Auschwitz, 28. Februar 1941

Betreff. Reichsführerbesuch
1. Bis Freitagabend 19,00 Uhr sind sämtliche Stuben, sowie die Unterkunft im Monopolgebäude sauber zu machen und in beste Ordnung zu bringen. Ferner müssen die Spinde gründlichst gesäubert und geordnet sein.

2. Beim Durchgang des Reichsführers-SS durch die Unterkünfte ist von den Stabsscharführern und U.v.D. ordnungsgemäß zu melden.

3. Die Dienststellen einschl. Kammern bleiben bis Beendigung der Besichtigung durch den Reichsführer-SS besetzt.

4. Bis Beendigung der Besichtigung durch den Reichsführer-SS ist für sämtliche Angehörige des Kommandanturstabes Urlaubssperre. Die Abfahrt zum Kameradschaftsabend bei den Buchenlanddeutschen in Bielitz wird bis zur Beendigung der Besichtigung verschoben.

5. Am Sonnabend um 13.30 Uhr findet in den Unterkünften Spindappell statt. Sämtliche Männer haben sich dort in den Unterkünften zu dieser Zeit aufzuhalten.

6. Auf anständigen Dienstanzug, Koppel- und Stiefelputz muß besonderer Wert gelegt werden.

7. Die Kantine bleibt am Sonnabend geschlossen, da sie für andere Zwecke benötigt wird. Die Kantine im Gebäude des Wachsturmbanns bleibt geöffnet.

Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
gez. Höß
SS-Sturmbannführer

F.d.R.d.A.:
Frommhagen
SS-Obersrurmführer und Adjutant