SS-Rottenführer

* 25.10.1920 in Kimpolung

Volksdeutscher aus Rumänien

1940 umgesiedelt

Herbst 1941 zur Ausbildung in
Buchenwald
(Aushilfsweise Bewachungsaufgaben)

Herbst 1942 Wachmann im KL
Auschwitz u. KL Monowitz
(zeitweise Blockführer)

Wachmann im NL
Günthergrube
Aussage des ehemaligen "Häftlings" Dobrzanski Adam
Ein großer, dunkler Mann, der die Häftlinge mit dem Karabinerkolben schlug, insbesondere dann, wenn sie die Arbeit, die über ihre Kräfte hinausging, nicht verrichten konnten.

25.02.1944
Beförderung zum SS-Rottenführer

ab August 1944 Blockführer im NL
Trzebinia

nach 1945 Arbeiter bei der Bundesbahn

Wegen in Auschwitz begangenen Verbrechen standen bis 1963 vor bundesdeutschen Gerichten folgende SS-Angehörige: der Rapportführer des Lagers Buna/Monowitz, SS-Hauptscharführer Bernhard Rakers (LG Osnabrück, 1952–1953, 1958, 1959)19, SS-Rottenführer Karl Kotzur (LG Augsburg 1952/54), SS-Oberscharführer Johann Mirbeth (LG Bremen, 1953)20, Gerhard H. (LG Göttingen, 1953)21, SS-Obersturmführer Wilhelm Reischenbeck (LG München I, 1958) und der ehemalige SS-Arzt Johann Paul Kremer (LG Münster, 1960).

Landgericht Augsburg
wegen der Misshandlung von meist jüdischen Häftlingen musste sich der ehemalige Block- und SS-Rottenführer Karl Kotzur im Außenlager Trzebinia vor dem Landgericht Augsburg verantworten, das ihn nach der Aufhebung eines ersten Urteils von 1952 im März 1954 zu neun Monaten Gefängnis wegen Beihilfe zur Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilte. Bezüglich der schwerer wiegenden Vorwürfe einer Beteiligung an der Ermordung von 70 Häftlingen durch Selektion zwecks Vergasung in Auschwitz im November 1944 und an der Ermordung von 20 bis 30 Häftlingen bei der Evakuierung des Lagers war Kotzur bereits 1950 mangels Beweises außer Verfolgung gesetzt worden.