Auschwitz, 30. Dezember 1943

1. Befehl des AmtsgruppencHefs
Der Amtsgruppenchef hat am 27.12.1943 folgenden Befehl erlassen:
Den Lagerkommandanten, Führern, Unterführern, Männern und Gefolgschaftsmitgliedern wünsche ich ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Jeder in meinem Dienstbereich hat mit allen seinen Kräften dazu beizutragen, daß auch im kommenden Jahre alle an uns herantretenden Aufgaben restlos erfüllt wer- den, damit 1944 das Jahr des Sieges wird.

Heil dem Führer!

Der Chef der Amtsgruppe D
gez. Glücks
SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS.

2. Belobigung
Die SS-Angehörigen SS-Uscha. Pfeiffer, SS-Schtz.
Gonglach, SS-Schtz. Metzger haben am 18.12.1943 durch geistesgegenwärtiges, entschlossenes Handeln die Flucht von 7 Häftlingen verhindert. Ich spreche den Vorgenannten für ihr umsichtiges Verhalten meine besondere Anerkennung aus. Sie erhalten als Belohnung 5 Tage Sonderurlaub.

3. Standortbefehl Nr. 53/43, Ziffer 11
In Ergänzung des Standortbefehles Nr. 53/43, Ziffer 11, hat der Amtsgruppenchef befohlen:
Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz I, SS-Obersturmbannführer Liebehenschel, ist gleichzeitig Betriebsdirektor. Ihm unterstehen in dieser Eigenschaft alle in Auschwitz bestehenden SS-eigenen Wirtschaftsbetriebe mit Ausnahme der Landwirtschaft. Das Gleiche gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen bei den SS-eigenen Betrieben Häftlinge vom KL Auschwitz I und II eingesetzt sind.

4. Abschießen von frei herumlaufenden Hunden
Die Ziffern 1 und 10 der Standortbefehlc Nr. 19/43 vom 17.5.43 und Nr. 33/43 vom 21.8.43 betreffend Abschießen von frei herumlaufenden Hunden werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ab sofort sind im Lagerbereich frei herumlaufende Hunde einzufangen. Das Schießen auf Hunde verbiete ich.

5. Lichtbild im Soldbuch
Zur Vervollständigung des Soldbuches als Personalausweis wird das Lichtbild im Soldbuch eingeführt (Brustbild ohne Kopfbedeckung). Das Lichtbild ist auf der Innenseite des oberen Einbanddeckels aufzukleben, links unten und rechts oben zu befestigen und links oben und rechts unten mit dem Dienstsiegel des betreffenden Truppenteiles oder der Dienststelle zu versehen. Darunter ist die eigenhändige Unterschrift des Soldbuchinhabers (Vor- und Zuname) zu leisten. Sämtliche Dienststellen des Standortes melden Vollzug dieser Anordnung zum 31.1.1944.

6. Imprägnierung der Dienstbekleidung
In Ergänzung des Standortbefehles Nr. 55/43, Ziffer 11, wird befohlen: Sämtliche Dienststellen und Einheiten des SS-Standortes Auschwitz haben zum 4.1.1944 eine namentliche Liste (einschließlich Führer) dem SS-Standortarzt einzureichen. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß die Ärzte Befehl erhalten haben, die Läusefreiheit und Freiheit von ansteckenden Krankheiten auf den Urlaubscheinen nur dann zu bescheinigen, wenn gleichzeitig mit dem Urlaubschein der Ausweis für die erfolgte Imprägnierung vorgelegt wird.

7. Ungültigkeitserklärung
Der Ausweis Nr. 4449 auf den Namen Anton Kopyt, geb. 2.1.12 zu Dembie lautend, ist verlorengegangen und wird für ungültig erklärt.

Der Standortälteste
gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant