Auschwitz, 7. Juli 1942

Es wird letztmalig darauf aufmerksam gemacht, daß es verboten ist, Fahrräder außer in bereitgestellten Fahrradständern abzustellen. Weiterhin gegen Hauswände gestellte Fahrräder werden durch die Lagerpolizei beschlagnahmt und der Waffen- und Geräte- Kammer zugeführt. Beschlagnahmte Fahrräder werden zukünftig nur noch auf Grund eines schriftlichen Antrages an die Kommandantur und auf Grund einer persönlichen Entscheidung des Kommandanten wieder herausgegeben. Weitere Verstöße hiergegen werden in jedem Falle empfindlich bestraft!

Der Standortälteste
gez. HöR
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
i.V. Mulka
SS-Obersturm- u. Stabsführer