Auschwitz, 13. August 1943

1. Konzentrationslager Riga
Die Anschrift des Konzentrationslagers Riga lautet ab sofort:
Kommandantur des Konzentrationslagers Riga
in Riga
Dienstpostamt

2. Reisen von SS-Angehörigen nach Kroatien
Jeder SS-Angehörige, der Kroatien betritt, hat sich am ersten Tage bei dem Beauftragten des Reichsführers-SS in Kroatien, SS-Gruppenführer Kammerhofer, zu melden und zunächst mitzuteilen, was er in Kroatien will und in wessen Auftrag er kommt. Der Beauftragte des Reichsführers-SS erteilt ihm dann Richtlinien für seinen Aufenthalt.

3. Verbotswidriges Auf- und Abspringen auf den Autobus vom Bahnhof Auschwitz Richtung Brücke Auschwitz
Die Schlesischen Autobuslinien, Zweckverband Kattowitz, führen Klage darüber, daß SS-Angehörige die Gelegenheit benutzen, verbotswidrig auf den Autobus auf- und abzuspringen, der die Umgehungsstraße Richtung Lederfabrik nur in gemäßigter Geschwindigkeit befahren kann. Abgesehen davon, daß diese Handlungsweise strafbar ist, lehnen die Schlesischen Autobuslinien im Falle eines Unglücks jegliche Haftung ab. SS-Angehörige, die sich weiterhin in dieser Art undiszipliniert benehmen, werde ich strengstens bestrafen.

4. Ausstellung von Urlaubsscheinen nach Neuberun
Ich weise nochmals darauf hin, daß das Betreten des Gebietes Neuberun nach wie vor für alle SS-Angehörigen des SS-Standortes Auschwitz verboten ist, außer den SS- Angehörigen, die dort ihre Familie zu wohnen haben. Urlaubsscheine sind daher nach Neuberun nicht auszustellen.

5. SS-Hütte Miendzebrodsche
Ab sofort kann Wochenendurlaub nach der SS-Hütte Miendzebrodsche sowie Saybusch und Umgebung bis auf weiteres nicht erteilt werden. Aus diesem Grunde entfallen die Omnibusfahrten nach der SS-Hütte. SS-Angehörige, die ihren vom Truppenarzt angeordneten Genesungsurlaub auf der SS-Hütte verbringen, haben Waffen und Munition (30 Schuß) mitzunehmen.

6. Schießübung des Flakkommandos Auschwitz
Das Flakkommando Auschwitz führt am 15.8.43 in der Zeit von 8-12 Uhr ein Funktionsschießen der mittleren Flakbatterien durch.
Grenze des abzusperrenden Bereiches:
Westseite Werkgelände IG Farben AG, Auschwitz - Grojek, weiter östlich Lazy bis Ostseite Werkgelände IG Farben AG, Auschwitz.
Gefährdete Höhe: 4100 m.

7. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Oscha. Wilhelm Boger,
Besuch der Familie vom 22.8.-22.9.43
Wohnung: Haus Nr. 16 bei Taute

SS-Uscha. Heinz Kühnemann,
Besuch der Ehefrau vom 10.-24.8.43
Wohnung: Haus 118a bei Fresemann.

SS-Uscha.
Josef Rummel
Besuch der Familie vom 15.8.-15.9.43
Wohnung: Babitz 191 bei Farn. Korczy .

SS-Rottf.
Kurt Müller
Besuch der Schwägerin vom 10.-25.8.43
Wohnung: Haus Nr. 152 bei Müller

SS-Schtz.
Hans Piossek
Besuch der Ehefrau vom 10.-31.8.43
Wohnung: Haus Nr. 151 DAW.

SS-Schtz.
Albert Petzold
Besuch der Familie auf die Dauer von 6 Monaten
Wohnung: Auschwitz, Deichstr. 64b

Tischlermeister Heinrich Möllenbach
Besuch der Ehefrau vom 9.-29.8.43
Wohnung: Haus Nr. 150 DAW

SS-Uscha. Erwin Zimmermann
Besuch der Ehefrau vom 20.-30.8.43
Wohnung: Haus Nr. 45 bei Landleiter.

SS-Uscha.
Karl Egersdörfer
Besuch der Familie v. 12.8.-21.8.43
Wohnung: Haus Mokrus.

SS-Schtz. Heinrich Bischoff
Besuch der Ehefrau vom 15.8.-15.9.43
Wohnung: Babitz Nr. 191 bei Koczy.

Der Standortälteste
i.V.
gez. A umeier

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant