Fall Will.

Im Jahre 1943 leitete der Zeuge Will., der damals aktiver Schutzpolizist war, einen in Nowogrudok stationierten Zug ukrainischer Schutzpolizei.
Eines Tages verlangte sein Bataillonskommandeur die Gestellung eines Kommandos zur Erschiessung von Hftlingen.
Der Zeuge lehnte das ab. Der Kommandeur gab sich damit zufrieden und ließ das Exekutionskommando aus einem anderen Zug seiner Einheit zusammenstellen.

Der Zeuge erlitt durch seine Weigerung keinerlei Nachteile.

Diese Feststellungen beruhen auf der eidlichen Aussage des Schreinermeisters Will.