Auschwitz, 22. Februar 1943

Betreff: Führereinsatz bei Luftalarm
Aus gegebener Veranlassung ordne ich an, daß bei Luftalarm an den einzelnen Dienststellen der Abteilungen auf schnellstem Wege stets ein Führer der betreffenden Abteilung verfügbar sein muß, um die notwendig werdenden Anordnungen und Entscheidungen treffen zu können. In diesem Zusammenhang stellt die

Abtlg. III je einen Führer an jedes Lager, d.h. Hauptlager, Kriegsgefangenen-Lager und Buna.
Der zum KGL abgestellte Führer übernimmt gleichzeitig die sich notwendig machenden Anordnungen beim FKL.

Abtlg. IV (Verwaltung)
Die Verwaltung stellt einen Führer, der sich im Dienstraum des Leiters der Verwaltung aufhält und der, falls es sich notwendig machen sollte, die notwendigen Maßnahmen trifft, zwecks Einsatzes der Feuerwehr und der technischen Abtlg., die durch Sonderabordnungen der Verwaltung für Luftalarmfälle sich stets in Bereitschaft und erreichbar zu halten haben.

Abtlg. V (Revier)
Die Abtlg. V stellt zu jedem Lager einen Arzt ab. Ein Arzt mit fahrbereitem Sanka befindet sich außerdem im Revier.

Abtlg. Landwirtschaft
Die Abteilung Landwirtschaft stellt einen Führer zum Arbeitsstall ab, um dort gegebenenfalls notwendig werdende Fuhren sowie Pferde und Gespanne zu dirigieren.

Abtlg. Ia
Die Abtlg. Ia stellt einen Führer, der sich in der Telefonvermittlung aufhält und die dort einlaufenden Meldungen entgegen nimmt.

Fahrbereitschaft:
Sämtliche Fahrer der Fahrbereitschaft haben sich bei Luftalarm zu ihrer Dienststelle zu begeben.

Der SS-Totenkopfsturmbann
Der SS-Totenkopfsturmbann veranlaßt, daß sich sofort sämtliche Kompanie Führer in die Reviere ihrer Kompanie begeben. Der Führer der Wachtruppe hält sich auf der Hauptwache auf. Letzterer stellt außerdem einen vollgültigen Vertreter, der sich auf der Hauptwache des KGL aufhält.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant