Monowitz, 6. September 1944

1. In treuer Pflichterfüllung starben den Heldentod:
SS-Strm.
Karl Seifert
SS-Schtz.
Viktor Kopyto
Sie gaben anläßlich der letzten Terrorangriffe auf Oberschlesien ein hervorragendes Beispiel unerschrockenen Einsatzes bis zum Letzten.
Wir wollen Ihrer stets in Ehren gedenken.

2. Belobigung
Folgenden SS-Angehörigen spreche ich hiermit meine besondere Anerkennung aus, weil sie durch ihr umsichtiges Verhalten die Flucht von Häftlingen verhinderten:
SS-Uscha.
Wilhelm Haeffner 1. Komp.
SS-Rottf.
Ferdinand Oehlschläger 3. Komp.
SS-Strm.
Stefan Hummel 4. Komp.
SS-Strm.
Josef Kleinfelder 4. Komp.
Besondere Anerkennung verdient auch SS-Unterscharführer
Kowol, Lagerführer in Trzebinia, weil er anläßlich des Terrorangriffes auf das Lager Trzebinia tapferes und umsichtiges Verhalten an den Tag gelegt hat.

3. Chefbefehl Nr. 47 v. 28.8.44
Ich habe Veranlassung, auf nachfolgenden Auszug aus dem Chefbefehl Nr. 1 vom 17. Januar 1944 hinzuweisen:
Durchschläge von Schreiben sind grundsätzlich nicht mehr anzufertigen.
Wenn es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt und der Sachbearbeiter dies für erforderlich hält, darf ein Durchschlag hergestellt werden. Unzulässig ist es jedoch, mehr als einen Durchschlag anzufertigen. Bei Benachrichtigung mehrerer Ämter oder Sachbearbeiter ist das Schreiben durch Umlauf bekanntzugeben. Ich beobachte nahezu die völlige Außerachtlassung dieses Befehles. Trotz des erhöhten
Kriegseinsatzes wird mehr denn je geschrieben. Ich ersuche um strikte und dauernde Überwachung und werde nunmehr die gedankenlosen Schreiber bestrafen.
gez. Pohl
SS-Obergruppenführer und
General der Waffen-SS.“

4. Dienstbereich, Zuständigkeit und Unterstellung
Aus gegebener Veranlassung muß ich die Zuständigkeit der Lager- und Truppenführung neuerdings in Erinnerung bringen. Die Lagerführer sind dem Kommandanten persönlich verantwortlich und zwar für die Führung des Lagers und den richtigen Einsatz der Häftlinge. Über SS-Angchörige, die als Blockführer kommandiert sind und als solche Dienst tun, entscheidet allein der 1. Schutzhaftlagerführer als Leiter der Abtl. III. Nur dieser kann Blockführer zur Kommandierung oder Ablösung in Vorschlag bringen, nicht die Kompanie. Der Kompanieführer ist für alle Belange der Truppe zuständig.
Für die Sicherung des Lagers ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Lagerführung und Truppenführung unbedingt notwendig.

5. SS-Angehörige als persönliche Ordonnanzen
Ich bringe hiermit einen Chefbefehl in Erinnerung, wonach die Heranziehung von SS-Angehörigen für persönliche Zwecke der SS-Führer verboten ist.

6. Abstellung von Postordonnanzen
Ich habe in Erfahrung gebracht, daß manche Außenlager täglich Kuriere nach Auschwitz schicken, ohne Rücksicht darauf, ob dringende Angelegenheiten vorliegen oder nicht. Dies ist in der gegenwärtigen Zeit ein untragbarer Zustand. Ich mache darauf aufmerksam, daß Kuriere nur zur Erledigung von wichtigen Angelegenheiten und dringenden Terminsachen eingesetzt werden dürfen.

7. Abschnallen des Koppels in öffentlichen Verkehrsmitteln
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Angehörige der Widerstandsbewegung versuchten, sich mit Gewalt in den Besitz moderner Waffen zu setzen. Unter anderem wurde ein Fall gemeldet, bei dem ein Zollwachangehöriger im Zugabteil seiner Dienstpistole beraubt wurde, die er mit dem Koppel in das Gepäcknetz gelegt hatte.
Ich ordne daher an, daß das Abschnallen des Koppels mit Dienstwaffe in allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des oberschlesischen Gebietes zu unterbleiben hat. Auch beim Betreten öffentlicher Lokale muß die Dienstwaffe vor jedem fremden Zugriff sicher sein.

8. Spind- und Stubenordnung
Ich habe bei meinen letzten Kontrollfahrten festgestellt, daß Stuben- und Spindordnung in manchen Lagern noch sehr zu wünschen übrig lassen. In einem Sonderfall fand ich zwischen den Spinden Gewehre herumstehen, ohne, daß irgend ein Posten in der Stube anwesend war. Durch solche Nachlässigkeiten wird Häftlingen und Zivilisten die Möglichkeit gegeben, sich Waffen anzueignen, was schließlich der eigenen Truppe zu einer großen Gefahr werden kann. Die Kompanieführer haben dafür Sorge zu tragen, daß auf den Stuben, Dienstzimmern und Waffenkammern die nötige Ordnung und Sicherheit gewahrt wird.

9. Grußpflicht
Aus gegebener Veranlassung muß ich erneut auf die Grußpflicht sowie auf die Durchführung der Grußes hinweisen. Einzelnen Männern ist es scheinbar immer noch nicht bekannt, daß sich ihre Grußpflicht auch auf die Dienstgrade anderer Wehrmachtsteile, sowie auch auf die der Partei erstreckt. Außerdem ist mir gemeldet worden, daß Männer und Unterführer im Verkehr mit Dienstgraden der Wehrmacht ein absolut SS-unwürdiges Verhalten an den Tag gelegt haben. Diesbezügliche Nachläßigkeiten werde ich in Zukunft schärfstens bestrafen.

10. Innendienstler
Es mußte wiederholt festgestellt werden, daß vom Truppenarzt ,,innendienstfähig“ geschriebene Männer zum Außendienst herangezogen wurden. Ein Sonderfall, in dem ein Stabsscharführer einen Mann, der wegen Bindehautentzündung nicht dienstfähig war, zur Turmwache einteilte, wodurch sich die Krankheit des Mannes wieder verschlimmerte und er erneut für längere Zeit vom Dienst ausfiel, gibt mir Veranlassung letztmalig darauf hinzuweisen, daß die Anordnungen des Arztes unbedingt und unter allen Umständen zu befolgen sind. Stabsscharführer, die sich gegen die Anordnungen des Truppenarztes stellen, werde ich zur Rechenschaft ziehen und bestrafen.

1 1 . Reinhaltung der Unterkünfte
Die SDG’s haben noch mehr als bisher die Reinhaltung der Truppenunterkünfte zu überwachen und bei auftretendem Ungeziefer für rechtzeitige Entwesung zu sorgen.

12. Impflisten
Von sämtlichen Kommandos sind bis 12.9.44 Impflisten zu erstellen. Es sind alle SS-Angehörigen - gleich, ob Angehörige der Kommandantur, des SS-T-Sturmbannes oder der Verwaltung - auf einer Liste zu erfassen.

13. Urlaubssperre
Auf Anordnung des SS-FHA sind ab sofort sämtliche Beurlaubungen in die Slowakei und nach Rumänien gesperrt.

14. Broschüre ,,Glauben und Kämpfen“
Diese Broschüre wurde vor einiger Zeit an die Einheiten verteilt. Jeder Druckschrift war eine Empfangsbescheinigung beigelegt, welche vom Empfänger auszufüllen und dem SS-Hauptamt CI- Truppenbetreuung Südostraum, Wien I, Gonzagagasse einzusenden war. Dies ist jedoch in den meisten Fällen noch nicht geschehen. Ich mache die Einheitsführer dafür verantwortlich, daß diese Empfangsbescheinigungen sofort an die genannte Dienststelle zur Einsendung gelangen.

15. Hinweise
Auf folgende Befehle und Verordnungen weise ich nochmals besonders hin:
hies. Rundschreiben v. 3.7.44 - Tgb. Nr. 142/44 geh. ,,Sicherheitsmaßnahmen - Häftlingsfluchten“
hies. Rundschreiben v. 3.8.44 - Tgb. Nr. 172/44 geh. ,,Sicherung des Lagers“
Verordnungsblatt der Waffen-[SS] v. 15.7.44 Nr. 14, Ziff. 388, ,,Beförderung von Briefen und Päckchen für Zivilpersonen durch SS-Angehörige.“
Besonders aufmerksam gemacht wird nochmals auf die ordnungsgemäße Behandlung und Aufbewahrung von Befehlen, Geheimschreiben und sonstigen Verschlußsachen.

16. Auflösung eines Lagers
Auf Anordnung des SS-WVH, vom 1.9.44 wurde das Lager Lagischa wegen Einstellung des Bauvorhabens des Kraftwerk ,,Walter“ aufgelöst. Die Wachmannschaften übernehmen die Sicherung eines noch anlaufenden Lagers in Neustadt O/S.

17. Abzug von Häftlingen
Verschiedene Direktoren führen mit Recht Beschwerde darüber, daß Häftlinge abgezogen bezw. ausgetauscht werden, welche zur Herstellung kriegswichtiger Geräte monatelang angelernt worden waren. Ich mache darauf aufmerksam, daß in Zukunft jeder Abzug bezw. Austausch von Häftlingen meiner Genehmigung bedarf.

18. Zivilarbeiter im Lagerbereich
Bei den Aufbaulagern der Kdtr. III ist es nicht zu vermeiden, daß auch Zivilarbeiter innerhalb des Lagers beschäftigt werden. Die Lagerführer, sowie die Blockführer vom Dienst haben dafür zu sorgen, daß diese Zivilisten auch entsprechend überwacht werden. Es geht nicht an, daß Zivilarbeiter, die an eine bestimmte Baustelle gebunden sind, sich bei mangelnder Beaufsichtigung im ganzen Lager herumtreiben und so mit Häftlingen ihre gewohnten Austauschgeschäfte machen. Bei nochmaliger Nichtbeachtung dieser Anordnung - vor allem, wenn diese aus Nachlässigkeit und Interessenlosigkeit geschieht - werde ich den Lagerführer ablösen und als Posten zur Truppe versetzen.

19. Überstellungen von Häftlingen vom KL Au. II
Die vom 1. Lagerarzt KL Auschwitz II bei Überstellungen aus dem Lager II angeordnete Quarantänezeit ist unter allen Umständen strengstens durchzuführen, da bei Nichtbeachtung mit dem Auftreten einer Epidemie gerechnet werden muß, die den Arbeitsausfall des gesamten Lagers zur Folge haben würde.

Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

f.d.R.
Orlich
SS-Untersturmführer und Adjutant