Auschwitz, 4. April 1944

1. Betreten der Stadt Auschwitz
Das Verbot des Betretens der Stadt Auschwitz wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die nachstehend aufgeführten deutschen Unterhaltungs- und Gaststätten dürfen besucht werden:
,,Stadthalle“, Neues Kino und Theater, eröffnet ab 16.4.44
,,Skala", Altes Kino, Am Ring
,,Ratshof“ Gaststätte und Hotel, Marktplatz
,,Zur Burg“, Gaststätte Bahnhofsstraße
,,Kaffee am Markt", Marktplatz
,,Deutsche Gaststätte“, Marktplatz
,,Gefolgschaftskasino", Gaststätte, Krakauerstraße
,,Grzywok", Gaststätte, Krakauerstraße
,,Fremdenheim“ Hotel, Bahnhofstraße
Aus gesundheitlichen Gründen werden für außerdienstliche Benutzung gesperrt die Friedrichstraße und die Ostlandstraße.
SS-Unterführer und Männer, die in diesen Straßen ohne dienstlichen schriftlichen Auftrag angetroffen werden, sind von den SS-Streifen festzunehmen. Bestrafung erfolgt durch mich. Es ist selbstverständlich, daß jeder Verkehr mit fremdländischen Personen, insbesondere Polen, vor allem mit Frauen, strengstens verboten ist. Wohnungen, in denen Polen oder fremdländische Personen wohnen, dürfen nicht betreten werden. Ich erwarte von allen SS-Angehörigen ein tadelloses, einwandfreies Benehmen auf der Straße, wie auch in geschlossenen Räumen. Einwandfreie Uniform, äußere und innere soldatische Haltung, zackiges Grüßen, auch der Wehrmacht und der Polizei gegenüber, ritterliches Benehmen den Frauen und alten Personen gegenüber sind das Spiegelbild eines wirklichen Soldaten. Wo das nicht gegeben ist, gehört der Soldat nicht in die Öffentlichkeit, sondern muß solange in der Kaserne bleiben, bis er es gelernt hat. Ich werde die mir in dieser Hinsicht von den verstärkten Streifen gemeldeten Verstöße mit den strengsten Strafen ahnden und in jedem Falle Stadturlaubssperre auf unbestimmte Zeit verhängen. Alle SS-Führer und Unterführer bitte ich, für die Durchführung des Befehls Sorge zu tragen. Nachdem nunmehr die Sperre für Auschwitz aufgehoben ist, sind zum Betreten des Hauses der Waffen-SS für SS-Angehörige keine Berechtigungsscheine mehr nötig.

2. Unglücksfälle durch falsche Handhabung der Pistole
Der Reichsführer-SS hat am 17.1.1944 folgenden Befehl erlassen, auf dessen genaue Beachtung und Durchführung ich besonders hinweise:
,,Mangelhafte Ausbildung an der Pistole und leichtfertige Handhabung dieser Waffe haben allein innerhalb von 2 Monaten in der Waffen-SS 16 Todesopfer gefordert. Ab sofort haben alle für die Ausbildung verantwortlichen Führer der Ersatz- und Ausbildungseinheiten sowie der Schulen der Ausbildung mit der Pistole ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Insbesondere sind die Vorschriften über die Handhabung und die Durchführung der Sicherheitsbestimmungen bei der Handhabung von Pistolen fortgesetzt praktisch zu üben, bis sie den Rekruten in Fleisch und Blut übergegangen sind. Auf die Gefährlichkeit der leichtfertigen Handhabung von Pistolen ist im Unterricht immer wieder hinzuweisen. Jeder Führer und Unterführer aller Truppenteile der Waffen-SS ist verpflichtet und dauernd dazu anzuhalten, gegen jede vorschriftswidrige Handhabung von Pistolen sofort schärfstens einzuschreiten, unabhängig von der außerdem an den Vorgesetzten zu erstattenden Meldung. Unterlassungen in dieser Hinsicht sind hart zu bestrafen. Ungeladene
Pistolen sind grundsätzlich nach denselben Sicherheitsbestimmungen zu behandeln wie geladene Pistolen. In Zukunft wird in jedem durch falsche Handhabung einer Pistole entstehenden Unglücksfall überprüft werden, ob die Vorgesetzten ihrer fortgesetzten Unterweisungspflicht und ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Ist dies nicht der Fall, so werden die verantwortlichen Vorgesetzten zur Rechenschaft gezogen.

gez. H. Himmler“
Zur Handhabung der Pistole hat der Reichsführer-SS außerdem befohlen, daß nach Entladen der Pistole grundsätzlich nochmals der Verschluß zur Kontrolle der erfolgten Entladung zu öffnen ist.

3. Betreten der Gärtnerei Raisko
Ich verbiete hiermit jedes unbefugte Betreten der Gärtnerei Raisko. Der einzige zulässige Zugang ist beim Laboratorium.

