Seine Tätigkeit im Vernichtungslager Treblinka

Als der Angeklagte Mentz im Sommer 1942 nach Treblinka kam, war Dr. Eberl Lagerkommandant.
Unter seinem Kommando war die Massenvernichtung noch nicht so gut durchorganisiert wie in der späteren Zeit, insbesondere gab es noch nicht die strenge Trennung zwischen dem oberen und unteren Lager.

Mentz wurde zunächst im oberen Lager zur Beaufsichtigung der Leichenkommandos eingesetzt. Später kam er in das untere Lager. Hier unterstanden ihm die etwa 20 bis 30 Mann starken Landwirtschaftskommandos. Sein Haupttätigkeitsfeld war aber im sogenannten Lazarett, in dem er abwechselnd mit dem Angeklagten Miete und dem SS-Unterscharführer Müller regelmäßigen Dienst versah, in dem aber je nach Bedarf auch noch andere SS-Leute Dienst taten. Von allen für das Lazarett eingeteilten deutschen SS-Leuten war Mentz jedoch am meisten im Lazarett tätig. Von einem für das Lazarett aufgestellten Dienstplan von 4 Wochen entfielen auf Mentz allein mindestens 2 Wochen. In die restlichen 2 Wochen teilten sich der Mitangeklagte Miete, der SS-Unterscharführer Müller und auch andere SS-Männer.

Die ausschließliche Aufgabe des Angeklagten Mentz im Lazarett war es, die in diese Erschießungsanlage gebrachten Juden zu töten und die ihm zu Hilfeleistungen zugeteilten 2 Arbeitsjuden bei ihrer Arbeit, die im Entkleiden der Opfer, in der Sicherstellung ihrer Sachen und dem Verbrennen der Leichen bestand, zu überwachen.

Ins Lazarett kamen einmal alle diejenigen Juden aus den ankommenden Transporten, die krank, gebrechlich oder nicht mehr gehfähig waren und daher die reibungslose Weiterleitung der Transporte in die Gaskammern stören konnten, sowie zum anderen diejenigen Arbeitsjuden, die wegen Krankheit, mangelnder Arbeitsleistung oder aus anderen Gründen aussortiert und zur Tötung bestimmt wurden.

Diese Tötung geschah zur Zeit des Kommandanten Dr. Eberl in der Weise, dass man die Opfer einfach in die Grube warf und dann so lange mit Karabinern auf sie schoss, bis sich kein Leben in der Grube mehr regte.

Als Dr. Eberl durch den neuen Kommandanten Stangl abgelöst und als die Lagereinrichtungen bei dieser Gelegenheit durch den Inspekteur Christian Wirth verbessert und erweitert wurden, wurde auch das Erschießungsverfahren geändert. Wirth erschien persönlich bei dem Angeklagten Mentz und erklärte ihm, es sei viel zweckmäßiger, die Juden durch Genickschuss zu töten.

Wie das zu machen sei, demonstrierte er dem Angeklagten Mentz an einer Mustererschießung. Er ließ eine Reihe von Juden zum Lazarett bringen.
Hier mussten sie sich entkleiden und auf einen Erdwall setzen, der sich an der Längsseite der Lazarettgrube entlangzog. Mit seiner Pistole erschoss Wirth diese Opfer durch Genickschuss, und zwar so, dass sie nach der Erschießung sogleich in die Lazarettgrube, in der ein Feuer brannte, fielen.

Der Angeklagte Mentz verfuhr zukünftig in der gleichen Art und Weise. Darüber ob die von ihm mit seiner Pistole abgegebenen Genickschüsse die Opfer auch wirklich sofort töteten, verschaffte er sich keine weitere Gewissheit. Es ist daher nicht auszuschließen, dass ein Teil der Opfer beim Hineinfallen in die Grube noch nicht tot war, sondern dort bei lebendigem Leibe verbrennen musste. War die Zahl der zu erschießenden Opfer zu groß, so bediente sich Mentz der Mithilfe ukrainischer Wachmänner, um seiner Aufgabe gerecht zu werden und jede Stockung im Lazarett zu vermeiden.
Wenn ihm Juden, die aus eben eingetroffenen Transporten stammten, ins Lazarett gebracht wurden, so erschoss er sie, ohne die Vorgänge, die zur Aussortierung dieser Leute geführt hatte, zu überprüfen. Genauso verhielt er sich, wenn ihm außerhalb der Transportabfertigungen zur Tötung bestimmte Arbeitsjuden ins Lazarett gebracht wurden. Er bedurfte für diese Erschießungen keines konkreten Befehls und auch keiner besonderen Anweisung. Er konnte jeden Juden, der ihm von irgendeinem Führer oder Unterführer des Lagerpersonals zugeschickt wurde, ohne weiteres erschießen, und er tat dies auch, ohne sich im Einzelfall um den Grund für diese Maßnahme zu kümmern. Er brauchte, wie er in der Hauptverhandlung selbst gesagt hat, niemanden zu fragen, wenn er einen Juden erschoss, denn zum Erschießen der Juden war er ja ins Lazarett abgeordnet. Dass es bei einer derartigen barbarischen Tötungsweise, wie sie von dem Angeklagten Mentz praktiziert wurde, häufig zu entsetzlichen und schaurigen Szenen unter den Opfern kam, kümmerte ihn nicht. Unbeeindruckt durch die Vorgänge um ihn herum entledigte er sich seiner Aufgabe und erschoss kranke und gebrechliche Männer und Frauen, Kinder und alte Leute, wie es gerade kam.

In Anlehnung an eine unheimliche Mördergestalt in den Filmen der dreißiger Jahre, gaben ihm daher die jüdischen Häftlinge den Namen Frankenstein. Da Mentz von allen deutschen SS-Männern die meiste Zeit im Lazarett verbrachte und weil das Erschießen seine typische Beschäftigung war, nannten ihn die Juden auch einfach den Schiesser. Andere Häftlinge bedachten ihn mit dem hebräischen Namen Malchamowes, was auf deutsch Todesengel heißt, eine Bezeichnung, die allerdings von vielen Häftlingen auch auf den Angeklagten Miete angewandt wurde.
Wie viele Menschen Mentz im Lazarett auf die beschriebene Art und Weise getötet hat, konnte nicht eindeutig festgestellt werden und wird sich auch nie genau ermitteln lassen. Fest steht lediglich, dass die Zahl der von ihm eigenhändig getöteten Transportjuden in die Tausende geht und dass er darüber hinaus einige Hundert Arbeitsjuden liquidiert hat.