Auschwitz, 23. März 1942

Aus gegebener Veranlassung verbiete ich ab sofort das Betreten der für die IGF-Industrie zu Wohnzwecken abgestellten Häuser in Babitz für jeden SS-Angehörigen.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß SS-Angehörige eigenmächtig die Angestellten-Gaststätte der IG-Farbenindustrie in Auschwitz besuchen. Diese Gaststätte ist lediglich für Angestellte der IG-Farbenindustrie eingerichtet. SS-Angehörige können daher nur als Gäste in Begleitung der Vorgenannten eingeführt werden. Verstöße gegen diese Anordnungen werde ich strengstens ahnden.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant