Auschwitz, 24. Oktober 1942

1. 2. Opfersonntagsammlung für das KWHW am 11.10.42
Anläßlich der 2. Opfersonntagsammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 11.10.42 wurde das gute Ergebnis von RM 3.801,18. erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

2. Sperrgebiet Birkenau
Ab sofort wird das Gebiet um Birkenau als Sperrgebiet für Zivilisten erklärt. Das Betreten dieses Raumes ist nur in dienstlichen Angelegenheiten gestattet.
Die Streifen sind anzuweisen, jede Zivilperson, die sich unbefugt in diesem Gebiet aufhält, festzunehmen und sofort der Kommandantur Meldung hierüber zu erstatten. Diese Anordnung ist allen Angehörigen, Zivilangestellten und -arbeitern bekanntzugeben.

3. Verhalten von SS-Angehörigen
Es ist in letzter Zeit des öfteren beanstandet worden, daß Haltung, Ehrenbezeigung, Anzug und auch Haarschnitt der SS-Angehörigen sehr zu wünschen übrig lassen. In Zukunft ist von allen Vorgesetzten streng darauf zu achten, daß von allen SS-Angehörigen ein tadelloses und einwandfreies Verhalten und Auftreten gezeigt wird. Grobe Verstöße hiergegen sind sofort zur Bestrafung bezw. Meldung zu bringen.

4. Einkauf von Geflügel in der Umgebung
Es liegt besondere Veranlassung vor, unter Bezugnahme auf den Kommandantur-Befehl Nr. 9/42 vom 19.5.42, Ziff. 14, nochmals darauf hinzuweisen, daß jeder Einkauf von Geflügel in den Ortschaften untersagt ist und strengstens bestraft wird.

5. Haus Nr. 7
Ab sofort sind die Betriebe des Hauses Nr. 7 (Gaststätte und Küche) an Sonntagen geschlossen.

6. Schriftverkehr für die Verwaltung
Sämtlicher Schriftverkehr an die Verwaltung des KL Auschwitz ist in der Schreibstube der Verwaltung abzugeben. Schreiben, die ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Dienstweges den einzelnen Abteilungen der Verwaltung zugehen, werden in Zukunft nicht mehr bearbeitet.

7. Geldüberweisungen von ausländischen Freiwilligen in ihre Heimatländer
Im Nachtrag zum Kommandantur-Befehl Nr. 20/42 vom 13. 10.42 Ziff. 8 wird folgendes bekanntgegeben:
Die Volksdeutschen Angehörigen der Waffen-SS zahlen zu diesem Zwecke die zu überweisenden Gelder bei den Rechnungsführern ihrer Einheit ein. Die Rechnungsführer weisen die eingezahlten Beträge in einer dreifachen Ausfertigung nach und nehmen dieselben in ihre Anschreibelisten auf. Die Beträge werden von den Rechnungsführern halbmonatlich mit der zuständigen Zahlstelle (Kasse KL Auschwitz) abgerechnet. Die Zahlstelle selbst nimmt dann die Verrechnung mit den einzelnen Wehrmachtskassen im Auslande vor, die wiederum die Erstattung der Beträge an die Angehörigen der Freiwilligen durchführen.

8. Austragung innerdeutscher Zwistigkeiten in Gegenwart von Ausländern
Nachstehend wird eine Anordnung des Leiters der Partei-Kanzlei bekanntgegeben:
Der Reichsführer SS Berlin W 35, den 15. Oktober 1942
Chef des SS-Hauptamtes Lützowstraße 48/49
Az.; 11 a 12 -Bo/St.
Bete: Austragung innerdeutscher Zwistigkeiten in Gegenwart von Ausländern.
Verteiler III:
Nachstehend wird ein Rundschreiben des Leiters der Parteikanzlei - Reichsleiter M. Bormann - zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt. Es ist darüber zu wachen, daß sich gerade SS-Führer und SS-Männer in der Wahrung nationaler und völkischer Disziplin Ausländern gegenüber besonders vorbildlich zeigen.
gez. G. Berger

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Partei-Kanzlei
Der Leiter der Partei-Kanzlei Führer Hauptquartier, 24.8.42.
Rundschreiben Nr. 129/42
Betr.: Austragung innerdeutscher Zwistigkeiten in Gegenwart von Ausländern.
Die Ausländern gegenüber zu wahrende nationale und völkische Disziplin verlangt, daß innerpolitische Meinungsverschiedenheiten vor ihnen unbedingt geheim gehalten werden. Inner- und außerpolitische Gegner haben ihre Kenntnis von derartigen Gegensätzlichkeiten bisher stets zum Schaden des Reiches auszunutzen verstanden. Etwa vorkommende politische oder anderweitige dienstliche Meinungsverschiedenheiten dürfen daher niemals Ausländern zur Kenntnis kommen, sei es im Auslande selbst, in den besetzten Gebieten oder auch den im Reich lebenden Ausländern. Wer gegen
dieses selbstverständliche Verbot verstößt, ist zur Rechenschaft zu ziehen. Die gleiche Disziplin muß allen Fremdvölkischen und solchen Personen gegenüber gezeigt werden, deren gegnerische Einstellung zu Partei und zum Staat bekannt ist.
gez. M. Bormann

9. Abholung von Verpflegung durch Häftlinge
Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es strengstens verboten ist, sich von Häftlingen Mittagessen, Abendkost, Kaffee usw. holen zu lassen. Zuwiderhandlungen werden mit sofortiger Ablösung des Häftlings bei den betreffenden Stuben sowie mit der strengsten Bestrafung des jeweiligen SS-Mannes geahndet.

10. Verloren - Gefunden
Innerhalb des Lagerbereiches wurden folgende Gegenstände gefunden;
1 Damenregenschirm (in der Garderobe des Kameradschaftsheimes)
1 Ring mit SS-Runen
1 Rasierapparat (im Waschraum Baracke I)
Bei Feststellung in obiger Hinsicht ist der Kommandantur Meldung zu erstatten.

i.V. gez. Aumeier
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.:
a.B.i.V. Weymann
SS-Hauptsturmführer und Adjutant