Auschwitz, 3. März 1943

1. Sammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 14. Februar 1943
Anläßlich der Sammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 14. Februar 1943 wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 7.804,90 erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

2. Unterführerheim
Es ist strengstens verboten, Gaderobe [sic], wie Mäntel, Mützen, Koppel usw., mit in das Unterführerheim zu nehmen. Diese Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sind in der Gaderobe abzugeben und dürfen nicht auf Stühle, Tische usw. abgelegt werden. Es ist festgestellt worden, daß Unterführer u.a. ihre Ausrüstungsgegenstände, wie Koppel usw., auf den von der Kommandantur für Truppenbetreuung letzthin gekauften neuen Seiler Konzertflügel abgelegt haben, so daß die schwarze Hochglanzpolitur dieses Flügels bereits jetzt, ohne daß der Flügel in Benutzung gekommen ist, Verschrammungen und Kratzungen aufweist. Ich habe für ein derartiges Verhalten irgendwelcher Dienstgrade kein Verständnis. Ich werde aber jeden einzelnen SS-Angehörigen, der die Einrichtungsgegenstände des Unterführerheims und insbesondere den neuen Konzertflügel nicht so behandelt, als wären diese Gegenstände sein persönliches Eigentum, d.h., daß er die Einrichtung und insbesondere den Flügel mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt und betreut, strengstens bestrafen.

3. Geschlechtskrankheiten
Sämtliche Einheiten sind gelegentlich der fortlaufend erfolgenden Belehrung durch die Einheitsführer (Kompanienführer pp.) fortlaufend über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten aufmerksam zu machen und zu belehren. Erforderlichenfalls setzen sich die Einheitsführer mit dem Truppenarzt in Verbindung, der entsprechende Belehrungen bei den Einheiten abhält. Es ist den Männern zur Pflicht zu machen, daß sie sich, sofern sie sich mit unbekannten Frauenspersonen einlassen,
a) eines Schutzes bedienen
b) sich genauestens über die Personalien der betreffenden Person vergewissern,
c) daß die sich nach geschlechtlichem Umgang mit einer ihnen nicht genau bekannten Frauensperson auf dem Revier melden, um sich dort vorbeugend gegen das Auftreten von Geschlechtskrankheiten behandeln zu lassen.
Von den Einheiten können im übrigen auf dem SS-Revier Vorbeugungsmittel in Empfang genommen werden zwecks Eigenbenutzung. Sollten SS-Angehörige an Geschlechtskrankheiten erkranken, ohne die notwendigen Vorsichtsmaßregeln und gegebenen Vorschriften beachtet zu haben, so werde ich die Betreffenden bestrafen, weil sie sich durch ihren Leichtsinn der erforderlichen Dienstleistung entzogen haben.

4. Papierverbrauch
Mit den SS-Wirtschafts-Verwaltungsanordnungen vom 15.2.43. Z. 15 wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Dienststellen den Verbrauch an Papier auf das Äußerste einzuschränken haben. Ich habe mich davon überzeugt, daß der Verbrauch innerhalb der Dienststellen und der Abteilungen des Lagerbereiches ungeheuer groß ist und wesentlich eingeschränkt werden soll. Ich ordne daher ab sofort an, daß sämtliche Dienststellen ihren Papierbedarf herabzumindern haben und gebe hierzu folgende Richtlinien:
1. Anschreiben für übersandte Unterlagen smd nicht mehr zu verwenden. Sie werden ersetzt durch einen Zettel mit Anschrift des Empfängers, Angaben des Bezugsbefehls oder Schreiben und Unterschrift. Als Beleg für die Absendung der Unterlagen kann ein Buch verwendet werden, in das diese eingetragen wird.
2. Sämtliche Schreiben sind auf beiden SeitenJ zu benutzen. Doppelzeilig ist, wenn nicht unbedingt erforderlich, zu vermeiden.
3. Anforderungen der Abteilungen (z.B. an Kohle, Unterkunftsgegenstände usw.) sind in Zukunft, wenn diese nicht unbedingt schriftlich] erfolgen müssen, telefonisch oder mündlich zu erledigen. Die Abteilung, an die diese Anforderung ergeht, hält diese in einem Buch mit entsprechendem Erledigungsvermerk fest. Wird die Anforderung abgelehnt, so ist die anfordernde Abteilung von der Ablehnung und dem Grund sofort telefonisch zu benachrichtigen. Zu derartigen kann auch altes Papier oder Konzeptpapier verwendet werden.
4. Briefumschläge sind noch einmal zu benutzen. Die Umschläge sind vorsichtig zu öffnen und zu sammeln und bei der Verwaltung, Abteilung Unterkunft, abzugeben. Ich erwarte, daß jede Abteilung selbst noch Mittel und Wege findet, um ihren Papierverbrauch um mindest 40% herabzumindern. Die monatliche Anforderung an Büromaterialien sind schon selbst zu kürzen.

5. Verdunklung
Es liegt Veranlassung vor, anzuordnen, daß zukünftig außer dem Schutzhaftlager und KGL sowie den eng an diesen Lagern gelegenen Gebäuden, sämtliche Häuser des Interessengebiet, insbesondere solche, die von Familien der SS-Angehörigen sowie von Zivilpersonen bewohnt sind, ordnungsgemäß und im Sinne des Luftschutzgesetzes zukünftig verdunkelt sind. Entsprechende Vorkehrungen sind baldmöglichst zu treffen und nach Beschaffung des erforderlichen Materials durchzuführen. Zu diesen zu verdunkelnden Gebäuden gehört insbesondere das Haus der Waffen-SS, das Führerheim, die Führerbaracke und alle sonstigen Unterkünfte, die außerhalb der Postenkette, jedoch innerhalb des Interessengebiet liegen. Der Leiter der Verwaltung wird entsprechendes auf Anforderung veranlassen.

6. Verlust von Personalpapieren (Lagerausweis, Soldbuch usw.)
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Personalpapiere der einzelnen SS-Angehörigen (Soldbuch, Lagerausweis usw.) sorgfältig in der verschlossenen Rocktasche aufzubewahren sind. Bei der Benutzung der genannten Personalpapiere ist genaucstens darauf zu achten, daß sie nicht in Verlust geraten. Die hier im KL Auschwitz besonders gelagerten Umstände, insbesondere die vielen Häftlingsfluchten, welche oftmals nur dadurch gelingen können, daß die betreffenden Häftlinge im Besitz von SS-Männern gehörenden Personalpapiere sind, machen es erforderlich, daß diese gegebenen Befehle peinlichst genau eingehalten und befolgt werden.
Jeder SS-Angehöriger, welcher entgegen den gegebenen Bestimmungen handelt und einen seiner Personalausweise verliert, hat mit strengsten disziplinären Bestrafungen zu rechnen. Sollte jedoch besondere Umstände oder ein Wiederholungsfall vorliegen, oder der Verlust eines Personalpapieres nicht sofort gemeldet werden, so hat sich der Betreffende wegen seines Vergehens, durch welches unter Umständen eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit des Lagers und des Reiches herbeigeführt werden kann, vor dem SS- und Polizeigericht zu verantworten.

7. Verloren und gefunden
Das Dienstfahrrad Nr. 146 des SS-Obersturmführer
Ehser wurde wurde in der Nacht vom 24. zum 25.2.43 aus der Führerbaracke entwendet.
Das Dienstfahrrad Nr. 54 des SS-Uscha. Rosenthal wurde aus dem Fahrradständer in der Unterkunft der 2. Stabskompanie entwendet.
Gefunden:
Im Lagerbereich sind folgende Gegenstände gefunden worden:
1 Taschenuhr,
1 Siegelring,
1 Bund Schlüssel,
1 Geldbörse mit Inhalt,
1 Meßband (30 m) und
1 Taschenuhr.
Abzuholen durch den Verlierer auf der Kommandantur.

Nachtrag zu Ziffer 6
Es muß zukünftig unterstellt werden, daß der jeweilige Verlierer beabsichtigte, Fluchten von Häftlingen zu begünstigen bezw. muß der Verdacht erwogen werden, daß der Verlierer von Ausweispapieren Letztere gegen Bezahlung an Häftlingen abgegeben hat. Diese Erstellungen ergeben sich auf Grund in letzter Zeit gemachten Erfahrungen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Kommandant