Auschwitz, 12. Juli 1940

1. Kommandierungen
Mit sofortiger Wirkung werden kommandiert:
Als Autobegleiter zur SS-Neubauleitung der SS-Mann Georg Steiner.
Als S.d.G. zur SS-San.-Staffel KL Auschwitz der SS-Mann
Itermann Wilhelm.
Die genannten verbleiben verwaltungsmäßig bis auf Weiteres bei ihrer bisherigen Dienststelle, 1. Kompanie KL Verst. KL Auschwitz.

2. Hundehaltung im KL Auschwitz
Ich verbiete im Bereich des Konzentrationslagers jegliche Hundehaltung.

3. Führen von Kraftfahrzeugen
Ein Vorfall gibt mir Veranlassung darauf hinzuweisen, daß zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen nur die für die einzelnen Fahrzeuge eingeteilten Kraftfahrer berechtigt sind. Es wird dem Fahrdienstleiter verboten, ein Kraftfahrzeug ohne meine besondere Genehmigung an jemand anderen zu übergeben.

4. Kontrolle der Hauptwache
Es hat sich inzwischen wiederholt gezeigt, daß der Torposten der Hauptwache über seine Dienstobliegenheiten nicht genügend Kenntnis hatte. Um Zweifelsfälle für die Zukunft auszuschließen, ordne ich an, daß der Torposten jedes Fahrzeug, auch Dienstfahrzeuge des Lagers, anzuhalten und zu kontrollieren haben. Die Kontrolle hat sich auf das Fahrzeug selbst, besonders bei Ausfahrt aus dem Lager, Fahrbefehl u. Fahrtnachweisbuch zu erstrecken. Die beiden Letztgenannten müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Nicht zu kontrollieren sind Fahrzeuge, in dem der Kommandant oder SS-Hauptsturmführer Dr. v. Sauberzweig sich befinden.
Fahrzeuge, die ohne Fahrbefehl oder ohne Fahrtnachweisbuch fahren, sind zurückzuweisen.
Fahrzeuge von auswärtigen Dienststellen z.B. Staatspolizeistelle Kattowitz usw. und Fahrzeuge von Zivilfirmen dürfen, falls der Fahrer nicht einen Ausweis zum Betreten des Konzentrationslagers hat, nur in Begleitung eines Läufers in das Lager einfahren. Der Läufer hat, wenn er von dem Dienststellenleiter, dem der Besuch gilt nicht entlassen wird, solange sich bei dem Besucher aufzuhalten, bis dieser das Lager wieder verlassen hat. Ganz besonders ist bei ausfahrenden Fahrzeugen darauf zu achten, daß sich keine Häftlinge auf ausfahrenden Fahrzeugen (besonders LKW) verborgen haben und so aus
dem Lager gelangen.
Der Führer der Wachkompanie hat diesen Punkt wiederholt zum Gegenstand der Belehrung zu machen.

Der Lagerkommandant des
Konzentrationslagers Auschwitz
gez. Höß
SS-Hauptsturmführer

Für die Richtigkeit:
Kramer
SS-Obersturmführer u. Adjutant