Auschwitz, 9. Juli 1941

An sämtliche Abteilungen des KL Auschwitz
den Führer des SS-T-Sturmbannes
die SS-Neubauleitung
das Truppenwirtschaftslager der Waffen-SS
die Deutschen Ausriistungswerke GmbH

1. Mit sofortiger Wirkung verbiete ich das Betreten der Gefolgschaftskantine (Kasino) in Auschwitz für sämtliche SS-Angehörigen.

2. Der Standort Auschwitz umfaßt folgende Gebiete: Stadt Auschwitz , das gesamte Lagergelände und die Ortschaft Neuberun.

3. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der größte Teil der Lokale polnisch ist, und ich weise nochmals darauf hin, daß das Betreten von polnischen Lokalen strengstens untersagt ist.

Der Standortälteste

gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Frommhagen
SS-Hauptsturmführer u. Stabsführer