Auschwitz, 22. November 1943

An alle Einheiten und Dienststellen
des SS-Standortes Auschwitz

In Abänderung und Ergänzung des Standortbefehls Nr. 52/43 vom 20. November 1943 wird darauf hingewiesen, daß die Anfangszeiten der Truppenbetreuungsveranstaltungen jeweils aus den überall im Interessenbereich angeschlagenen Plakaten zu ersehen sind. Der Beginn der Vorstellungen ist in der Regel um 19.30 Uhr, unter Umständen aber auch früher oder später je nach Ankunft bezw. Abfahrt der hier auftretenden Künstler.
Der Besuch aller Truppenbetreuungsveranstaltungen im großen Saal ist Dienst, zu welchem sämtliche SS-Angehörige des SS-Standortes Auschwitz zu erscheinen haben. Die Einheitsführer und Dienststellenleiter sind dafür verantwortlich. Bei Veranstaltungen im kleinen Saal hat jede Einheit 15 Unterführer und Männer (der Kommandanturstab 30) zum Besuch zu entsenden.
Bezüglich der Sitzordnung im großen Saal wird bestimmt:
Die ersten 3 Reihen sind für Führer und deren Familien vorgesehen, die Reihen 4 - 10 für Unterführer u. Männer mit ihren Familien, die Reihen 11 u. 12 für Portepee-Unterführer und Stabsscharführer. Dahinter sitzt die Truppe ohne Unterschied der Dienstgrade, Einheiten und Dienststellen, so wie sie zeitlich eintreffen. Den Anordnungen des Saalordnerdienstes ist in jedem Falle Folge zu leisten. Die in Begleitung von SS-Angehörigen kommenden Frauen haben sich als solche - womöglich durch den Lagerausweis - auszuweisen, ebenso die Zivilangestellten der Waffen-SS. Allen anderen Personen ist der Zutritt zu den Truppenbetreuungsveranstaltungen grundsätzlich verboten. Sie werden ohne Ansehen der Person zurückgewiesen.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant