G IV. 4.

Die Mitwirkung des Angeklagten Münzberger an der Erhängung von fünf Häftlingen des oberen Lagers

Die Anklage legt Münzberger weiter zur Last,
er habe an der Erhängung von fünf Häftlingen des oberen Lagers, die einen Fluchtversuch unternommen hatten, aktiv mitgewirkt.

Dieser Fall ist bereits beim Angeklagten Matthes (vergleiche Abschnitt CV des Zweiten Teiles der Gründe) abgehandelt worden.

Aufgrund einer genauen Abwägung der eidlichen Bekundungen der Zeugen Ros. und Li. ist das Schwurgericht in diesem Abschnitt zu dem Ergebnis gekommen, dass in der Nacht des ersten Schneefalles Ende Dezember 1942 insgesamt 5 Männer geflohen sind, dass man einen Flüchtling tot und drei Flüchtlinge lebendig zurückgebracht hat und dass diese drei schließlich auf Anweisung des Angeklagten Matthes erhängt worden sind.
Die beiden Zeugen Ros. und Li. erinnern sich jedoch nicht mehr daran, ob Münzberger mit der Erhängung dieser drei Männer in irgendeiner Form befasst gewesen ist.
Genaue Feststellungen über eine aktive Mitwirkung von Münzberger bei diesem Vorgang sind damit nicht möglich.