4. Katadyn und Delicia
Das Wasser im gesamten Lagerbereich und im Gebiet des Amtskommissars Auschwitz ist sehr stark eisenhaltig. Das Eisen fällt beim Kochen aus und macht das Wasser dadurch zur Verwendung bei der Wäsche usw. ungeeignet. Bei der Dienststelle des SS- Standortarztes Auschwitz - Apotheke - wird für die Haushaltungen usw. das Fällungsmittel Katadyn ausgegeben. Bei Verwendung dieses Mittels wird das Eisen aus dem Wasser großteils ausgefällt, so daß dies zu jedem Zweck, also auch zum Waschen der Wäsche, in gekochtem Zustand verwendet werden kann. Genaue Gebrauchsanweisung wird mitgegeben. Es wird noch darauf hingewiesen, daß auf Grund eingehender Untersuchungen das Präparat keinerlei gesundheitsschädigenden Einfluß hat. Das Mittel ist
im SS-Revier - Apotheke - von den einzelnen Einheiten mittels Anforderung, die vom Einheitsführer unterzeichnet ist, abzuholen. Nachdem festgestellt wurde, daß trotz des Imprägnierungsbefehls noch ein großer Teil der SS-Angehörigen die Wäsche zu Hause waschen läßt und dadurch die Imprägnierung gegen Läusebefall nicht durchgeführt werden kann, werden an sämtliche SS— Angehörigen sowie an sämtliche Truppenangehörigen des Standortes Delicia-Kleinpackungen ausgegeben, die zum Imprägnieren der Wäsche nach dem Waschen verwendet werden sollen. Das Imprägnieren kann mit
Hilfe dieser kleinen Packungen auch dann erfolgen, wenn die Wäsche nicht in der SS-Wäscherei gewaschen wird. Im Interesse der Gesunderhaltung der SS-Angehörigen ist die Durchführung der Imprägnierung dringend erforderlich. Auch dieses Mittel hat keinerlei gesundheitsschädigenden Einfluß und auch die Wäsche wird durch die Imprägnierung weder geschädigt noch in ihrer Haltbarkeit beeinflußt. Dieses Präparat wird von der Apotheke KL Auschwitz an die einzelnen Einheiten abgegeben.

5. Truppenbetreuungsveranstaltungen im April
Dienstag, 25. April 1944, 18.45 Uhr:
Gastspiel des Stadttheaters Mährisch-Ostrau:
,,Paganini“, Operette von Franz Lehar.
Gastspiel des Opernhauses Breslau: .Großer bunter Abend“
(Genauer Termin wird noch bekanntgegeben).

6. Zusätzliche Truppenbetreuungsmittel
Bei der Abt. VI sind Feldpostbriefe eingetroffen, die Aufteilung an die Einheiten und Dienststellen erfolgt nach der Stärke. Die Briefe können sofort bei der Abt. VI abgeholt werden.

7. Neufestsetzung der Brennholzpreise für SS-Angehörige
Wegen bedeutend erhöhter Gestehungskosten wird hiermit verfügt, daß ab 1.4.1944 der Preis für Brennholz, welches für Privatzwecke Verwendung findet, je Fuhre = 1/2 cbm auf RM 15,- festgesetzt wird. Gleichzeitig wird nochmals darauf hingewiesen, daß für Familien von SS-Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Interessengebiet haben, jährlich nur 2 Fuhren Brennholz abgegeben werden können. Wegen der Wichtigkeit des Rohstoffes Holz wird äußerste Sparsamkeit verlangt.

8. Straßensperre
Infolge der vorzunehmenden Kanalisationsarbeitcn an der Straße Haus der Waffen-SS - Straßengabel bei Haus Bischoff wird die Straße bis 24.4.1944 für den gesamten Verkehr in beiden Richtungen gesperrt. Die Umleitung erfolgt
1. über die Straße Führerheim - Lager (Einbahnstraße)
2. Haus der Waffen-SS - Gemeinschaftslager - Schutzhaftlager
3. Haus der Waffen-SS (Betonstraße) - Solabrücke - Kasernenstraßc - Hauptwachc.
9. Kontrolle der Fahrzeuge am Schlagbaumposten
Am Schlagbaumposten hat jedes Fahrzeug, vor allen Dingen Lkw, zu halten, damit der Schlagbaumposten genau nachsehen kann, daß sich tatsächlich kein Häftling versteckt hält. Bei Verstößen gegen diesen Befehl haben die Schlagbaumposten die SS-Nummer des Fahrzeuges mit Angabe der Uhrzeit zu melden.

10. Standort Führerabend
Der für Mittwoch, den 5.4.1944 vorgesehene Schulungsabend für Führer fällt aus. Der nächste Schulungsabend findet am 3.5.1944 statt.

11. Benutzung der Kommandantur-Sauna
Ab sofort wird die Kommandantur-Sauna von folgenden Dienststellen und Einheiten an nachstehenden Tagen und Zeiten benutzt:
Montag von 18.30- 21.00 Uhr 1. Kompanie
Dienstag von 18.30- 21.00 Uhr 3. Kompanie
Mittwoch von 18.30- 21.00 Uhr Kommandanturstab, SS-Standortverwaltung
Donnerstag von 18.30- 21.00 Uhr 4. Kompanie
Freitag von 18.30- 21.00 Uhr 2. Stabskompanie
Sonnabend von 15.00- 20.00 Uhr Kommandanturstab, SS-Standortverwaltung
Sonntag von 9.00 - 12.00 Uhr Sani-Staffel, DAW-GmbH, TWL, Hyg.-bakt. Untcrs.St.
Für das Anheizen sowie für die Sauberhaltung sind mir die betr. Einheiten und Dienststellen verantwortlich.

12. Zapfenstreich
Ab 1.4.1944 wird der Zapfenstreich auf 23.00 Uhr festgesetzt.

13. Diebstahl
Aus der Garage des Hauses der Waffen-SS wurde am 31.3.44 in der Zeit von 18.30 - 20.00 Uhr das Dienstfahrrad Nr. 170 gestohlen. Zweckdienliche Angaben sind an die Gerichts-Abteilung zu richten.

14. Gefunden
In Birkenau wurden ein größerer Geldbetrag und 1 Ring im Gebäude der SS-Standort- verwaltung eine Nadel mit Stein, vor dem Kameradschaftsheim 1 Pioniersturmabzeichen gefunden. Die Fundsachen können beim SS-Standortältestcn, Zimmer 14, abgeholt werden. Ferner wurde 1 Fahrrad aufgefunden und auf der Waffenmeisterei sichergestellt, wo es gegen Besitznachweis abgeholt werden kann.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant