Auschwitz, 10. Juli 1942

Mit sofortiger Wirkung wird für sämtliche SS-Angehörige des hiesigen Standortes sowie für deren Familien das Betreten der Stadt Auschwitz verboten. Dienstliche Fahrten, z.B. zur Bank, nach Buna usw. sind auf das allermindeste Maß zu beschränken. Nach Erledigung der Dienstgeschäfte muß die Stadt sofort wieder verlassen und jeder unnötige Verkehr mit den Einwohnern vermieden werden.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
i.V. Mulka
SS-Hauptsturmführer u. Stabsführer