Polizeipräsidenten von Lodsch, SS- Brigadeführer Johannes Schäfer, die im Norden der Stadt gelegenen Viertel Stare Miasto (Altstadt), Baluty und Marysin, alle drei besonders rückständige Stadtteile, in denen 90% der Häuser über keinen Wasseranschluss verfügten, per Dekret zum Ghetto erklärt.

Alle nichtjüdischen Bewohner hatten den Bereich bis zum 30. April des Jahres zu verlassen, und gleichzeitig wurden zu den bereits ansässigen 60.000 Juden weitere 100.000 Lodscher Juden per Zwang einquartiert. Das neue, etwa vier Quadratkilometer große, Judenghetto wurde sogleich mit Stacheldraht und Mauerwerk umgeben, wozu teilweise auch ganze Straßenzüge abgerissen wurden. Von nun an war es den Juden bei Todesstrafe verboten, ohne Erlaubnis das Ghetto zu verlassen. Die Anweisung des Kommandeurs der Schutzpolizei Litzmannstadts Walter Rudolf Keuck vom 19. Mai 1940 sah vor, dass beim Versuch das Ghetto illegal zu Verlassen sofort ohne Vorwarnung zu schießen sei. Dasselbe galt für Personen die beim Schmuggeln angetroffen wurde. Für die Kontrolle der Einhaltung dieses Verbotes sorgten an der Ghettogrenze in Wachtürmen postierte bewaffnete SS-Wacheinheiten.

Am 24. Juni 1940 veröffentlichte der Judenälteste Chaim Rumkowski die Bekanntmachung, dass ab dem 28. Juni 1940 nur noch Ghettogeld, Rumkowski sprach von Mark-Quittungen, für Zahlungen im Ghetto verwendet werden darf.


Rauch Gasse 25

Leo Julius Raphaeli, genannt Willy Hagen, geb. 15.11.1878 letzter Wohnort vor der dep. Hamburg Mundsburger Damm 38


Reiterstraße 15

Ida Kohn geb. Grünhut, geb. 13.10.1874 Wohnort vor ihrer dep. Hamburg Mundsburger Damm 26
Gertrud Kohn, geb. 28.04.1897 Wohnort vor ihrer dep. Hamburg Mundsburger Damm 26


Rubensgasse 2

Albert Levisohn geb. 17.3.1891 letzter Wohnort vor der dep. Hamburg Gluckstraße 24
Cilly Levisohn geb. Magnus, geb. 31.12.1894 letzter Wohnort vor der dep. Hamburg Gluckstraße 24
Rolf William Levisohn geb. 11.9.1920 letzter Wohnort vor der dep. Hamburg Gluckstraße 24


an die Ghettoverwaltung Litzmannstadt

Betrifft: Abgabe von Spinnstoffwaren an die NSV durch die Ghettoverwaltung

Ein großer Teil der Bekleidungsstücke ist stark befleckt und teilweise auch mit Schmutz und Blutflecken durchsetzt.
Da die Kollis von der Kreisamtsleitung Litzmannstadt-Land ungeöffnet an verschiedene Kreisamtsleitungen im Gaugebiet weitergesandt wurden, hat es sich erst bei Öffnen der Kollis herausgestellt, daß z.B. bei einer Sendung an die Kreisamtsleitung Posen-Stadt von 200 Röcken an 51 Röcken die Judensterne noch nicht entfernt waren! Da in den Kreislagern zum größten Teil polnische Lagerarbeiter verwendet werden müssen, besteht die Gefahr, daß die zur Betreuung im Winterhilfswerk vorgesehenen Rückwanderer von der Herkunft der Sachen Kenntnis erhalten und das WHW somit in Misskredit kommt.

Der Gaubeauftragte für WHW, Posen
09. Januar 1943


Sonderbefehl für den Schusswaffengebrauch

bei der Bewachung des Ghettos Litzmannstadt

Gem. Ziffer 9 der Sonderanweisung des Herrn Polizeipräsidenten für den Verkehr mit dem Ghetto (Verfg. S 1 a vom10.5.40 ist bei jedem Versuch eines jüdischen Ghettoeinwohners, auf irgendeine Weise das Ghetto unerlaubt zu verlassen, sofort von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Mit Zustimmung des Herrn Polizeipräsidenten ordne ich hierzu ergänzend folgendes an:

1.
Die Verletzung Unbeteiligter ist beim Gebrauch der Schußwaffe in belebten Straßen leicht möglich, muß aber vermieden werden.

2.
Jede Person, die sich von außen lediglich in verdächtiger Weise dem Ghettozaun nähert, ist mit „Halt“ anzurufen. Erst wenn die angerufene Person auf den „Halt“ Ruf nicht stehenbleibt oder versucht zu fliehen, wird geschossen.

3.
Jeder Jude, der versucht, den Ghettozaun zu durchkriechen oder zu überklettern oder das Ghetto auf sonstige Weise unberechtigt verlassen will, wird ohne Anruf erschossen.

4.
Jeder Jude, der irgendwelche Schmugglerwaren oder Geld über den Zaun wirft oder über den Zaun geworfene Gegenstände in Empfang nimmt, wird, wenn er unmittelbar dabei getroffen wird, ohne Anruf erschossen.

5.
Jeder Jude, der sich nach der Sperrstunde (21.00 Uhr) unmittelbar am Zaun zu schaffen macht, wird ohne Anruf erschossen.
Auch innerhalb des Ghettos müssen die Juden Passierscheine haben, wenn sie nach 21.00 Uhr die Straße betreten.

6.
Jede Person, die unmittelbar dabei angetroffen wird, Ware, Geld o. ä. von außen in das Ghetto hineinzuschmuggeln oder entgegenzunehmen, wird ohne Anruf erschossen..

7.
Jede Person, die unmittelbar dabei angetroffen wird, den Ghettozaun von außen zu durchkriechen oder zu überklettern wird ohne Anruf erschossen.

Sämtliche für die Bewachung des Ghettos zum Einsatz kommende Beamten sind über die vorstehenden Waffengebrauchsbestimmungen eingehend zu unterweisen. Je ein Abdruck dieses Befehls ist in den Aufenthaltsräumen der Ghettowache und Stützpunkt zum Aushang zu bringen.

Der Leiter des Kommandos der Schutzpolizei
Am 11. April 1943


Schusswaffengebrauch

Am 01. Dezember 1941 in der Zeit von 14 bis 16 Uhr befand ich mich auf Posten 4 in der Holsteiner Straße. Um 15 Uhr sah ich, wie eine Jüdin auf den Zaun des Ghettos kletterte, den Kopf durch den Ghettozaun steckte und den Versuch machte, von einem vorüberfahrenden Wagen Rüben zu stehlen. Ich machte von meiner Schußwaffe Art der Schußwaffe, Karabiner 98, Verschossene Munition: zwei Patronen. Gebrauch. Die Jüdin wurde durch zwei Schüsse tödlich getroffen.

Litzmannstadt 01.12.1941
Naumann

Wachtmeister


Liquidierung des Kleinen Ghettos

Es war im August, an einem stickig heißen Tag. Unter uns hatte sich die Nachricht verbreitet, durch die Gesia-Straße ginge ein großer Zug von Deportierten. Von einem jüdischen Polizisten erfuhren wir, daß es die Bewohner des „Kleinen Ghettos“ waren, die liquidiert werden sollten. Das Kleine Ghetto bestand aus einigen Straßen, in denen zum größten Teil wohlsituierte Leute und Intellektuelle wohnten. Ein Gebäude der Tischlerei lag an dieser Straße.
Unsere kleine Gruppe stieg ins erste Stockwerk, und wir machten uns daran, heimlich die Straße zu beobachten. Unseren Augen bot sich ein seltsames Bild. Die Straße war in ihrer ganzen Breite mit Menschen überflutet. Eine Eskorte von jüdischen Polizisten und Deutschen bewachte sie. Die Begleitmannschaft war so spärlich verteilt, daß man sie zeitweise gar nicht mehr wahrnahm. Im Grunde gab es fast nichts z bewachen: die Eingefangenen waren der Gnade des Jägers ausgeliefert und sie verfügten über kein Mittel, ihm zu entgehen. Beim geringsten Fluchtverdacht wurde der Verdächtige von einer Kugel getötet. Und selbst wenn jemanden die Flucht gelungen wäre, hätte er sich einige Tage später unausweichlich in den gleichen Reihen wiedergefunden. Der Zug der Deportierten war unübersehbar. Man konnte die Opfer zu Tausenden zählen. Den Anfang dieser Prozession konnten wir noch beobachten, aber ihr Ende war nicht abzusehen. An jenem Tage hatten die Deutschen keine Eile – das Kontingent war mehr als erfüllt, und sie beschleunigten den Marsch nicht, wie sie es sonst taten. Auch ihnen war heiß, und die Straße war staubig. Die Leute bewegten sich langsam vorwärts, sie gingen nicht in geschlossenen Reihen, sondern in Gruppen oder einzeln. Manchmal konnte man Mütter sehen, die kleine Kinder an der Hand führten. Eltern trugen ihre Säuglinge auf dem Arm. Einige hatten kleine Bündel bei sich, die meisten waren ohne Gepäck, man hatte sie unvorbereitet geschnappt. Die Frauen trugen leichte Kleider, als wären sie auf die Promenade gegangen. Mit Ergriffenheit beobachteten wir die Menge. Manchmal erkannten wir vertraute Gesichter, manchmal schien es uns nur, als kannten wir die Leute. Im Übrigen bedeutete es wenig, ob wir sie kannten oder nicht. Es war ihr letzter Weg auf dieser Erde, es war das letzte Mal, daß wir sie sahen.
Es war sehr heiß, die Leute waren erschöpft und bewegten sich sehr langsam vorwärts. Mag sein, daß manche von ihnen nicht wußten, was sie wenige Stunden später erwartete, aber sie mußten düstere Vorahnungen haben und sich im Klaren darüber sein, daß das, was ihnen widerfuhr, unausweichlich war. Es gab keinen Ausweg. Am beängstigten war die Ruhe, die von dieser Menge von Märtyrern ausstrahlte. Wir jedoch konnten hinter den Mauern, die uns noch beschützten, nicht ruhig bleiben: wir wußten mit Gewissheit, daß in einer Stunde diese ganze Menge wie Vieh in Güterwagen verladen würde, daß sie in Treblinka, nach einer Fahrt von hundert Kilometern, entkleidet und in die Gaskammern gestoßen würde, und daß eine Viertelstunde später auf der anderen Seite ihre Leichen herausgeholt würden.

