Auschwitz, 24. September 1943

1. Haussammlung für das WHW
Bei der 1. Listensammlung für das WHW wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 10.172,78 erreicht. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

2. Belobigung
Bei dem Sportfest zu Ehren beurlaubter Frontsoldaten am 18. und 19.9.43 in Hindenburg waren die SS-Angehörigen
SS-Uscha. Herbert Winter,
SS-Uscha. Willi Achtelik abermals erfolgreich.
Sie errangen folgende Siege
SS-Uscha. Winter 1. Sieger im leichtathletischen Dreikampf
SS-Uscha. Achtelik 2. Sieger im leichtathletischen Dreikampf
Ferner belegten sie in den Einzelkämpfen folgende Plätze:
Weitsprung: SS-Uscha. Winter 2. Platz
SS-Uscha. Achtelik 3. Platz
Kugelstoßen: SS-Uscha. Winter 1. Platz
SS-Uscha. Achtelik 2. Platz
Im 100 m Lauf teilten sich mit einer Zeit von 12,1 Sek. beide in den 1. Platz Hochsprung: SS-Uscha. Winter 2. Platz
Ich spreche SS-Uscha. Winter und Achtelik für ihre erfolgreiche Teilnahme meine Anerkennung aus.

3. Hühnerhaltung
Es wird auf die Bekanntmachung des Amtskommissars des Amtsbezirkes Auschwitz vom 21.9.43 hingewiesen, wonach Inhaber der Eierablieferungsnachweise diese sofort dem Ortsbauernführer vorzulegen haben. Außerdem haben auf Grund der Bekanntmachung sämtliche Hühnerhalter die Hühnerbestände neu anzumelden.

4. Tragen von Tuchröcken und Drillichjacken
Unter Hinweis auf die Kommandanturbefehle Nr. 8/43 und 10/43 wird letztmalig angeordnet, daß Tuchröcke mit geschlossenem Kragen zu tragen sind. Für Drillichjacken ist offener Kragen nur in Verbindung mit Braunhemd und Binder gestattet. Sollten in Zukunft noch SS-Angchörige in unvorschriftsmäßigem Anzug angetroffen werden, sind sie zwecks Bestrafung zur Meldung zu bringen.

5. Heeres-Verordnungsblatt Teil B, Blatt 18, vom 11.9.43
Hiervon erhalten heute:
SS-Totenkopfsturmbann 10 Exemplare
SS-Standortverwaltung 1 Exemplare
SS-Revier 1 Exemplare

6. Ungültigkeitserklärung des Ausweises Nr. 4331
Der Ausweis Nr. 4331 für Stanislaus Krzamien, geb. 18.4.96 in Raisko, beschäftigt bei Firma Kluge, wird hiermit für ungültig erklärt.

7. Zivilausweise
Es wird darauf hingewiesen, daß der Gültigkeitsvermerk auf der Rückseite der blauen Zivilausweise keiner Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gleichkommt.

8. Aufenthaltsgenehmigung
SS-Strm. Heinrich Kramer,
Besuch der Familie vom 20.9.43 bis auf weiteres
Wohnung: Auschwitz an der Brücke und Haus Nr. 169

SS-Oscha.
Friedrich Schiupper,
Besuch der Familie vom 25.9.-15.10.43
Wohnung: Haus Nr. 177 bei Reinicke.

SS-Uscha. Wilhelm Schmidt,
Besuch der Schwägerin v. 20.9.-5.10.43
Wohnung: Haus Nr. 163 bei Schmidt

SS-Rottf. Johann Becker,
Besuch der Ehefrau vom 23.9.-20.10.43
Wohnung: Haus Nr. 170 bei Rummel

SS-Strm.
Edgar Gross
Besuch der Familie vom 1.10.-1.1.44
Wohnung: Babitz bei Baiser

SS-Ostuf. Dr. Bruno Weber
Besuch des Vaters vom 22.9.- 4.10.43
Wohnung: Untersuchungsstelle Raisko

SS-Rottf.
Rudolf Hintz,
Besuch der Ehefrau vom 22.9.43 bis auf weiteres
Wohnung: Haus Nr. 188 bei Raith

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant