Einsatzgruppen

Berlin, 21.09.1939

An die Chefs aller Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei

Betrifft: Judenfrage im besetzten Gebiet.
Ich nehme Bezug auf die heute in Berlin stattgefundene Besprechung und weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamtmaßnahmen (also das Endziel) streng geheim zu halten sind.

Es ist zu unterscheiden zwischen

1.
dem Endziel (welches längere Fristen beansprucht) und

2.
den Abschnitten der Erfüllung des Endzieles (welche kurzfristig durchgeführt werden).
Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist selbstverständlich, dass die heranstehenden Aufgaben von hier in allen Einzelheiten nicht festgelegt werden können. Die nachstehenden Anweisungen und Richtlinien dienen gleichzeitig dem Zwecke, die Chefs der Einsatzgruppen zu praktischen Überlegungen anzuhalten.

I.
Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte.
Sie ist mit Beschleunigung durchzuführen.
Dabei ist zu beachten, dass nur solche Städte als Konzentrierungspunkte bestimmt werden, die entweder Eisenbahnknotenpunkte sind oder zum mindesten an Eisenbahnstrecken liegen. Es gilt grundsätzlich, dass jüdische Gemeinden mit unter 500 Köpfen aufzulösen und der nächstliegenden Konzentrierungsstadt zuzuführen sind.

II.
Jüdische Ältestenräte.

1.
In jeder jüdischen Gemeinde ist ein jüdischer Ältestenrat aufzustellen. Er ist im Sinne des Wortes vollverantwortlich zu machen für die exakte und termingemäße Durchführung aller ergangenen oder noch ergehenden Weisungen.

2.
Im Falle der Sabotage solcher Weisungen sind den Räten die schärfsten Maßnahmen anzukündigen.

3.
Die Judenräte haben eine behelfsmäßige Zählung der Juden – möglichst gegliedert nach Geschlecht (Altersklassen)
a) bis 16 Jahren
b) von 16 bis 20 Jahren
c) darüber, und nach den hauptsächlichsten Berufsschichten in ihren örtlichen Bereichen vorzunehmen und das Ergebnis in kürzester Frist zu melden.

4.
Den Ältestenräten sind Termine und Fristen des Abzuges, die Abzugsmöglichkeiten und schließlich die Abzugsstraßen bekanntzugeben. Sie sind sodann persönlich verantwortlich zu machen für den Abzug der Juden vom Lande. Als Begründung für die Konzentrierung der Juden in die Städte hat zu gelten, daß sich Juden maßgeblichst an den Franktireurüberfällen und Plünderungsaktionen beteiligt haben.

III.
Alle erforderlichen Maßnahmen sind grundsätzlich stets im engsten Benehmen und Zusammenwirken mit den deutschen Zivilverwaltungs-und örtlich zuständigen Militärbehörden zu treffen.

IV.
Die Chefs der Einsatzgruppen berichten mir laufend über die folgenden Sachverhalte:

1.
Zahlenmäßige Übersicht über die in ihren Bereichen befindlichen Juden (möglichst in der obenangegebenen Gliederung).

2.
Namen der Städte, welche als Konzentrierungspunkte bestimmt worden sind.

3.
Die den Juden zur Abwanderung in die Städte gesetzten Termine.

4.
Übersicht über alle jüdischen Lebens-und Kriegs-oder für den Vierjahresplan wichtigen Industriezweige und Betriebe ihres Bereiches.

V.
Zur Erreichung der gesteckten Ziele erwarte ich restlosen Einsatz aller Kräfte der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Die benachbarten Chefs der Einsatzgruppen haben miteinander sofort Fühlung aufzunehmen, damit die in Betracht kommenden Gebiete restlos erfaßt werden.

VI.
Das OKH, der Beauftragte für den Vierjahresplan (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Neumann), das Reichsministerium des Innern (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Stuckart), für Ernährung und Wirtschaft (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Landfried) sowie die Chefs der Zivilverwaltung des besetzten Gebietes haben Abzug dieses Erlasses erhalten.

Gez. Heydrich
Berlin, 21.09.1939


Einsatzgruppen und Einsatzkommandos

Einsatzkommando Österreich 
 
Einsatzgruppe Dresden 
 
Einsatzgruppe Wien 
 
Einsatzgruppe I Prag 
 
Einsatzgruppe II Brünn 

Einsatzgruppen in Polen

Einsatzgruppe I 
 
Einsatzgruppe II 
 
Einsatzgruppe III 
 
Einsatzgruppe IV 
 
Einsatzgruppe V 
 
Einsatzgruppe VI 
 
Sonderkommando 1005  

Einsatzgruppe zbV von Woyrsch

Einsatzgruppe zbV von Woyrsch 

Einsatzkommando 16

Einsatzkommando 16 

Einsatzgruppen in der Sowjetunion

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Sonderkommando 1a 
 
Sonderkommando 1b/KDS in Minsk Weißruthenien 
 
Einsatzkommando 1b 
 
Einsatzkommando 1c 
 
Einsatzkommando 2/KdS Lettland in Riga 
 
Einsatzkommando 3/KDS in Kaunas Litauen  
 
Einsatzkommando Tilsit 
 
Einsatzgruppe B 
 
Einsatzkommando 8 (später Sonderkommando 8) 
 
Einsatzkommando 9 
 
Sonderkommando 7a 
 
Sonderkommando 7b 
 
Vorkommando Moskau (später umbenannt Sonderkommandos 7c) 
 
Einsatzgruppe C 
 
Sonderkommando 4a 
 
Sonderkommando 4b 
 
Einsatzkommando 5  
 
Einsatzkommando 6 
 
Einsatzgruppe D (Kampfgruppe Bierkamp)  
 
Sonderkommando 10a 
 
Sonderkommando 10b 
 
Sonderkommando 11a 
 
Sonderkommando 11b 
 
Einsatzkommando 12 
 
Sonderkommando Astrachan 
 
Einsatzgruppe zbV 
 
Sonderkommando 1005 

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Slowakei

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Einsatzkommando 13 

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Einsatzgruppe Norwegen  

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