Auschwitz, 15. Oktober 1942

1. Infolge weiterer Fleckfieberfälle in der Truppe wird eine neuerliche Entlausung angeordnet. Die Einheiten werden an nachstehenden Tagen entlaust:
13.10.42 Kommando Harmense
18.10.42 Gemeinschaftslager einschl. der dort diensthabenden SS-Angehörigen
19.10.42 1. Kompanie
20.10.42 2. Kompanie
21.10.42 Ausbildungskompanie
22.10.42 4. Kompanie
23.10.42 8. Kompanie
24.10.42 Stabskompanie
25.10.42 3. u. 9. Kompanie
26.10.42 Hundeführerstaffel
27.10.42 DAW, HWL, Bauleitung, Sonderkommando Zeppelin.
Die Durchführung ist dieselbe wie bei der letzten Entlausungsaktion (siehe Standortbefehl Nr. 25/42, Ziff. I).

2. Wegen der vermehrt auftretenden Typhuserkrankungen ist die Schutzimpfung gegen Typhus-Paratyphus für alle SS-Familienangehörigen, die im Bereich des KL Auschwitz wohnen, Pflicht.
Zeiten: Täglich vormittags 8.00-9.00 Uhr.

Der Standortälteste
i.V. Aumeier
SS-Hauptsturmführer