Erschiessung des Josel Rosenbaum und eines Häftlings mit dem Vornamen David

Auch die Tötung dieser beiden Häftlinge, die ihre Leichentrage nicht genügend gesäubert hatten, erfolgte letzten Endes deswegen, weil Matthes die in seinen Augen rassisch minderwertigen Juden missachtete, also aus niedrigen Beweggründen.
Es handelt sich um zwei Taten, da Matthes zwei Entschlüsse fasste, um beide zu töten. Das kam insbesondere darin zum Ausdruck, dass er seine Pistole zweimal abdrücken musste, um die beiden Häftlinge zu erschießen.
Nach der Erschiessung des einen Mannes musste er sich von neuem darüber schlüssig werden, ob er auch den zweiten Mann töten wollte.

Es liegt deshalb ein zweifacher Mord vor (211, 74 StGB).