Auschwitz, 9. Juni 1941

1. Ich verbiete mit sofortiger Wirkung jedes Schießen an den Teichen. Lediglich die von mir beauftragten
SS-Mann
Günther Niethammer
SS-Strm.
Ernst Merzinger
haben die Genehmigung, Vögel und Raubzeug abzuschießen.

2. Das Baden in den Teichen ist strengstens verboten.

3. Wie wiederholt beobachtet wurde, haben einige Männer an den Teichen geangelt. Wer angeln will, muß schon an die Sola oder Weichsel gehen. Angeln in den Teichen ist untersagt.

4. Gleichfalls verbiete ich das Betreten des Geländes um die Raiskocr Teiche sowie des Parkes in Raisko, der in Privatbesitz ist. Die damals in diesem Park begrabenen deutschen Soldaten sind bereits seit längerer Zeit auf den Heldenfriedhof in Bielitz überführt worden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werde ich strengstens bestrafen.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Frommhagen
SS-Obersturmführer u. Adjutant