Auschwitz, 14. Oktober 1943

1. Kartoffelversorgung der hier ansässigen SS-Familien
Die auf Grund der umgelaufenen Liste angemeldeten Kartoffeln werden in diesen Tagen den Familien zugestellt. Die Einkellerungsscheine, die erst jetzt vom Amtskommissar bezw. vom Ernährungsamt kommen, sind nach Erhalt sofort bei der SS-Standortverwaltung - Abteilung Verpflegung abzuliefern. Falls bis zum 30. Oktober 1943 die erforderlichen Einkellerungsscheine nicht vorgelegt sind, werden die Kartoffeln den Haushalten wieder entzogen. Der Ausfall der diesjährigen Kartoffelernte läßt keine großzügige Handhabung zu. Die erlassenen Bestimmungen müssen genauestens eingehalten werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, die Kartoffeln sorgfältig einzulagern, zu pflegen und sparsam zu verbrauchen, da Nachlieferungen von keiner Seite erfolgen können und auch nicht erfolgen dürfen.

2. Kraftfahrzeuge
Ich habe die Streife angewiesen, an Sonnabenden ab 14.00 Uhr und während des ganzen Sonntages jedes Kraftfahrzeug eingehendst zu kontrollieren. Die Kräder der in den Kommandantur-Baracken, am Lazarett und in den neuen Truppenunterkünften bei Haus 7 wohnenden SS-Angehörigen sind ab sofort abends nach Dienstschluß bei der Fahrbereitschaft abzugeben. Die übrigen Krafträder sind keinesfalls über Nacht im Freien stehen zu lassen, sondern müssen unter Verschluß gebracht werden. Ich habe den Leiter der Fahrbereitschaft angewiesen, jedes Kraftfahrzeug, das nachts im Freien stehend angetroffen wird, zur Fahrbereitschaft bringen zu lassen und mir den Fahrer des betreffenden Fahrzeuges zu melden.

3. Verwendung von Briefumschlägen
Die Lage auf dem Papiermarkt zwingt dazu, daß Briefumschläge wiederholt verwendet werden müssen. Es wird deshalb angeordnet, daß alle gebrauchten Briefumschläge wöchentlich am Freitag bei der Druckerei abzuliefern sind. Diejenigen Abteilungen, die dieser Anordnung nicht nachkommen, werden in Zukunft mit neuen Briefumschlägen nicht mehr bedacht.

4. Abgabe von Unterkunftsgerät
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß Familienangehörige, Firmen und Privatpersonen bei der SS-Standortverwaltung Anforderungen für Unterkunftsgerät , Gardinen, Teppiche, Läufer usw. stellen, die ausschließlich für Truppenunterkünfte bestimmt sind. Die Abgabe von Unterkunftsgerät wird nur für Truppenzwecke vorgenommen, alle anderen Ausgaben werden hiermit untersagt.

5. Straßensperrung für Kraftfahrzeuge
Trotz Anordnung im Standortbefehl wird die Straße in Richtung zwischen Haus der Waffen-SS und Molkerei immer noch von Kraftfahrzeugen befahren, obwohl noch besonders eine Verbotstafel aufgestellt wurde. Der Posten am Schlagbaum wird hiermit angewiesen, alle in vorgenannter Richtung fahrende Kraftfahrzeuge anzuhalten und die Insassen, gleich welchen Dienstgrades, mir zu melden.

5a. Gefunden
Auf dem Wege DAW - Krupphalle wurde ein Schlüsselbund mit Tasche gefunden. Abzuholen beim Stabsscharführer der Kommandantur.

6. Zahnbehandlung
Der Leitende Zahnarzt des KL Auschwitz gibt bekannt, daß am Mittwoch, dem 20.10.1943, wegen Bestandsaufnahme keine Zahnbehandlung stattfindet.

7. Jagdgenehmigung
Dem SS-Untersturmführer Halbgewachs wird die Genehmigung zum Abschießen von Raubwild erteilt.

8. Neue Ausleihezeiten für die Bücherei
Ab sofort werden die Ausleihezeiten bei der Kommandantur Abt. VI - SS-Bücherei folgendermaßen festgesetzt:
Montag, Mittwoch und Freitag 1 1.00-12.00 Uhr und 16.00-17.00 Uhr.
Die Bücherstunden sind genau einzuhalten. Außerhalb der angegebenen Zeiten findet keine Buchentleihung statt. Auch die Familienangehörigen sind darüber zu unterrichten.

9. Beschriftung der Gasmasken
Es ist sofort im Innern der Tragebüchse (bei sämtlichen Gasmasken) auf dem Deckel des Klarscheibenbehälters ein Zettel mit der Aufschrift von Dienstgrad und Namen des Besitzers in Maschinenschrift ohne sonstige Angaben fest und haltbar aufzukleben.

10. Heeres-Verordnungsblätter
Es kommen heute zur Verteilung:
Teil C, Blatt 28, vom 25.9.43 und Teil B, Blatt 2c, vom 30.9.43
je 10 Stück an SS-Totenkopfsturmbann
je 1 Stück an SS-Standortverwaltung
je 1 Stück an SS-Revier.

11. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Oscha. Friedrich Münkel
Besuch der Familie vom 20.10.43 bis auf weiteres
Wohnung: Haus Nr. 177 bei SS-Ustuf. Reinicke

SS-Uscha. Franz Schmidt,
Wohnung: Haus Nr. 44,
Aufenthaltsgenehmigung bis auf weiteres verlängert.

SS-Strm. Otto Medenwald,
Besuch der Ehefrau vom 15.10.43 bis auf weiteres.
Wohnung: bei SS-Strm. Ebneth.

SS-Oscha.
Jacob Jochum,
Besuch der Mutter und Schwester auf die Dauer von 6 Monaten.
Wohnung: Auschwitz, Bahnhofstr. 22

Der SS-Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannfiihrer und Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant