Auschwitz, 11. März 1942

Der SS-Rottf. Kern, 2/SS-T-Sturmbann KL Auschwitz, wird als Verbindungsmann zwischen der Güterabfertigung Auschwitz und dem Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt. In dieser Eigenschaft führt er die Regelung des Eisenbahntransportverkehrs durch. Es handelt sich in der Hauptsache um Waggonsendungen, die auf dem Privatanschlußgleis des Lagers ent- bezw. beladen werden sollen. SS-Rottf. Kern setzt sich zu diesem Zweck mit den beteiligten Dienststellen Unterkunftsverwaltung, Landwirtschaft, Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei, Hauptwirtschaftslager d. Waffen-SS, Deutsche Ausrüstungswerke GmbH und Kantinengemeinschaft einerseits und der Güterabfertigung andererseits in Verbindung. Es soll dadurch eine planmäßige und der Dringlichkeit entsprechende Zustellung der Güter erreicht werden. SS-Rottf. Kern untersteht der Kommandantur und ist telefonisch über die Dienststelle des Schutzhaftlagerführers ,E“ zu erreichen.

Mit sofortiger Wirkung hebe ich das mit Standortbefehl Nr. 4/42 vom 23. Januar 1942 ausgesprochene Verbot zum Betreten der Kinolichtspiele in Auschwitz auf.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant