Auschwitz, 10. Oktober 1942

In Anbetracht der immer mehr auftretenden Infektionskrankheiten wird ab Montag, den 12.10.1942 der Schulbetrieb geschlossen. Um einer Ausbreitung der Typhus Erkrankungen vorzubeugen, wird mit sofortiger Wirkung angeordnet:

1. Sämtliche Kompanien holen sich im SS-Revier (Apotheke) ausreichende Mengen von Desinfektionsmitteln, die nach näherer Anweisung des Truppenarztes anzuwenden sind. Gefäße sind mitzunehmen.

2. In sämtlichen Fourierräumen, Mannschaftsstuben und auf sämtlichen Latrinen sind sofort Waschbecken mit Desinfektionslösungen aufzustellen.

3. Die Latrinen sind täglich 3mal mit Chlorkalk zu bestreuen, die Abortsitze sind nach jeder Benützung mit Desinfektionslösung abzubürsten.

4. Die gesamte Wäsche und Uniformstücke einschließlich Bettwäsche (Bettbezüge und Decken), sowie die Eßgeschirre revierkranker SS-Angehöriger sind sofort in eine 5%-igen Sagrotanlösung zu bringen und verbleiben in dieser Lösung 12 Stunden.

5. Die Kompanien stellen Innendienst-Kranke ab, die die Durchführung einer regelmäßigen Händedesinfektion nach jeder Notdurft und vor jeder Mahlzeit überwachen.

6. Der Truppenarzt meldet den Kompanien die an Typhus erkrankten SS-Angehörigen. Nach Eingang dieser Meldung sind die Stubenkameraden sofort geschlossen für 3 Wochen in Quarantäne zu legen, das heißt, die Stuben, aus denen ein Typhuskranker gemeldet wurde, sind von den übrigen SS-Angehörigen streng zu isolieren, dürfen am Wachdienst nicht teilnehmen, nehmen ihre Mahlzeiten geschlossen auf der Stube ein. Ihre Eßgeschirre sind nach der Benützung in 5%-ige Sagrotanlösung zu bringen und dann getrennt von den übrigen Geschirren auszukochen, zu reinigen und aufzubewahren.

7. Die in Quarantäne liegenden SS-Angehörigen können geschlossen für sich Exerzierdienst usw. durchführen, dürfen dabei aber mit SS-Angehörigen anderer Stubengemeinschaften nicht Zusammenkommen.

8. Jeder Durchfallkranke ist sofort dem Truppenarzt zu melden und vorzustellen.

9. Diese Anordnungen gelten sinngemäß auch für die Aufseherinnen.

10. Im übrigen wird auf die Anordnungen des Standortbefehls Nr. 26/42 verwiesen.

i.V. gez. Aumeier
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant