Auschwitz, 13. April 1943

In Neuberun und Umgebung herrscht augenblicklich die Hühnerpest. Zur Verhinderung des Übergreifens auf die Bestände des KL Auschwitz werden folgende Maßnahmen angeordnet, welche mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:

1.) Das Gebiet der Geflügelzucht Harmense wird gesperrt.

2.) Die Zufahrtstraßen werden an den Grenzen durch Schlagbäume abgesperrt, die nach Einziehung der Postenkette verschlossen werden.

3.) An den Schlagbäumen sind Verbotstafeln anzubringen.

4.) Der Eintritt in das Sperrgebiet oder die Durchfahrt durch dasselbe ist Personen, welche nicht in der Geflügelzucht beschäftigt sind, verboten.

5.) Die in der Geflügelzucht Harmense beschäftigten Personen dürfen das Sperrgebiet nur in allerdringendsten Fällen verlassen.

6.) Personen, welche das Sperrgebiet verlassen, ist es verboten, Häuser oder Gehöfte zu betreten, in welchen Geflügel gehalten wird.

7.) Bei Rückkehr in das Sperrgebiet ist das Schuhwerk der betreffenden Personen einer Desinfektion nach Weisung des Veterinärs zu unterziehen.

8.) Der notwendige Verkehr zwischen Sperr- und Außengebiet in der Versorgung und im Austausch lebensnotwendiger und wirtschaftlicher Produkte darf nur an dem Schlagbaum in der Nähe von Wohnhaus Glaue abgewickelt werden.

9.) Der nicht geländegängige Autoverkehr in Richtung Budy hat über die Kreisstraße Auschwitz-Raisko-Brzeszcze zu erfolgen.

10.) Verpackungsmaterial zum Versand von Eintagsküken, welches von Käufern zurückgesandt wird, darf erst nach vorhergehender Desinfektion im Magazin des alten Stallhofes an die Geflügelzucht übergeben werden.

11.) In allen Sonderfällen ist vor dem Besuch der Geflügelzucht Harmense die Genehmigung des Leiters der landwirtschaftlichen Betriebe oder des leitenden Veterinärs einzuholen.

12.) Dieser Befehl gilt für alle Führer, Unterführer und Männer mit Ausnahme des Leiters der landwirtschaftlichen Betriebe und des Veterinärs.

Der SS-Unterscharführer Gfaue ist dafür verantwortlich, daß diese angeordneten Maßnahmen genauestens beachtet werden. Die jeweiligen Schlagbaumposten haben Befehl, kein Fahrzeug oder sonstige Personen durch das Sperrgebiet Harmense durchzulassen. Ich erwarte von allen SS Angehörigen, daß den angeordneten Maßnahmen, sowohl als auch den Anweisungen der Posten ohne weiteres Folge geleistet wird.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant