SS-Hauptsturmführer

* 10.01.1913 in Wolfsberg (Kärnten)
† 21.10.1983 in
Langenzersdorf

letzter bekannter Wohnort: Langenzersdorf bei Wien,
An den Mühlen 18

Religion: römisch-katholisch
Familienstand: Verheiratet
Beruf: Druckerei Mitarbeiter

Vater
Lokomotivführer
(der Vater starb 1920. Er starb an Paralyse, als Folge einer Syphilis. Ein Umstand, der auch in Novaks Sippenakt Beachtung findet. Jedenfalls wird dort zwar auf den Zusammenhang mit Alkoholmißbrauch hingewiesen, aber betont, daß die Paralyse keine Erbkrankheit und somit Franz unbelastet sei.)

Mutter
(Seine Mutter heiratete erst wieder, als er fünfzehn wurde)

Besuch der Volks- und Bürgerschule in Wolfsberg. (fünf Klassen abgeschlossen. Dann besuchte er drei Klassen einer höheren Schule)
(Er bezeichnete sich als guten und fleißigen Schüler, dem eine höhere Ausbildung gerecht geworden wäre. Aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Familie musste er aber auf ein Studium verzichten)

1928
Schriftsetzerlehre in der Druckerei Ploetz in Wolfsberg.
Die Druckerei gab die antisemitisch und deutsch-national orientierte Regionalzeitschrift „Unterkärntner Nachrichten“ heraus.
(Die Wolfsberger VDM Druck GmbH - einst besser bekannt als Ernst-Plötz-Druck und Verlagshaus - musste 2010 Insolvenz anmelden.)

ab 1929
Mitglied in der Hitlerjugend

01.03.1933
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 1 458 566)

00.04.1933
Übernahme von der Hitlerjugend zur SA

00.07.1933
Nach dem Verbot der NSDAP in Österreich engagierte er sich weiter in der Illegalität und stieg zum NSBO-Ortsgruppenleiter in Wolfsberg und zum Scharführer in der SA auf

1934
Während des Juliputsches der Nationalsozialisten 1934 nahm er an den Kämpfen um Wolfsberg teil. (164 Personen kamen –ums Leben, 636 wurden zum Teil schwer verletzt oder materiell erheblich geschädigt). Nach der Niederlage der Putschisten floh er nach Jugoslawien. Von dort gelangte er nach Deutschland, wo er der Österreichischen Legion beitrat.
(Im Rahmen des Juliputsches 1934 gelang den Nationalsozialisten am 26. Juli nachmittags die Besetzung der Stadt. Deren Kreisleiter Keller rief sich zum Bezirkshauptmann aus. Durch Geiselnahmen erzwangen sie die Kapitulation der Heimwehren und der Gendarmerie. Am Abend kam es im Süden der Stadt, bei der Haltestelle Priel und am Friedhof zu schweren Kämpfen zwischen Bundesheer-Einheiten (1. Kompanie des Alpenjägerregimentes 11 aus Völkermarkt) und Heimwehreinheiten auf der einen und den Putschisten auf der anderen Seite. Unter den Toten waren auch der Kompaniekommandant, Major Smolle. Die Stadt wurde am 27. Juli um 18:30 Uhr von den Putschisten geräumt, als von Norden das Kraftfahrjägerbataillon 3 anrückte. Die Putschisten setzten sich mehrheitlich nach Jugoslawien ab. Im Bezirk Wolfsberg forderten die Kämpfe 22 Todesopfer.

1938
Eintritt in die SS (Mitglieds Nu. 344 984)

ab 1938
Angehöriger des SD

ab 1938
Hilfskraft in der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien
(unter der Leitung von Eichmann Adolf)
Die Zentralstelle hatte ihren Sitz im vormaligen Palais Albert Rothschild in der Prinz-Eugen-Straße 22 im vierten Wiener Gemeindebezirk, das Gebäude der Zentralstelle wurde während des Krieges beschädigt, an seiner Stelle wurde nach 1945 die heutige Arbeiterkammer errichtet.
(Am 26.08.1938 wurde die vom Judenreferenten im SD-Hauptamt, Eichmann, geleitete Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien errichtet, die als einzige Behörde ermächtigt war, Ausreisegenehmigungen für Juden aus Österreich zu erteilen, de facto erheblichen Druck auf die Emigration ausübte und erst die zwangsweise Auswanderung, später die Deportation der österreichischen Juden organisierte.)

ab 00.07.1939
Mitarbeiter in der neu errichteten Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Prag
(Nach der Zerschlagung der Rest-Tschechoslowakei wurde am 26.07.1939 eine Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Prag eingerichtet, die, von Eichmann bzw. seinem Stellvertreter Hans Günther geleitet, nach Wiener Vorbild erst die Emigration forcierte, dann die Deportation der Juden aus dem Protektorat Böhmen und Mähren nach Theresienstadt betrieb.)

ab Frühjahr 1940
Mitarbeiter im RSHA in Berlin
(Als Transportreferent war es seine Aufgabe, von der Deutschen Reichsbahn Waggonmaterial für die Deportationszüge zu bestellen, gemeinsam mit der Reichsbahn die Fahrpläne auszuarbeiten, darauf die einzelnen SS- und Polizeidienststellen zur Abwicklung der Transporte zu koordinieren sowie das Personal der Konzentrationslager über ankommende Transporte zu informieren. Novak arbeitete eng mit den Judenreferenten in den einzelnen europäischen Ländern wie Theodor Dannecker, Alois Brunner und Dieter Wisliceny zusammen.)

1941
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer

19.04.1942
am 19.04.1942 gab Novak der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf die fernmündliche Anweisung, Jüdinnen und Juden "abzuschieben"

20.07.1942
am 20.07.1942 hat Novak dem "Judenreferenten" des RSHA in Paris sechs Transporte mit vorwiegend jüdischen Kindern, aber auch sonst arbeitsunfähigen und betagten Jüdinnen und Juden aus Frankreich in den Osten zugesichert

15.03.1944 - 09.07.1944
Angehöriger im Sonderkommando Eichmann in Ungarn
(Dieses SS-Sondereinsatzkommando war unter höchster Dringlichkeit nach Ungarn geschickt worden. Eichmann verlor, pflichtbewußt und eifrig wie er war, keine Zeit. Noch am Abend der Ankunft wurden die führenden Mitglieder der ungarisch-jüdischen Gemeinde zusammengerufen, um nach dem bewährten "Vorbild von Wien" einen Judenrat unter Vorsitz von Samuel Stern zu bilden.)

21.03.1944
Am 21. März forderten Hunsche und SS-Hauptsturmführer Novak, indem sie sich auf Krumeys Befehl beriefen unter Drohungen vom jüdischen Zentralrat in Budapest die sofortige kostenlose Lieferung, von 300 Matratzen, 600 Decken, 100 Daunendecken, 30 Schreibmaschinen und einem Klavier.

04. u. 05.05.1944
Als Transportreferent nimmt Novak an der Fahrplankonferenz in Wien teil, in deren Folge die Massendeportationen aus Ungarn nach Auschwitz begannen.

1945
unter dem Namen Dolak als Bauernknecht im Kreis Braunau

ab 1947
unter dem Namen Tragbauer als Drucker in Wien

1957
unter seinem richtigen Namen Wiedereinbürgerung als Österreicher
(Betriebsleiter einer Wiener Druckerei)
(Erst 1957 suchte er, und zwar erfolgreich, um den Widerruf seiner Ausbürgerung an; diese war 1934 wegen seiner Teilnahme am nationalsozialistischen Putsch in Österreich erfolgt. Die Vermutung liegt nahe, dass Novak nach Verabschiedung der NS-Amnestie 1957 und dem damit gesetzten Schlussstrich unter das Thema "Entnazifizierung" in Österreich den Zeitpunkt für geeignet hielt, um wieder seine wahre Identität anzunehmen.)

1960
Aussage
Eichmann Adolf
Ich hätte meinen Auftrag nie erfüllen können, "wenn es mir nicht gelungen wäre, die täglich schwieriger werdenden Transportprobleme zu lösen. Das war hauptsächlich Verdienst meines Sachbearbeiters Franz Novak."

20.01.1961
Novak wird in Wien an seinem Arbeitsplatz als Betriebsleiter einer Druckerei verhaftet. Auslöser dafür war der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom November 1960; die deutschen Behörden hatten für die Ergreifung von Novak eine Prämie von 10.000 DM ausgesetzt.

22.01.1961
gegen Novak wird die Voruntersuchung wegen Mordes (§ 134 StG) eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sagte der Staatsanwaltschaft Wien jegliche Unterstützung bei den Ermittlungen zu. Der zuständige Referent in Österreich war Staatsanwalt Breycha

1961
Auszug zu seinem Lebenslauf
»Glaublich im April 1944 ging ich mit einem Stabe des SS-Obersturmbannführers Eichmann nach Budapest, um die Evakuierung (Vernichtung) der Juden vorzubereiten.«

00.04.1961
aus den Aufzeichnung für den Untersuchungsrichter
»Ich war nie ein Antisemit oder Judenhasser.«
Novak über die Transporte in die Vernichtungszentren:
»Die im Referat IV B 4 bearbeiteten Erlasse und Durchführungsbestimmungen für die technische Durchführung der Evakuierungstransporte waren so gehalten, daß die Transporte in einer für die damaligen Verhältnisse menschlichen Form und in möglichst geordneten Verhältnissen durchzuführen waren.«
Novak über seine Verantwortung: »Daß man mich als ehemaligen, ganz unbedeutenden Hilfs¬Sachbearbeiter für Fahrplan- und Meldewesen — ein Sandkörnchen in dem riesigen Betrieb der ehemaligen deutschen Polizei — nach 20 Jahren vor Gericht stellt und mich etwa als mitschuldig erklären will, ist mir unfaßbar.«

22.09.1961
Zeugenaussage: SS-Untersturmführer
Hartenberger Richard
„Ich kann nur nochmals sagen, daß, wenn auch Eichmann zumindest mir persönlich nie etwas über solche Judenmaßnahmen gesagt hat, es im ganzen Referat IV B 4 von den Schreibkräften angefangen bis nach oben bekannt war, daß die Juden systematisch getötet wurden. Es war uns auch bekannt, daß die arbeitsfähigen Juden zum Teil ausgesondert und, solange sie konnten, zur Arbeitsleistung herangezogen wurden, während die nicht arbeitsfähigen Juden liquidiert wurden. Wenn daher jemand aus dem Referat behauptet, davon nichts gewußt zu haben, so tut er dies wahrscheinlich aus verständlichen Gründen. Es war eben kein Geheimnis.“

17.12.1964
erste Hauptverhandlung
Die Anklage wurde von zwei Staatsanwälten vertreten, nämlich vom Leitenden Staatsanwalt Mayer-Maly und von Staatsanwalt Kovacs.
Die Anklage warf ihm vor, zwischen April und Juli 1944 den Transport von mehr als 400 000 ungarischen Juden in die Gaskammern von Auschwitz organisiert zu haben. Außerdem habe er den berüchtigten "Todesmarsch von Hegyeshalom" persönlich organisiert und kontrolliert, bei dem Juden zum Ostwall-Schanzen getrieben wurden - was nur wenige überlebten.
Doch die Anklagebehörde fand kaum Zeugen. Die wichtigsten Augenzeugen und das wesentlichste Belastungsmaterial waren in Ungarn, aber außer ein paar kümmerlichen Protokollen kam aus Budapest nichts. Ein Antrag der Wiener Staatsanwaltschaft auf Einvernahme entscheidender Zeugen durch ein Budapester Gericht blieb unbeantwortet.
Unter anderem beeideten die Zeugen Deszöne Vágo und Joszef Kun Greueltaten Novaks in Debreczen, er habe dort mit seinem Revolver ein jüdisches Mädchen erschossen, das eine goldene Uhr versteckt hatte; Frau Andrasne Ung und ihre Mutter Istvanne Kolonits, sie seien im Szolnoker Hotel "Majestic" von Novak schwer mißhandelt worden; die Ärzte Dr. Sándor Turi und Dr. Miklos Pálosi, Hauptsturmführer Novak habe im Krankenhaus von Szolnok jüdische Patienten, die nach Selbstmordversuchen dort lagen, in die Totenkammer schleppen und umbringen lassen.

Novak wurde am 17.12.1964 wegen § 87 StG verurteilt, und zwar zu acht Jahren schweren Kerker (die Geschwornen stimmten mit 5 Stimmen für seine Schuld); bezüglich des Verbrechens des bestellten Mordes wurde er aber einstimmig freigesprochen. Als mildernde Umstände wurden sein "untadelhafter Lebenswandel", der Umstand, dass Novak "in die Straftat hineingeschlittert" war, die erfolgte Resozialisierung, die "Irreführung von Novak durch die Propaganda des NS-Staates" und dass er zu den Taten von seinen Vorgesetzten verleitet worden war, gewertet.
Die Staatsanwaltschaft legte im Januar 1965 Berufung gegen das zu geringe Strafausmaß ein. Ihrer Ansicht nach hatte das Gericht den Milderungsgründen eine zu große Bedeutung und der Tathandlung und deren Auswirkungen zu wenig Beachtung geschenkt. Auch Novak legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein, welcher der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 1965 Folge gab. Durch eine mangelhafte Rechtsbelehrung war laut OGH der Wahrspruch der Geschworenen
undeutlich gewesen.

26.09.1966 - 06.10.1966
zweite Hauptverhandlung
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Geltung der im ersten Prozess abgeänderten. Sie modifizierte sie weiter dahingehend, dass anstelle des Zeitraumes 1942 bis 1944 nur "im Jahre 1944" trat. In diesem Prozess wurde mit Erika Scholz eine Kronzeugin vernommen. Sie war die Sekretärin von Novak in Berlin gewesen und belastete ihren ehemaligen Vorgesetzten schwer. Die Staatsanwalt modifizierte die Anklage trotzdem ein weiteres Mal und ließ die Worte "in Berlin und anderen Orten Europas" entfallen. Novak lagen somit nur mehr Tathandlungen in Ungarn und die Teilnahme an den Fahrplankonferenzen Anfang Mai 1944 in Wien zur Last. Dadurch versuchte die Staatsanwaltschaft abermals, einem möglichen Freispruch Novaks entgegenzuwirken, was allerdings erfolglos war. Am 6. Oktober 1966 wurde Novak freigesprochen: Die Geschwornen hatten zwar die erste Hauptfrage nach § 87 StG mit sieben Stimmen bejaht. Die Zusatzfrage, ob Novak aus unwiderstehlichem Zwang (Befehlsnotstand) gehandelt habe, bejahten sie jedoch mit 4 Stimmen, was Freispruch bedeutete.
Nachdem das Gericht vollkommen unerwartet durch einen geschickten Trick der Verteidigung Franz Novak, freigesprochen hatte, demonstrierten die Wiener gegen diesen Freispruch. Das Urteil wirkte wie ein Schock. Kurze Zeit saß das Publikum vollkommen versteinert im Gerichtssaal, danach ging ein Sturm der Entrüstung und Kopfschütteln durch die Reihen der Zuhörer: »Der Freispruch muss ja wie ein Hohn gegen jedes Rechtsgefühl wirken, ein Schlag gegen die Toten und ihre Hinterbliebenen«, meinten einige. »Was wird das Ausland dazu sagen?«, wunderten sich andere.

02.12.1969 - 18.12.1969
dritte Hauptverhandlung
Dieses Mal war der deutsche Historiker Wolfgang Scheffler als Sachverständiger zugezogen worden, um zu belegen, dass bezüglich der Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes und des Sondereinsatzkommandos Eichmann in Ungarn kein Fall von Befehlsnotstand bekannt war. Zahlreiche Geschworne waren ohne Entschuldigung der Hauptverhandlung fern geblieben. Auch in dieser Hauptverhandlung ergänzte der Staatsanwalt die Anklage ein weiteres Mal (am 16. Dezember 1969). Sie lautete nunmehr, dass Novak in Wien und Ungarn im Jahre 1944 zahlreiche Transporte jüdischer Männer, Frauen und Kinder aus Ungarn organisiert, diese an Vernichtungslager übergeben "und durch die Veranlassung der Transporte dieser Menschen ohne zureichende Nahrung und ohne zureichendes Trinkwasser in hierzu ungeeigneten und überfüllten Güterwaggons eingepfercht, aus Bosheit eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt" habe. Diese Handlungen hätten den Tod einer sehr großen Anzahl von Menschen teils in den Vernichtungslagern, teils bei den Transporten zur Folge gehabt, was Novak laut Staatsanwalt vorhergesehen hatte. Dadurch sollte den Geschwornen die Möglichkeit gegeben werden, die Frage nach der Gemeingefahr mit Todesfolge sowohl hinsichtlich der in Auschwitz angekommenen und dort ermordeten Deportierten als auch bezüglich der Opfer, die in den Deportationswaggons elend zu Grunde gegangen waren, zu beantworten. Dieses Mal wurde Novak verurteilt, und zwar am 18. Dezember 1969 zu neun Jahren schweren Kerker verurteilt: Die Geschwornen bejahten einstimmig die Hauptfrage nach § 87 StG. Die Zusatzfrage, ob Novak unter unwiderstehlichen Zwang gehandelt habe, verneinten fünf Geschworene.
Dieses Urteil wurde allerdings im März 1971 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, da dieser der von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes Folge gab. Laut Generalprokuratur hatte die mangelhafte Rechtsbelehrung das Gesetz verletzt.

20.03.1972 - 13.04.1972
vierte Hauptverhandlung
Die vierte dauerte 15 Tage (20. März bis 13. April). Novak verharmloste seine Tätigkeit
weiterhin wie in den vorhergegangenen Prozessen; er habe in Ungarn keinen Einfluss auf die "Einwaggonierung", wie er das Zusammenpferchen von Menschen nannte, nehmen können, ebenso wenig auf die Trinkwasserversorgung und die Verpflegung. Wiederum belasteten Erika Scholz und Ella Lingens-Reiner Novak schwer. Zwei deutsche Zeugen, welche der Begleitmannschaft der Deportationstransporte von Ungarn nach Auschwitz angehört hatten, bestätigten die unvorstellbaren Zustände in den Deportationswaggons. Die Staatsanwaltschaft tat ihr Möglichstes, um die Geschworenen von der Schuld Novaks zu überzeugen und ließ zu Beginn des 13. Verhandlungstages (11. April 1972) einen Film "In Nacht und Nebel" vorführen, der die Deportation der Jüdinnen und Juden in die Konzentrationslager und ihre dortige Behandlung zum Inhalt hatte. Mit dem letzten und nunmehr rechtskräftigen Urteil wurde Novak am 13. April 1972 wegen § 87 StG zu sieben Jahren schweren Kerker verurteilt. Die Geschworenen hatten Novak mit sieben Stimmen für schuldig erkannt, durch die Organisation und die Art der Durchführung der Deportationstransporte aus Ungarn den Tod einer sehr großen Anzahl von Männern, Frauen und Kindern herbeigeführt zu haben. Der Befehlsnotstand wurde mit sieben Stimmen verneint, da die Taten nicht gegen seinen Willen, sondern in Übereinstimmung mit seiner Gesinnung erfolgt waren. Mildernd war unter anderem der Umstand, dass Novak schon in frühen Jahren durch die Politik irregeführt worden sei.
Im Mai 1972 legte die Staatsanwaltschaft abermals Berufung gegen das zu geringe Strafausmaß ein, da das Erstgericht ihrer Ansicht nach den Milderungsumständen abermals ein zu großes Gewicht beigemessen hatte. Der Oberste Gerichtshof gab der Berufung jedoch nicht Folge (22.12.1972), da Novak seiner Ansicht nach "nur ein, wenngleich williger, Befehlsempfänger gewesen sei der fremde Initiativen verwirklichen half und dabei Befehlen übergeordneter Stellen Folge leistete."

18.10.1974
am 18.10.1974 wurde Novak vom Österreichischen Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger begnadigt.

LG Wien Vg 1 Vr 2884/45
Wien-Wieden (Finanzamt)

Wiesenthal Simon
Der Transportoffizier von Eichmann, Franz Novak, hat eine Million Juden nach Auschwitz gebracht. Nur wenige von ihnen überlebten. Es gab drei Prozesse gegen Novak, er wurde schließlich zu sieben Jahren Haft verurteilt, nach sechs Jahren entlassen. Für jedes Opfer büßte er gerade mal drei Minuten. Wenn ich während der Prozesse Gelegenheit hatte, mit den Richtern zu sprechen, habe ich sie immer gebeten, das Zeichen der Justitia zu verdecken.

Wolfsberg, Geburtsort Novak Franz

1923 war Wolfsberg eine der ersten Gemeinden, in denen eine NSDAP Ortsgruppe in Kärnten gegründet wurde.
Beim Juliputsch 1934 gelang den Nazis von Wolfsberg sogar eine kurzfristige Machtübernahme der Stadt. Durch Geiselnahmen erzwangen sie die Kapitulation von Verbänden der Heimwehr und der Gendarmerie, denen zuvor schwere Gefechte geliefert wurden.
Von 1941 bis 1945 befand sich in Wolfsberg das Kriegsgefangenen-Stammlager, das sog. Stalag XVIII A, zugehörig dem Wehrkreis 18, mit über 7.000 Kriegsgefangenen in bis zu 35 Baracken, mit inhaftierten Engländern, Kanadiern, Franzosen, Italienern, Polen, Russen, Jugoslawen. Sie hatten in zahllosen Außenarbeitslagern und bewachten Quartieren in der Landwirtschaft und in Industriebetrieben für den Endsieg und für das Wohl der Kärntner Zivilbevölkerung zu schuften. Später, nach Kriegsende, diente das Stalag XVIII A der britischen Besatzungsmacht als das wichtigste Internierungslager für die vormalige Nazielite. Das ehemalige Stalag bot dafür die Infrastruktur – und Wolfsberg die Tradition.

An den Mühlen 18, Langenzersdorf