Auschwitz, 30. April 1943

1. Auszeichnungen
Der Führer und Reichskanzler hat dem
SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß
und
SS-Hauptscharführer Otto Moll
das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern verliehen.

2. Versetzungen und Kommandierungen
Mit Wirkung v. 3.5.43 wird der SS-Obersturmführer Willy Pinow zum KL Auschwitz als stellv. Gutsvorsteher versetzt.
Mit Wirkung v. 3.5.43 wird der SS-Ustuf. R
Hermann Fogy vom WVHA Amt A III/3 zum KL Auschwitz zur Einarbeitung als stellv. Gutsvorsteher kommandiert.
Der SS-Obersturmführer
Horst Fischer wird mit Wirkung v. 10.5.43 lt. Verf. des SS-WVHA v. 17.4.43 als Truppenarzt zum SS-WVHA kommandiert.
Mit Wirkung vom 1.5.43 wird der SS-Untersturmführer Kriminalassistent Hans Schürz zur Politischen Abteilung KL Auschwitz abbeordert.
Mit Wirkung v. 1.5.43 wird der SS-Untersturmführer
Otto Schulz vom SS-T-Sturmbann KL Auschwitz zum KL Neuengamme-Hamburg versetzt.
Mit Wirkung v. 1.5.43 wird der SS-Obersturmführer
Hans Möser, geb. 7.4.06. v. KL Neuengamme-Hamburg zum KL Auschwitz versetzt.

3. Benutzung der Bahnübergänge
In letzter Zeit wurde erneut Klage geführt, daß Beschädigungen der Schrankenanlagen der Reichsbahn durch Fahrlässigkeit der Kraftfahrer entstanden sind. Ich befehle daher, daß Kraftfahrer bei geschlossenen Schlagbäumen, wie es die Verkehrsvorschrift auch vorschreibt, vor dem Warnkreuz zu halten haben und nicht wie wiederholt beobachtet, stets bis an die geschlossene Schranke Vorfahren. Die Kraftfahrer sind genauestens und wiederholt dahingehend zu belehren. Bei Nichtbeachtung meines Befehls werde ich die Schuldigen strengstens bestrafen. Ebenfalls halten es die Fußgänger und Radfahrer nicht für notwendig, vor der geschlossenen Schranke stehen zu bleiben, sondern begeben sich bis an die Schienen des vorübergehenden Zuges. Die SS-Angehörigen sind darauf hinzuweisen, daß ich in Zukunft derartige Vorfälle strengstens bestrafen werde.

4. Aufgabe von Auslandstelegrammen
Von der Abwehrstelle im Wehrkreis VIII wurde dem Lagerkommandanten SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß die Genehmigung erteilt, Auslandstelegramme zu unterzeichnen. Auslandstelegramme sind der Kommandantur zur Unterzeichnung vorzulegen.

5. Fernsprechanschluß KL Riga
Das KL Riga ist wie folgt telefonisch zu erreichen:
Kommandantenzimmer Riga 54 180
Dienstzimmer Kommandantur 37 164

6. Sammeln von Korken aller Art
Ab sofort sind in allen Abteilungen und Kompanien sämtliche dort anfallenden Korken zu sammeln und sind wöchentlich bei der Fahrbereitschaft abzugeben. Dieselben werden dort für den Nachreiniger bei den Gasgeneratoren dringend gebraucht. Die Abteilungsleiter und Kompanieführer sind mir für die Durchführung verantwortlich.

7. Tragen von Drillichjacken
Im Nachgang zum Kommandantur-Befehl Nr. 8/43, Ziffer 21, wird angeordnet, daß nur Drillichjacken mit Revers gearbeitet offen mit Braunhemd und Binder getragen werden. Drillichjacken ohne Revers werden nur geschlossen getragen.

8. Tragen von Ärmelstreifen
Sämtliche SS-Angehörige die zum KL Auschwitz versetzt sind, haben sofort die Ärmelstreifen (ausgenommen Heimwehr Danzig) abzulegen. Bei kommandierten SS-Angehörigen ist zu prüfen, ob der Träger eines Ärmelstreifens dem jeweiligen Ers.-Batl. angehört und somit ein Tragen des Ärmelstreifens zu Recht besteht.

9. Mitnahme von Frauen in die Truppenunterkünfte
Ich verbiete ab sofort, daß Frauen mit in die Truppenunterkünfte genommen werden.
Bei Nichtbeachtung meines Befehls werde ich die Schuldigen bestrafen.

10. Skizzen für gärtnerische Anlagen
Ich habe festgestellt, daß, entgegen meines Befehls, Gärten nach freiem Gutdünken angelegt wurden. Ich weise nochmals darauf hin, daß mir in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten die jeweiligen Skizzen vorzulegen sind. Sollte ich nochmals feststellen, daß dieser Befehl nicht eingehalten wird, so werde ich die Arbeiten einstellen lassen, das Kommando einziehen und die Betreffenden, die den Auftrag zu diesen Arbeiten gegeben haben, zur Rechenschaft ziehen.

11. Arbeitszeit am 1. Mai 1943
Am 1. Mai 1943 (Nationaler Feiertag) ruht der Dienstbetrieb. (Nur Sonntagsdienst).

12. Vorlegen der Wachbücher

Die Wachbücher sind vor der Vorlage bei der Kommandantur auf dem Sturmbanngeschäftszimmer zur Abzeichnung vorzulegen. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß die Wachbücher täglich bis 9.00 Uhr der Kommandantur zur Einsichtnahme und Abzeichnung vorzulegcn sind.

13. Verloren
Im Lagerbereich ist der Reisepaß Nr. 312/39 lautend auf Else Goldmann abgeändert auf Else Kirschneck verloren gegangen. Bei Auffinden ist derselbe auf der Kommandantur abzugeben.

14. Der SS-Hstuf. Aumeier befindet sich vom 29.IV.43 bis 22.V.43 auf Urlaub. Seine Vertretung übernimmt für diese Zeit SS-Hstuf. Schwarz.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant