E VII. 13.

Die Erschießung eines Häftlings, dem Miete zuvor die Häftlingsnummer heruntergerissen hatte

Der Angeklagte riß einem Arbeitsjuden, der ihm aus irgendeinem Grunde aufgefallen war, die Häftlingsnummer herunter und führte ihn dann, ohne sich zu erregen, ins Lazarett. Hier erschoß er ihn.