Auschwitz, 14. Februar 1944

1. Haus der Waffen-SS
Da das Betreten der Stadt Auschwitz aus besonderen Gründen für sämtliche Angehörige des SS-Standortes verboten ist, und somit jede Möglichkeit fehlt, nach Dienstschluß ein Lokal zu besuchen, ordne ich an:
a) ab 19.2.44 ist das Betreten der Gasträume im Haus der Waffen-SS Mittwoch und Sonnabend ab 19.00 Uhr u. Sonntag ab 14.00 Uhr
nur den SS-Angehörigen mit Familienmitgliedern, SS-Maiden, dem Gefolge der Waffen-SS und den durch vorstehenden Personenkreis eingeführten Gästen gestattet.
b) Wegen des beschränkten Raumes (höchstens 160 Sitzplätze) werden Berechtigungsscheine ausgegeben, die die interessierten SS-Angehörigen pp. bis 12.00 Uhr des betreffenden Tages beim Standortältesten - Ausweisstelle - abholen können. Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung und zur besseren Übersicht empfiehlt es sich, wenn die Dienststellen und Einheiten die Berechtigungsscheine listenmäßig anfordern.
c) Die Berechtigungsscheine sind dem Personal des »Haus der Waffen-SS“ und den von mir beauftragten mit Ausweis versehenen Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.
d) Ich erwarte von Allen, daß nur einwandfreie Personen als Gäste (Bräute pp.) eingeführt werden, und daß dieser Befehl ohne jegliche Reibungen durchgeführt wird.

2. Übungsschießen der Flak
Am 20.2.44 in der Zeit von 9.30-12.30 Uhr findet ein Scharfschießen der Flak im Gebiet ostwärts der Stadt Auschwitz statt.

3. Sanierstellen im Bereich der Kommandantur KL Auschwitz I
Die gemäß Standortbefehl Nr. 2/44, Ziffer 2, vom 7.1.44 in der Unterkunftsbaracke I - U.v.D.-Zimmer - vorgesehene Sanierstelle ist in das SS-Revier verlegt worden. Behandlung ist Tag und Nacht durch den diensthabenden SDG möglich.

4. Truppenbetreuungsveranstaltungen im Februar 1944
Folgende Veränderungen sind eingetreten:
Dienstag, 22.2.44, 20.00 Uhr, (Kleiner Saal)
Rezitationsabend Dr. Plaß, Berlin:
Hermann Löns - Walter Flex - Gorch Fock -
(je Einheit 25 Unterführer und Männer)

Dienstag, 29.2.44, 20.00 Uhr
Gastspiel des Raimonda-Ballets von der Skala Berlin.

5. Schulungen
Am Dienstag, dem 15.2.44, 20.00 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes für die Unterführer sämtlicher Einheiten und Dienststellen des SS-Standortes Auschwitz eine politische Schulung statt.
Thema: ,,Die politische und militärische Bedeutung der Bandenkämpfe auf dem Balkan.“

Am Montag, dem 28.2.44, 20.00 Uhr, findet im großen Saal des Kameradschaftsheimes für die gesamte Truppe des SS-Standortes Auschwitz ein Vortrag statt.
Thema: ,,Das Volksdeutschtum in der reichsdeutschen Gemeinschaft“.
An diesem Vortrag nehmen die Unterführer nicht teil, da für sie ein ähnlicher Vortrag bereits stattgefunden hat.

6. Vorgeschriebener Spionagefilm für die Truppe
Am 17. und 18.2.44, 19.30 Uhr, gelangt im Kameradschaftsheim der Film ,,Achtung, der Feind hört mit“ zur Aufführung. Der Film gilt als staatspolitisch wertvoll und muß für die Truppe zur Vorführung gelangen. In diesem Film werden im Rahmen einer spannenden Handlung aktuelle Probleme der Feindspionage behandelt.

7. Wörterbücher zur Erlernung fremder Sprachen
Bei der Abt. VI - Bücherei - stehen für alle diejenigen, die eine fremde Sprache erlernen oder sich studienhalber mit ihr befassen wollen, eine größere Anzahl Wörterbücher für die Entleihung zur Verfügung. Es sind zumeist Wörterbücher nach der Methode
Toussaint-Langenschcidt. Es handelt sich um folgende Bestände:
französisch - deutsch, deutsch - französisch,
englisch - deutsch, deutsch - englisch,
spanisch - deutsch, deutsch - spanisch,
tschechisch - deutsch, deutsch - tschechisch.

8. Berufsfortbildende Lehrgänge für aktive SS-Angehörige
In Ergänzung des Standortbefehles Nr. 6/44, Ziff. 8, vom 7.2.44 wird angeordnet, daß sich die Teilnahme bei diesen Kursen auch auf aktive Angehörige der SS-Standortverwaltung und der Dienststelle SS-Standortarzt erstreckt.

9. Zusätzliche Truppenbetreuungsmittel

Am Dienstag, dem 15.2.44, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr, gelangen bei der Abteilung VI zusätzliche Truppenbetreuungsmittel und zwar Zigaretten, Zigarren und Seife zur Verteilung. Die Abgabe erfolgt an einen Beauftragten der einzelnen Einheiten und Dienststellen. Es werden Schachteln abgegeben von 24 Stück zu RM 1,20, 10 Stück zu 0,60 RM, je Zigarre RM 0,10, je Stück Seife RM 0,18.

10. VDA-Spende als Truppenbetreuung für Volksdeutsche SS-Angehörige
Vom SS-Hauptamt Berlin wurden aus der VDA-Spende Zigaretten und Bücher an Volksdeutsche SS-Angehörige überwiesen. Diese Zuteilung geschieht kostenlos und ist am Donnerstag, dem 17.2.44, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr bei der Abt. VI abzuholen. Die Abholung erfolgt einheits- und dienststellenweise. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Betreuungsmittel nur den Volksdeutschen zukommen dürfen.

11. Radioapparate der Abt. VI
Es ist in der letzten Zeit mehrfach vorgekommen, daß Radioapparate bei Versetzungen nach auswärts oder von einer Kommandantur zur anderen unter der Hand an Kameraden abgegeben oder in die neue Dienststelle mitgenommen worden sind. Dies ist unzulässig, da derjenige, welcher das Gerät übernommen und entsprechenden Beleg unterschrieben hat, in jedem Falle für den Radioapparat verantwortlich ist. Bei Versetzung ist der Apparat an die Abt. VI zurückzugeben, von wo aus er dann erneut zugewiesen wird.

12. Pkw.-Fahrten im Lagerbereich
Um eine genaue Kontrolle über sämtliche Pkw.-Fahrten - auch der kleinen Fahrten innerhalb des Lagerbereiches - zu gewährleisten, ist in jedem Falle die übliche Kraftfahrzeuganforderung herzureichen. Pkw.-Fahrten innerhalb des Lagerbereiches ohne Fahrbefehl des SS-Standortältesten sind verboten.

13. Müllabfuhr
Bis zur endgültigen Regelung der Müllabfuhr wird angeordnet, daß ab sofort nachstehend aufgeführte Dienststellen und Betriebe ihren Schutt selbst abfahren:
Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei, Amt W III (Deutsche Lebensmittel GmbH), Deutsche Ausrüstungswerke, Deutsche Erd- und Steinwerke, Weichsel- Metall-Union. Der Müllabladeplatz befindet sich in Raisko bei Turm 5 an der neuen Straße zur Gärtnerei. Das Abhden von Schutt auf anderen Plätzen wird hiermit strengstens untersagt. Die bisher von der Abteilung Landwirtschaft im Standortbereich vorgenommene Müllabfuhr wird wie bisher weiter durchgeführt.

14. Einglasen von zerbrochenen Fensterscheiben
In Zukunft können zerbrochene Fensterscheiben auf Grund der gespannten Rohstofflage nicht mehr durch Glas, sondern nur mehr mit Holz verschalt werden. Alle Einheitsführer sowie Dienststellenleiter sind für entstandene Schäden mitverantwortlich und müssen bei der Schadensmeldung die genauen Gründe hierfür angeben.

15. Pferdegespanne
Ich muß immer wieder feststellen, daß Pferdegespanne, jetzt vornehmlich Schlitten, nur im Trab mit großer Geschwindigkeit fahren, so daß die Pferde dabei überbeansprucht werden, was erst recht in der heutigen Zeit untragbar ist. Ich bitte, sämtliche Fahrer entsprechend zu belehren, damit die Pferde geschont und möglichst lange voll arbeitsfähig erhalten bleiben.

16. Gefunden
Am 8.2.44 wurde im Kameradschaftsheim ein goldenes Armband gefunden.
Abzuholen gegen Nachweis bei der Kommandantur KL Auschwitz I.

17. Verloren
Am 3.2.44 ist einem Posten bei der Häftlingsbegleitung die Brieftasche mit Lagerausweis, Raucherkarte, Bezugskarte für Kantinenwaren, Kuchenmarken, Familienbildern und RM 50,- in bar verloren gegangen. Der Finder wird gebeten, die Brieftasche mit Inhalt bei der 2. Stabskompanie abzugeben.

18. Ungültigkeitserklärung
Nachstehende Ausweise werden für ungültig erklärt:
Ernst Maschke, geb. 28.11.93 in Radolin, beschäftigt beim Baugeschäft Anhalt, Ausweis Nr. 2242,
Miereslaw Stork, geb. 2.11.24 in Gmünd, beschäftigt bei Industriebau AG, Ausweis Nr. 4602,
Stanislaus Kuzina, geb. 24.12.24 in Roctyny, beschäftigt bei Firma Kluge, Gleiwitz, Ausweis Nr. 1330.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant