Auschwitz, 28. April 1942

Ein Fall, der sich am 18. April 1942 bei der Übergabe des Kameradschaftsheimes ereignete, gibt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß für alle Fragen der Truppenbetreuung der Waffen-SS Auschwitz nur die Abteilung VI der Kommandantur zuständig ist. Es geht nicht an, daß SS Dienststellen in Auschwitz, die mir mittelbar oder unmittelbar unterstehen, sich ohne jegliche Befugnis etwa an KdF-Dienststellen, an die Gaupropagandaleitung, an das Reichspropagandaamt oder an die Intendanz der Städtischen Bühnen in Kattowitz wenden, um auf eigene Faust Veranstaltungen zu inszenieren. Das Recht und den Auftrag, mit obengenannten Stellen die Waffen-SS betreffende Verhandlungen zu führen und Vorstellungen zu organisieren hat für den Standortbereich Auschwitz allein der Leiter der Abt. VI SS-Unterscharführer Knittel. Dieser bestimmt ausschließlich und in eigener Verantwortung mir und höheren Dienststellen gegenüber über den Einsatz der von Berlin (SS-Verwaltungshauptamt und KdF) vorgesehenen Truppenbetreuungsmittel. Alle Dienststellen der Waffen-SS Auschwitz haben hinfort diese Anordnung genauestens zu befolgen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B.i.V. Mulka
SS-Obersturmführer u. Adjutant