Quelle: Michel Mazor


28.10.1941

Am 28.10.1941 Nachts erreicht ein Sonderzug mit 1003 Niederrheiner darunter Männer, Frauen und Kinder Lodz. Der Zug hat den Güterbahnhof Düsseldorf-Derendorf am 27.10.1941 um 7:50 Uhr verlassen.


27.05.1942

Am 07.05.1942 verläßt ein Sondertransport das Ghetto Litzmannstadt (Lodz) mit Ziel Vernichtungslager Chelmno nad Nerem. Der Transport erreichte den Bahnhof Kolo am 07.05.1942. Vom Bahnhof wurden sie in Schmalspurwagen ins ca. 6 km entfernte Powiercie gebracht. Hier mußten sie aussteigen, das Gepäck wurde zurückgelassen. Nach einem ca. 1,5 km langen Marsch durch einen Wald erreichten sie Zawadka. Hier verbrachten sie die letzte Nacht iihres Lebens in der dortigen Mühle. Am nächsten Tag wurden sie mit Lastwagen zur Vernichtungsstelle Chelmno nad Nerem verbracht und vergast. Es gab keine Überlebenden.


Name der Häftlinge

Bachmann Elfriede (geb. Klaber) Köln Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln
wohnte dort im Ghetto Sulzfelder Straße 63, später 26 Flat 13

Bachmann Max Köln Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln
wohnte dort im Ghetto Sulzfelder Straße 63, später 26 Flat 13

Bachmann Walter Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln

Behrens Mina, Minna (geb. Gans) Köln Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln
überstellt am 30.10.1941 von Köln

Gonsenheimer Sophia (geb. Löwenstein) (Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf Landkreis Kleve (Cleve)

Hirsch Emilie (geb. Schwarz) Köln (Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln Stadt und Landkreis Köln)

Rosenberg Änne Elmshorn Preußen, Provinz Schleswig-Holstein
am 08.11.1941 nach
KL Minsk überstellt

Rosenberg Julius Elmshorn Preußen, Provinz Schleswig-Holstein
am 08.11.1941 nach
KL Minsk überstellt

Rosenthal Siegfried Köln (Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln Stadt und Landkreis Köln)

Schreiber Leopold Ramsdorf (Preußen, Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Münster Landkreis Borken)

Schwarz Elfriede Düsseldorf (Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf Stadtkreis Düsseldorf)

Simon Antonie (geb. Pagener) Hamburg (Land Hamburg)

Süsskind Amalie (geb. Schwarz) Köln (Preußen, Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln Stadt und Landkreis Köln)

Windmüller Lilly Ramsdorf (Preußen, Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Münster Landkreis Borken)

Namensliste der Opfer