Auschwitz, 9. März 1943

Es liegt Veranlassung vor anzuordnen, daß zukünftig sämtliche Häuser des Interessengebietes, insbesondere solche, die von Familien der SS-Angehörigen sowie von Zivilpersonen bewohnt sind, ordnungsgemäß und im Sinne des Luftschutzgesetzes zukünftig verdunkelt sind. Entsprechende Vorkehrungen sind baldmöglichst zu treffen und nach Beschaffung des erforderlichen Materials durchzuführen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant