Auschwitz, 8. Mai 1944

1. Versetzungen
a) Ich bin mit sofortiger Wirkung als Kommandant des KL Lublin mit den Arbeitslagern Warschau, Radom, Budzyn und Bliczyn versetzt. Die Geschäfte des SS-Standortältesten hat bis auf weiteres SS-Obersturmbannführer Höß, Chef des Amtes D I, übernommen. Ich danke allen Führern, Unterführern und Männern für ihre treue Mitarbeit.
b) SS-Sturmbannführer Hartjenstein, Kommandant KL Auschwitz II, ist mit sofortiger Wirkung als Kommandant des KL Natzweiler mit seinen Arbeits- und Nebenlagern versetzt. Der bisherige Kommandant des KL Natzweiler, SS-Hauptsturmführer Kramer, wird als Kommandant zum KL Auschwitz II versetzt.

2. Führer Abend
Der auf heute abend 20.00 Uhr angesetzte Führer-Abend wird wegen der heutigen Truppenbetreuungsveranstaltung auf Dienstag, den 9.5.44, verlegt.

3. Kinderturnstunde
Zur Hebung des allgemeinen Gesundheitszustandes bei den im Standortbereich wohnenden Kindern von SS-Angehörigen hat sich die Leiterin der NS-Frauenschaft, Frau Ziemssen, zur Abhaltung einer Kinderturnstunde bereit erklärt. Die Turnstunde soll wöchentlich einmal freitags von 15.00-16.30 Uhr im Frauenschaftsheim oder bei gutem Wetter im Freien in der Umgebung des Frauenschaftsheimes stattfinden. Zur Teilnahme an der Kinderturnstunde werden alle vorschulpflichtigen Kinder im Alter von 4-6 Jahren aufgefordert. Das Kinderrurnen bezweckt eine Hebung des allgemeinen Körperzustandes und wirkt vorbeugend gegen schwere Erkrankungen des Knochensystems und der Bewegungsorgane, wie englische Krankheit, Plattfußbildung, Verbiegungen und Verkrümmungen der Wirbelsäule, bewirkt eine bessere Durchlüftung der Lungen, fördert die Ausbildung der Atmungsorgane. Die Kinder lernen beim Turnen richtig atmen, werden widerstandsfähiger und abgehärtet auch gegen viele Infektionskrankheiten. Die Teilnahme am Kinderturnen wird deshalb ärztlicherseits ganz besonders dringend empfohlen. Jede Mutter, die ihr Kind lieb hat und es gesund erhalten will, muß dieses deshalb zur Kinderturnstunde schicken. Meldung der Teilnehmer an der Kinderturnstunde bei der Dienststelle des SS-Standortarztes Auschwitz bis zum 11. Mai 1944. Die Kinder müssen leichten Turnanzug, Badeanzug oder dergleichen mitbringen. Beginn der Turnstunden Freitag, den 12.5.44, 15.00 Uhr.

4. Bordell der Stadt Auschwitz
Das Bordell der Stadt Auschwitz wird Montags und Freitags von 18.00-23.00 Uhr für Angehörige der Waffen-SS und Wehrmacht des Standortes Auschwitz freigegeben, beginnend mit dem 12.5.1944. Es bleibt in dieser Zeit für Zivilisten gesperrt. Als Entgelt muß der Betrag von RM 5,- entrichtet werden. Der SS-Standortarzt Auschwitz stellt für die genannten Tage einen SS-Arzt bezw. einen SDG zur Durchführung der Sanierung und der ärztlichen Untersuchungen ab. Bei Besuch des Bordells hat der SS- bzw. Wehrmachtsangehörige eine weitestgehende Gewähr dafür, daß er frei bleibt von Geschlechtskrankheiten, während die Gefahr der Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit bei jedem anderen außerehelichen Geschlechtsverkehr, bei dem eine ärztliche Untersuchung der weiblichen Personen nicht stattfinden kann, außerordentlich groß ist.

5. Straßensperrung
Die am 4.4.1944 laut Standortbefehl Nr. 11/44 verfügte Sperrung der Straße vom Bahnhof Auschwitz zum KL wird wegen Instandsetzungsarbeiten weiterhin bis zum 31.5.44 aufrecht erhalten. Die Umleitungen bleiben dieselben.

6. Sperrung der Bahnhofstraße für Häftlingskommandos
Die im Standortbefehl Nr. 13/44, Ziff. 10, vom 2.5.44 angeordnete Sperrung der Bahnhofstraße wird dahin abgeändert, daß die Deutsche Lebensmittel GmbH für ihre beiden Mehlwagen aus besonderen Gründen die Genehmigung erhält, die Bahnhofstraße zu befahren.

7. Beschlagnahme von Lebens- und Genußmitteln
Mit sofortiger Wirkung verbiete ich die Beschlagnahme von obengenannten Gegenständen durch SS-Angehörige. Bei der Kontrolle derartig Vorgefundene Gegenstände ist
a) bei Zivilpersonen der Betreffende mit den zu beschlagnahmenden Gegenständen sofort der Politischen Abteilung zuzuführen. Die Politische Abteilung allein entscheidet, ob die Gegenstände zu beschlagnahmen oder freizugeben sind.
b) Bei Häftlingen sind in diesem Falle die betr. Häftlinge dem Schutzhaftlagerführer vorzuführen. Der Schutzhaftlagerführer stellt persönlich die Gegenstände sicher unter entsprechender Meldung an mich.

gez.
Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant