Seine Aufgaben im Vernichtungslager Treblinka

Ru. war zunächst mehrere Wochen im unteren Lager tätig. Bei der Ankunft von Transporten stand er am Bahnhof und sorgte dafür, dass sich die Frauen links und die Männer rechts einordneten und dass alles mit größter Schnelligkeit vor sich ging. Er hieb hierbei auch mit seiner Peitsche auf die Juden ein, wenn das erforderlich war. Außerdem machte er Dienst auf dem Sortierplatz. Zuweilen führte er auch die Aufsicht im Schlauch. Einige Male führte er das Tarnkommando aus dem Lager heraus, um Reisig zu holen, das dann zu Tarnungszwecken in den Lagerzaun eingeflochten wurde.
Nach einigen Wochen wurde er jedoch bereits ins obere Lager versetzt, wo er nunmehr ständig Dienst tat. Er war dem Leichentransportkommando zugeteilt, ohne allerdings dessen Chef zu sein. Er musste zusammen mit anderen SS-Männern darauf achten, dass die Leichen aus den Gaskammern anfangs noch zu den Leichengruben, später zu den Verbrennungsrosten transportiert wurden. Gelegentlich, wenn auch nicht so häufig wie andere SS-Männer, machte er hierbei auch von seiner Lederpeitsche Gebrauch, um die Leichenträger zu größerer Eile anzutreiben.

Diese Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten Ru., der zugibt, im unteren und oberen Lager auch seine Peitsche geschwungen und auf Häftlinge eingeschlagen zu haben, diese hierbei allerdings nur leicht tangierend, wie er meint.

Dass er indessen während seiner Tätigkeit im unteren Lager mit seiner Peitsche kräftig auf die mit den Transporten angekommenen Juden eingeschlagen hat, bestätigt der eidlich vernommene Sägewerksleiter Raj., dessen Zuverlässigkeit bereits mehrfach gewürdigt worden ist.

Die gleiche Beobachtung hat auch der ebenfalls vereidigte Angestellte Cz. gemacht. gemacht.

Beide Zeugen betonten aber auch, sie hätten Ru. im Gegensatz zu anderen SS-Männern niemals auf ankommende Juden schießen sehen. Dass Ru. im oberen Lager die Leichenträger mit Peitschenhieben zu schnellerer Arbeit antrieb, hat er selbst eingestanden. Außer diesen routinemäßig vom Angeklagten Ru. ausgeteilten Peitschenhieben auf die arbeitenden Leichenträger ist jedoch in der Beweisaufnahme kein Fall bekannt geworden, bei dem Ru. sonst einen Häftling des oberen Lagers schwer misshandelt oder gar getötet hat.