Erschießung eines Häftlings, der in der Nähe der Lazarettgrube urinierte

An einem Tage mußte ein Arbeitsjude Abfalle zum Verbrennen in die Lazarettgrube bringen. In der Nähe der Grube urinierte er im Stehen. Während er noch sein Bedürfnis verrichtete, trat Miete an ihn heran, zog seine Pistole und erschoss ihn.

Wenn auch der Angeklagte Miete diese Tat in Abrede stellt, so ist sie durch die eidliche Bekundung des Büglers Rap. bewiesen, der die Tötung aus der Nähe beobachtet hat. Da er den Angeklagten Miete als Krummkopf wiedererkannt hat und auch bemüht gewesen ist, sachlich und objektiv zu berichten, kann man ihm vollauf Glauben schenken.