Auschwitz, 15. März 1943

Aus gegebener Veranlassung wird noch einmal eindringlichst darauf hingewiesen, daß unter gar keinen Umständen Häftlinge mit der Überbringung, dem Putzen usw. von Rädern und Motorrädern betraut werden dürfen. Gegen diesen Befehl Zuwiderhandelnde werde ich strengstens bestrafen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant