Auschwitz, 31. Oktober 1941

1. Adjutant
Mit Wirkung vom 1. November 1941 wurde der bisherige Adjutant des KL Auschwitz, SS-Obersturmführer
Frommhagen, zum KL Neuengamme und SS-Obersturmführer Bräuning vom KL Neuengamme zum hiesigen Lager als Adjutant versetzt.

2. Bauleitung der Waffen-SS u. Polizei Auschwitz
Lt. Befehl des Hauptamtes Haushalt und Bauten wurde mit Wirkung vom 15. Oktober 1941 der Bauleiter Karl Bischoff mit der Leitung der Waffen-SS u. Polizei Auschwitz beauftragt.

3. Kommandierung von Häftlingen
Kommandierungen von Häftlingen können in Zukunft nur noch dann berücksichtigt werden, wenn Name und Nummer der zu kommandierenden Häftlinge bis mittags 12.00 Uhr dem Schutzhaftlager gemeldet sind. Alle anderen Häftlinge haben zum Zählappell zur Stelle zu sein.

4. Betreten der Werkstätten in der Lederfabrik
Es wird immer von Seiten der SS-Angehörigen versucht, Schuhwerk sowie andere Bekleidungsstücke direkt in der Schuhmacher- bzw. Schneiderwerkstatt zur Reparatur abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, daß dieses nicht statthaft ist. Alle anfallenden Reparaturen müssen über die SS-Bekleidungskammer erfaßt werden, um so die Kontrolle über das verbrauchte Material zu gewährleisten. Schuhe, Stiefel oder sonstige reparaturbedürftige Bekleidungsstücke sind deshalb auf der SS-Bekleidungskammer abzugeben und auch wieder abzuholen.
Zu den Werkstätten haben nur die mit einem besonderen Ausweis versehenen SS-Angehörigen Zutritt. Wer also künftig in den Werkstätten angetroffen wird und nicht im Besitze dieses Ausweises ist, hat mit strengster Bestrafung zu rechnen. Der jeweilige Postenführer wird für die Kontrolle der Eintrittsberechtigung verantwortlich gemacht. Für ihn selbst ist das Betreten der Werkstätten ebenfalls verboten. Er hat sich in dem zur Verfügung stehenden Pförtnerraum aufzuhalten.

5. Soldbücher
Bei den Urlaubern wurden wiederholt durch die Zugkontrollen Anzeigen wegen unvollständiger Soldbücher erstattet. Es wird daher angeordnet, daß sämtliche Soldbücher unverzüglich von Seiten der Kompanien zu überprüfen sind. Besonders zu beachten ist, daß Dienstgrad, Familienanschriften, Änderungen usw. eingetragen und bescheinigt sind. Auf Seite 4 unter Ziffer D ist die jetzige Einheit einzutragen, desgleichen auf der letzten Seite vor .Beurlaubungen über fünf Tage“ die Orden und Ehrenzeichen.

6. Meldepflicht der Urlauber, Durchreisenden und Kommandos
Urlauber und Durchreisende, sowie Kommandos und Truppenteile, die sich vorübergehend im SS-Standortbereich der SS-Standortkommandantur der Waffen-SS in Wien aufhalten, haben sich bei dem SS-Standortkommandanten zu melden.
Die Anschrift der SS-Standortkommandantur Wien der Waffen-SS lautet:
Wien 1/1, Operngasse 4, Fernruf U 34 5 55/56/57.

7. Verlustmeldung
Der Kommandantur wurde als verloren gemeldet:
1 goldener Ring mit rotem Stein.

i.V. Seidler
SS-Obersturmführer