Ehefrau des SS-Obersturmführers Willhaus Gustav
Willhaus Elisabeth verw. Willhaus (geb, Riedel )
* 17.11.1913
11.07.1935
Gustav Willhaus und Liesel R. hatten ihren Heiratsantrag am 11. Juli 1935 beim Rasse- und Siedlungshauptamt-SS gestellt. In ihrem Lebenslauf schilderte sie ihrem beruflichen Werdegang: So war sie drei Saisonjahre (von Februar bis September) Lehrling auf einer Geflügelfarm, besuchte danach einen achtmonatigen Handelsschulkursus, arbeitete in einer Schnellgaststätte als Kochlehrerfräulein und in einem Büro als Kontoristin. Zum Zeitpunkt ihres Heiratsgesuches war sie bei der Zeitung «NSZ-Rheinfront» angestellt.
1935
1935 hatte das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS in einem besorgten Brief an den Führer der 85. SS-Standarte in Cottbus/Niederlausitz geschrieben, Willhaus habe in seinem Heiratsgesuch erklärt, er beabsichtige eine katholische Trauung, da die zu-künftige Braut katholischer Konfession sei. Der Führer der SS-Standarte wurde ermahnt: «Es ist streng vertraulich zu veranlassen, dass der Antragsteller darauf hingewiesen wird, dass sämtliche Kinder aus der beabsichtigten Eheschliessung kathoisch erzogen werden, sodass der Antragsteller selbst die weltanschauliche Erziehung seiner Kinder völlig aus der Hand gibt. Er ist ferner darauf aufmerksam zu machen, dass der Katholizismus heute vielfach nicht nur als Religion, sondern vorallen Dingen sich als politische Organisation im Kampf gegen den Nationalsozialismus betätigt. Es bedeutet daher für die nationalsozialistische Erziehung seiner Kinder eine erhöhte Gefahr, dass sie der nationalsozialistischen Weltanschauung entfremdet werden. Das Bestreben eines jeden Angehörigen der Schutzstaffel muss essein, seine spätere Familie unbedingt im Sinne der nationalsozialistiscWelchauung zu beeinflussen. Die Tatsache, dass der Antragsteller die Trauung nach einer anderen Konfession zulässt, lässt befürchten, dass er bereit ist, die weltanschauliche Führung seiner Familie aus der Hand zu geben. Nach allem, was wir über Willhaus wissen, waren die Befürchtungen des Rasse- und Siedlungshauptam-tes-SS unbegründet und der KZ-Kommandant bei weitem nicht der Einzige, der sei-nen Kindern eine hundertprozentige nationalsozialistische Erziehung angedeihen liess.
Frau Willhaus hatt 1948 wieder geheiratet und lebte 1963 von ihrem zweiten Ehemann, einem Fabrikanten, getrennt.
1942
Im Laufe des Jahres 1942 kam Frau Willhaus, Ehefrau des SS-Obersturmführers Gustav Willhaus, nach Lemberg
07.05.1963
Während ihrer Vernehmung am 7. Mai 1963 gab Frau Willhaus Auskunft über diese Zeit: «Wenn ich gefragt werde, wann ich nach Lemberg gekommen bin, so muss ich sagen, dass ich das nicht mehr weiss. Es ist anzunehmen, dass es im Jah 1942 gewesen ist, und zwar in den Sommermonaten, denn ich kann mich entsinnen dass es schon warm war. Wir wohnten in Lemberg zunächst in dem Viertel in de die deutschen SS Angehörigen, die Polizei und wohl noch andere Deutsche wohnten. und wohl noch andere Deutsche wohnten.
Wie lange wir dort wohnten, weiss ich nicht mehr. Es war aber eine gute Weile, die wir dort wohnten. Mein Mann war zunächst tätig in den DAW, später bekam er dann den Auftrag, ein jüdisches Arbeitslager in Lemberg aufzubauen. Ich will einschränkend sagen, ich weiss nicht, ob er den Auftrag bekommen hat, ich weiss nur, dass er tatsächlich ein solches Lager eingerichtet und auch einige Zeit lang geleitet hat. Ich weiss aber auch nicht, ob er das alles allein gemacht hat, oder ob er dabei andere Personen zu Hilfe hatte. Wir zogen in ein Haus, das innerhalb des äusseren Lagerbereichs war, also innerhalb des äusseren Zaunes aber vollkommen abgetrennt vom eigenen Arbeitslager. An dieses Haus hat mein Mann noch während wir dort wohnten, ein Balkon anbauen lassen. Es war kein eigentlicher Balkon, sondern es war mehr ein Dach über einem Wintergarten Ich hatte von Anfang an in Lemberg meine kleine Tochter H. dabei, die 1939 geboren ist. In diesem Haus innerhalb des Lagers wohnten wir solange bis mein Mann wegkam. Mein Mann kam an die Front und ich und meine kleine Tochter blieben zunächst noch in Lemberg,weil meine Eltern geschrieben hatten, dass zu Hause in Deutschland die Bomben fielen und wir dort sicherer seien. Ich wohnte dann aber mit meiner Tochter nicht mehr in dem Haus im Lager. Während ich mit meinem Mann das erwähnte Haus bewohnte und auch vorher war mein Mann fast den ganzen Tag dienstlich abwesend
Was er im einzelnen tat, weiss ich nicht, er hat mit mir darüber auch nicht gesprochen. Hierbei bleibe ich, auch wenn mir vorgehalten wird, dass es unwahrscheinlich klingt, dass mein Mann nie irgendetwas über seine Tätigkeit zu Hause gesagt haben sollte. Er hat versucht, mich und unsere Tochter ganz zu isolieren vom Dienstbetrieb, und zwar nicht nur vom Dienstbetrieb, sondern auch sonst.»
Sie will nie mit ihrem Mann über «seine Arbeit» gesprochen haben und, obwohl das Haus, welches sie bewohnte auf dem Lagergelände stand, nie gesehen haben, was im Lager passierte. Natürlich behauptete sie, nie jüdische Gefangene als Reinigungskräfte oder für sonstige Aufgaben in ihrem Haus gehabt zu haben. Lemberg war für sie ein «sicherer Ort», sicherer und bequemer jedenfalls als Deutschland, da dort ja Bomben fielen.
In den sechziger Jahren wurde gegen Frau Willhaus ermittelt. Mehrere Überlebende des Lagers hatten dezidiert zu Protokoll gegeben, dass Frau Willhaus Häftlinge vom Balkon oder Fenster ihres Hauses aus erschossen hatte.
Aussage Rogowsk Marian (Überlebender des Lagers Janovska) nach 1945
Ich habe selbst gesehen, dass Frau Willhaus von einem Fenster ihrer Wohnung aus auf Häftlinge im Lager geschossen hat. Ich selbst befand mich etwa Mitte des Monats September 1942 zusammen mit einem zweiten Häftling des Lagers auf dem Wege zum Unterkunftslager und wir gingen am Verwaltungsgebäude vorbei, in dem Willhaus seine Wohnung hatte.
Plötzlich hörte ich einen Schuss aus der Wohnung Willhaus und sah auch im gleichen Augenblick einen etwa einige Meter vor mir gehenden Häftling vom Schuss getroffen hinfallen. Im gleichen Moment als ich den Schuss hörte, ich schaute sofort nach der Wohnung des Willhaus und sah hinter einem Fen-ster die Ehefrau Willhaus mit ihrer Tochter, ein damals etwa 6 Jahre altes Mädchen,stehen und eine Schusswaffe in der Hand halten. Ob es sich hierbei um eine Pistole oder aber um eine Maschinenpistole handelte, kann ich mit Sicherheit nicht sagen.
Dabei lachte sie. Der vor ihr getroffene Häftling, der am Boden lag, wurde sofort von einem ukainischen] Zivilposten, der sich in der Nähe aufhielt, und der von dem uns begleitenden Posten gerufen worden war, weggeschleift. Ich selbst meine, mit Sicherheit sagen zu können, dass dieser Häftling sofort tot war, denn er stürzte nach dem Schuss und rührte sich nicht mehr...
Mir ist kein Grund bekannt, weswegen Frau Willhaus von der Wohnung aus ins Lager schoss. Ich muss aber annehmen, dass sie es lediglich zu ihrer und der Belustigung ihres kleinen Töchterleins tat. Ich habe von anderen Mithäftlingen verschiedentlich erfahren, dass sie wiederholt mit einem Kleinkalibergewehr von der Wohnung ins Lager, auf Häftlinge geschossen haben soll, doch nur diesen einen Vorfall gesehen, weshalb ich auch nur hierüber Angaben machen will.
Als ihr diese und weitere Aussagen von der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurden, erklärte sie kategorisch: «Ich will von vornherein sagen, dass alle Beschuldigungen, die gegen mich erhoben werden, vollkommen unwahr sind. Sie sind völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe nie ein Gewehr in der Hand gehabt.» Auf die Anschuldigungen des Zeugen Rogowski antwortete sie: «Ich schiess doch meinem Kind zuliebe keine Leute tot, das gibt es doch nicht, was soll ich sonst noch sagen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Menschen damals in ihrer Angstpsychose, sich Dinge eingebildet haben, die sich in dieser Weise nicht ereignet haben.» Sie behaupete, dass sie auch nie gsehen hat, wie ihr Mann Menschen erschoss: «Auch nach-dem mir weitere Angaben von Belastungszeugen, wie mir gesagt wird eines Zilinski und eines Dr. Frost vorgehalten werden, bleibe ich dbei, dass ich niemals selbst auf einen Menschen geschossen habe und dass ich auch niemals anwesend gewesen bin, wenn mein Mann auf Menschen geschossen hat.
Ich habe nie das Verwaltungsgebäude im Lager betreten. Wenn also der Zeuge Dr. Frost behauptet, er habe mich neben meinem Mann stehen sehen, als dieser vom Bürogebäude im Lager auf jüdi-sche Arbeiter geschossen habe, so ergibt sich daraus schon die Unrichtigkeit dieser Behauptung.» Alle sie belastenden Zeugenaussagen bezeichnete sie als Lügen, die Zeugen als Lügner. Obwohl sie einerseits angeblich nichts davon mitbekommen hat, was im Lager passierte, behauptete sie andererseits, dass die Zeugen damals eine« Angstpsychose» gehabt hätten. Woher sie das wüsste, fragte die Staatsanwaltschaft nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.
nach 1945
Willhaus war eine der wenigen Frauen, gegen die in den sechziger Jahren ein – später eingestelltes – Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an NS-Verbrechen eröffnet wurde. In der Regel jedoch wurden die Taten der Ehefrauen nicht verfolgt. Verurteilt worden ist keine.
So konnten viele von ihnen nach dem Krieg ihren Ehemännern wertvolle Dienste leisten, die Flucht ins Ausland oder aber den Weg in eine zweite Karriere absichern. Das nannte man seinerzeit „Zusammenhalt der Sippengemeinschaft“.
nach 1945
Frau Willhaus hatt 1948 wieder geheiratet und lebte 1963 von ihrem zweiten Ehemann, einem Fabrikanten, getrennt.
(Willhaus Elisabeth heiratet drei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes erneut)
