Auschwitz, 14. September 1942

I. Plan zur Durchführung der Entlausungen der Truppe bezw. Entwesung der Unterkünfte
Die jeweils aufgeführten Einheiten bringen um 7.00 Uhr des für sie angelegten Tages ihre gesamten Uniform - einschl. Krätzchen, Bekleidungs- und Wäschestücke, sowie Ausrüstungsgegenstände (Koppel, Lederzug, Stahlhelm, Schuhe, Stiefel usw.) zur Entwesungskammer im Block 3a. LKW sind zur Verfügung zu stellen. Diese Gegenstände sind gemeinsam mit 2 bezeichneten Kleiderbügel in dem Leintuch jedes einzelnen Mannes, das verschnürt wird und mit dem Namen des Betreffenden zu versehen ist, abzugeben. Gleichzeitig veranlaßt der Fourier jeder Kompanie die Abgabe sämtlicher übriger Bettwäschestücke (Kissen- u. Deckenbezüge, sowie Decken jeglicher Art). Die Männer behalten nur das Notwendigste an Wäsche und ihren Drillich an. Im Anschluß daran erfolgt unter Beihilfe eines SDG, der auch Desinfektions-Material mitbringt, eine gründliche Unterkunftsreinigung. Für die groben Reinigungsarbeiten ist zweckmäßigerweise ein Häftlingskommando abzustellen. Zu der in Punkt III angegebenen Zeit des gleichen Tages wird die betreffende Kompanie abermals geschlossen zur Körperentlausung im Block 2, wo geeignete Brausen und Räume zur Verfügung stehen, geführt. Die Männer sind anzuweisen, vorher ihre Kopfhaare möglichst kurz schneiden zu lassen. Die Körperentlausung wird von geschulten SDG durchgeführt. Danach findet eine gründliche Reinigung mit Hilfe zur Verfügung gestellter Seife statt. Auch muß eine genügende Anzahl von Handtüchern bereitgehalten werden. Hierauf empfängt jeder Mann seine inzwischen entlauste Wäsche und Uniform zurück, der Rest wird auf bereitgestellten Wagen in die Unterkünfte
zurückgebracht. Am folgenden Tag erhalten die Männer die vor der Körperentlausung abgelegten Kleidungsstücke entwest zurück.
Jede Kompanie meldet dem Standortarzt bis zum vorhergehenden Abend des für sie angesetzten Tages der Entlausungsaktion ihre Bereitschaft dazu.
Der Stabsscharführer jeder Kompanie veranlaßt, daß die Sachen von etwa durch Krankheit usw. verhinderten Männern mitvergast werden und führt darüber eine Liste. Nach Wiedereintreffen dieser Männer, sind diese unverzüglich auf das SS-Revier zu schicken, wo eine Körperentlausung nachgeholt wird. Diese Männer dürfen erst die Unterkunft betreten, wenn sie entlaust worden sind und eine Bescheinigung darüber vorweisen.

II. Maßnahmen, die nach der Entlausungsaktion zu treffen sind:
1. Einmal in der Woche findet eine Generalreinigung sämtlicher Truppenunterkünfte statt. Unmittelbar nach der Reinigung, mechanische Desinfektion. Näheres nach Anweisung des Standortarztes bezw. von ihm beauftragten San.-Führer oder SDG.

2. Zweimal wöchentlich genaue Läusekontrolle, die als Dienst anzusetzen ist. Aufsicht Stabsscharführer bezw. U.v.D. und San.-Führer bezw. SDG. Bis zum vorhergehenden Abend des Tages, an dem die Läusekontrollen stattfinden, erfolgt Meldung an SS-Revier.

3. Striktes Verbot an alle SS-Angehörigen, sich den Häftlingen näher als unbedingt notwendig zu nähern. Das gilt im besonderen auch für die Begleitmannschaften auf dem Wege zu und von der Arbeitsstelle der Häftlinge.

4. SS-Angehörige als Begleitposten für Pferdefuhrwerke dürfen unter keinen Umständen auf dem Fuhrwerk Platz nehmen, sondern haben zu Fuß zu gehen. Je nach der Lage, hat auch der Häftling zu Fuß zu gehen und der SS-Mann kann fahren. Begleitposten bei LKW haben im Führerhaus oder sonst von den Häftlingen entfernt Platz zu nehmen.

5. Sämtlichen Fahrern ist es strengstens verboten, auf ihren Fahrzeugen SS-Angehörige mitzunehmen, wenn auf dem Fahrzeuge vorher Häftlinge, Effekten oder dergleichen schmutzige Dinge transportiert wurden. Mitnehmen von SS-Angehörigen auf Fahrzeugen ist nur dann gestattet, wenn die Fahrzeuge vorher unter Aufsicht eines SDG gereinigt und mit einer Desinfektionslösung mechanisch desinfiziert worden sind. SS-Angehörige und möglichst auch Häftlinge, die auf Effektenkammern, in Entwesungsanlagen beim Sortieren schmutziger Wäsche und dergleichen beschäftigt sind, haben vor Aufnahme ihrer Arbeit ihre Uniform abzulegen und Schutzkleidung zu tragen (Monteuranzug, Overall, Drillich u. dgl.). Ärmel und Hosen sind in den Hand- bezw. Fußgelenken zuzubinden. Nach Beendigung der Arbeit ist die Schutzkleidung abzulegen und zu entwesen. Die SS Angehörigen bezw. Häftlinge werden mit Petroleum eingepinselt (5 Min. Einwirkungszeit). Hierauf mit Kreojnseifenlösung 4% abgespritzt (abermals 5 Min.) und haben zu baden.

6. Jeder Mann meldet sofort das Auftreten von Läusen seinem Vorgesetzten. Dieser gibt die Meldung dem SS-Revier umgehend bekannt.

7. Die kommandierten Häftlinge (Frisöre, Reiniger, Läufer usw.) sind im Schutzhaftlager geschlossen in Blöcken unterzubringen, auf denen die Entlausungsaktion wie unter I angegeben durchgeführt wird. Läusekontrollen haben ständig zu erfolgen, um allenfalls sofort die notwendigen Entlausungen bezw. Raumentwesungen vornehmen zu können.

8. Jeder Führer ist verpflichtet, ohne Rücksicht auf seine Zuständigkeit, Verstöße gegen die befohlenen Maßnahmen unverzüglich abzustellen und den Disziplinarvorgesetzten des betreffenden SS-Angehörigen zur Meldung zu bringen.

III. Reihenfolge der bei der Truppe durchzuführenden Entlausungsaktion:
Dienstag, den 15. September 1942 1. Komp. 16.00 Uhr
Mittwoch, den 16. September 1942 8. Komp. 16.00 Uhr
Donnerstag, den 17. September 1942 3. Komp. 16.00 Uhr
Freitag, den 18. September 1942 4. Komp. 16.00 Uhr
Samstag, den 19. September 1942 DAW, HWL, Bauleitung, Kdo. Zeppelin 16.00 Uhr
Sonntag, den 20. September 1942 Stabskomp. 15.00 Uhr
Montag, den 21. September 1942 2. Komp. 16.00 Uhr
Dienstag, den 22. September 1942 9. Komp. 16.00 Uhr
Mittwoch, den 23. September 1942 Hundeführerstaffel 16.00 Uhr
Donnerstag, den 24. September 1942 Ausbild. Kompanie 16.00 Uhr

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B.i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant