SA-Oberführer u. Regierungsdirektor

* 18.04.1904 Straßburg
† 1973
Lindenberg i. Allgäu

letzter bekannter Wohnort:
München

Familiärer Hintergrund
Sein Vater war Obermusikmeister im alten Heer.
Seit dem 30. Oktober 1930 war er verheiratet und Vater eines Kindes. Schäfers Ehefrau stand politisch auf Seiten der Nationalsozialisten und war seit dem 6. April 1935 Mitglied in der NS-Frauenschaft

Schule/Ausbildung
Bis 1918 Besuch der örtlichen Oberrealschule in Straßburg (seine Eltern mussten Straßburg verlassen)

Bis einschließlich 1921 (Obersekunda) ging anschließend auf Oberrealschulen in Kassel und Berlin, konnte aber danach nicht weiter zur Schule gehen, da seine Eltern durch Krieg und Inflation verarmt waren
1921 - 1925 Mitglied des Verbandes völkischen Olympia
Ab 1923 Banklehre und bis 1925 bei der Wertheimbank Berlin angestellt

Beruf
Erdarbeiter, Eisenbieger und Klavierspieler

7. April 1926 - Anfang Mai 1928 Polizeioffiziersanwärter auf der Polizeischule Großberlin–Brandenburg (Schäfer mußte diesen Posten nach eigenen Angaben jedoch aufgrund seiner politischen Nähe zur NSDAP aufgeben)
1928 - 1932 Bankangestellter, Kreissparkasse Niederbarnim ( ab 1. November 1928 Vorsteher der Nebenkasse Klosterfelde,
1932 gab Werner Schäfer auch diese Arbeit auf, weil er nach Berlin versetzt wurde und diese Versetzung als gewollte Lahmlegung seiner politischen Tätigkeit ansah)

eine Zeit lang arbeitslos und später Fahrer bei der Zeitung und dem NSDAP-Organ Der Angriff

Dienstgrad
März 1932 SA-Sturmbannführer der Standarte V/207
23. März 1938 SA-Oberführer der SA-Pionierstandarte 10

Dienststellung
26. Mai 1937 Beförderung zum Oberregierungsrat, (Beamtenstatus)

NSDAP-Mitglied
01.11.1928 Mitglied der NSDAP

SA-Mitglied
Januar 1932 Mitglied der SA

SS-Mitglieds-Nu.

Politische Funktionen bis 1945
1920 bis 1925 Fahnenträger im völkischen Kampfverband Olympia-Berlin
1930 bis 1932 Leiter der NSDAP-Ortsgruppe Klosterfelde
Führer. SA-Standarte (Papenburg)
15.09.1935 - 14.04.1936 Führer der SA-Standarte 229 (SA-Gruppe Nordsee)
09.11.1935 SA-Standartenführer
15.04.1936 - 31.07.1938 Führer des SA-Sturmbanns zbV der SA-Gruppe Nordsee
00.00.1937 Oberregierungsrat
01.08.1937 - 00.01.1938 Führer der SA-Pionierstandarte 10 (SA-Gruppe Nordsee)

Auszeichnungen

Einsatz
Mär. 1933 als Leiter der örtlichen Hilfspolizei verantwortlich für die Einrichtung des KZ Oranienburg.
Mär. 1933 - 31.03.1934 Kommandant KL
Oranienburg.
1934 Versetzung in die Emslandlager auf Veranlassung des preußischen Justizministers Kerrl.
Kommandeur der Emslandlager mit Dienstsitz in Papenburg.

Die Emslandlager bestanden aus folgenden Lagern:
Lager I
Börgermoor
Lager II
Aschendorfer Moor
Lager III
Brual-Rhede
Lager IV
Walchum
Lager V
Neusustrum
Lager VI Oberlangen (
Wesuwe)
Lager VII
Esterwegen

Schäfer wurde 1935 zum Standartenführer der SA-Standarte 229 ernannt. Zu dieser Standarte gehörte die in einem besonderen Sturmbann zusammengefasste, nur aus SA-Männern bestehende, Wachtruppe der Strafgefangenenlager Papenburg. 1936 gab Schäfer die Führung der SA-Standarte 229 wegen Arbeitsüberlastung ab, behielt aber die Führung der Wachtruppe, die einen Sturmbann der Gruppe Nordsee bildete. 1937 erhielt die Wachtruppe, die Bezeichnung Standarte Emsland Pi.10, und Schäfer wurde zu deren Oberführer ernannt.
01.01.1935 - 22.04.1936 Strafanstaltdirektor der Emslandlager.
22.04.1936 - Anf. 1938 Kommandeur der Strafgefangenenlager.
29.01.1938 Dienststrafverfahren wegen Korruption, Hinterziehung von Staatsgeldern und Zurückhaltung von Informationen über Gefangenenmisshandlung und Kostentziehung; kurzfristig suspendiert; noch Während des Verfahrens, das die Vorwürfe bestätigt, wieder als SA-Führer eingesetzt.
Okt. 1938 wieder Kommandant der Emslandlager.
Am 25. Mai 1942 wurde Schäfer zum Wehrdienst eingezogen und kam nach der Kapitulation in Internierungshaft

Funktion im Konzentrationslager
Oranienburg:
Schäfer war vom 21. März 1933 bis zum 1. April 1934 Kommandant des KZ Oranienburg.
Als Lagerkommandant wurde Werner Schäfer von den Gefangenen genauso gefürchtet wie die meisten Angehörigen der ihm unterstellten Wachtruppe.

Ein ehemaliger Häftling beschrieb Schäfer später so:
Schäfer ist ein durchaus subalterner Mensch. Sein Haß gegen die Sozialdemokraten ist grenzenlos. Er betätigt ihn mit Vorliebe dadurch, daß er wehrlose Gefangene, die nach der Lagerordnung natürlich vor ihm strammstehen müssen, auf unflätige Weise beschimpft. Zu tätlichen Mißhandlungen hat sich Schäfer nicht häufig hinreißen lassen; umso freigebiger war er mit der Verhängung von Disziplinarstrafen, Dunkelarrest, Post- und Besuchssperre und Verschickung auf Strafkommandos.

Der Kommandant Schäfer ist, daran kann kein Zweifel sein, in vollem Umfange für alles verantwortlich zu machen, was sich an Verbrechen, Mißhandlungen und sonst menschenunwürdiger Behandlung der Gefangenen je in Oranienburg ereignet hat.
1934 veröffentlichte Schäfer ein Buch, das Anti-Braunbuch, über das KZ Oranienburg, in dem er die Greueltaten, die die Presse berichtete, widerlegen wollte. Außerdem veranlasste er eine Rundfunkreportage über das Lager, in der er Gefangene musizieren und im Chor singen ließ. Dazu gab Schäfer auch ein Interview, in dem er die tatsächlichen Zustände in Oranienburg verharmloste. Schäfer schloss die Reportage mit dem zynischen Satz: Damit ist unsere Übertragung beendet.
Sie hatten einen Einblick in das singende und spielende Konzentrationslager Oranienburg.
Schäfer hatte seinerzeit in Oranienburg auch die berüchtigten Strafmaßnahmen, die Dunkelarrestzellen und die Steinsärge eingeführt. Diese Zellen maßen nur ein mal zwei Meter, befanden sich unterirdisch in einem Bunker, hatten keine Fenster,
nur drei fingerbreite Luftlöcher und einen Steinboden mit wenig Stroh. Die so genannten Stehsärge waren noch enger. In diese Bunker-Arrestzellen wurden Gefangene vier Wochen und länger eingesperrt, ohne in dieser Zeit je Tageslicht zu sehen

Adresse nach 1945
Schäfer zog nach München und hat dort ein Reisebüro betrieben

Verurteilung und Werdegang nach 1945
04.09.1945 Verhaftung durch die britische Militärregierung, Internierung im früheren KZ Neuengamme.
1948 Beginn der Untersuchungshaft.
1949 Entlassung wegen Haftunfähigkeit; danach arbeitslos, bis auf eine kurze Tätigkeit als Beifahrer bei einem Papenburger Schlachtermeister.
03.08.1950 erneute Verhaftung.
19.12.1950 Verurteilung zu vier Jahren Haft durch das LG Osnabrück; Entlassung aus der Haft, da Internierungs-undUntersuchungshaft angerechnet wurden; Anschließend arbeitslos.
Februar 1952 Angestellter bei einem Schreibwarengroßhandel.

Ein ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers in Papenburg hatte Schäfer nachträglich schwer belastet, sodass das Verfahren gegen ihn wieder aufgerollt wurde. Der Zeuge Adolf Rögner berichtete dem Gericht von schweren Misshandlungen der Gefangenen in den Emslandlagern. Beispielsweise soll es Zielscheibenschießen auf arbeitende Häftlinge gegeben haben. Manche wurden gar gezwungen, ihr eigenes Grab zu schaufeln Allerdings befand das Gericht die Aussagen von Rögner als nicht wahrheitsgemäß, da sich die von Rögner benannten Zeugen widersprachen. Werner Schäfer konnten somit keine weiteren Vergehen nachgewiesen werden.

Die Gr. Strafkammer II des Landesgerichtes Osnabrück fällte im Mordprozess gegen Schäfer am 27. April 1953 demnach folgendes Urteil:
Der Angeklagte wird unter Freispruch im Übrigen wegen Körperverletzung i.A. in 20 Fällen, davon in 2 Fällen i. TE. m. gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtgefängnisstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Strafe ist durch die Untersuchungs- und Internierungshaft verbüßt.
Insgesamt wurde Schäfer in diesen beiden Prozessen in Osnabrück und Oldenburg zu sechs Jahren Haft verurteilt, wobei er keine der Haftstrafen antreten musste, da ihm die Zeit in der U-Haft angerechnet wurde.

Obwohl sich die Anschuldigungen Adolf Rögners als zum Teil erfunden herausstellten, traf es aber doch zu, dass Schäfer sowohl im Lager Oranienburg als auch im Lager Papenburg die Misshandlung von Häftlingen zumindest toleriert und teilweise sogar angeordnet hatte. In einem Bericht heißt es beispielsweise, dass Schäfer vier Arbeiter aus der nördlich von Oranienburg liegenden Gemeinde Friedrichsthal bei ihrer Inhaftierung von seinen Männern misshandeln ließ. Dem Ältesten von ihnen hängte die SA zudem ein Plakat um, auf dem sein angebliches Verbrechen in übertriebener Weise dargestellt wurde. Anschließend mussten die vier Gefangenen in der glühenden Sonne im Innenhof des Lagers stundenlang im Kreis marschieren:
17 Stunden waren sie immer im Kreise herumgelaufen in der glühenden Hitze des Sommers, und nach den ohnehin schon vorher erlittenen Mißhandlungen kein Wunder, daß sie vor Schmerzen und Erschöpfung die darauf folgende Nacht nicht liegen, noch viel weniger schlafen konnten.
Schäfer wurde in einem Entnazifizierungsverfahren in die Kategorie III eingestuft. Ihm wurden das Wahlrecht und die Wählbarkeit von politischen Körperschaften entzogen, außerdem durfte sich Schäfer seitdem nicht mehr politisch betätigen, auch nicht als Angestellter politischer Organisationen.

Bemerkungen
Als Schäfer 1934 Kommandant der Emslandlager wurde, befanden sich dort drei Lager, die die Preussische Justizverwaltung kurz zuvor von der Gestapo übernommen hatte. Inhaftiert waren in den Lagern zu diesem Zeitpunkt etwa 3.000 Gefangene.
Bis 1937 erhöhte sich die Zahl der Lager auf sieben, die der Häftlinge auf rund 10.000. Die Wachtruppe bestand ausschließlich aus SA-Leuten. Sowohl der Lagerkommandant als auch sein Vertreter waren auch dazu befugt, leichte Verstöße der Gefangenen gegen die Lagerordnung zu ahnden.
In einer späteren Anklageschrift gegen Schäfer steht unter anderem, dass es Hinweise darauf gab, dass im Lager Emsland auch NSDAP-und SA-Leute einsaßen, weil sie Alleingänge getätigt hatten.
Von 1934 bis 1938 gab es etwa 45 Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Wachtruppe in Papenburg durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Sie wurden beschuldigt, Gefangene misshandelt zu haben. Allerdings wurden fast alle Verfahren mangels Beweisen eingestellt, obwohl einzelne Gefangene gegen Schäfer und die Wachtruppe ausgesagt hatten. Schäfer sollte daraufhin als höherer SA-Führer und Oberregierungsrat abgesetzt werden, wurde aber stattdessen zum Oberführer befördert.