Auschwitz, 18. Februar 1943

1. Sammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 6. und 7. Februar 1943
Anläßlich der Straßensammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 6./7.2.43 wurde das Ergebnis von RM 4.297,93 erzielt.
Besonders erwähnenswert ist die Opferbereitschaft der SS-Wachkompanie Buna, die die Straßensammlung unter dem Motto:
,,Wir ehren unsere Helden von Stalingrad.“
durchgeführt hat. Die Kompanie spendete RM 1.899,5 6. Ich spreche allen Spendern meine Anerkennung aus.

2. Belehrung von SS-Angehörigen
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß sämtliche SS-Angehörige insbesondere nach Versetzung von anderen Einheiten nach hier, sofort nach ihrem Eintreffen in Auschwitz durch die Einheitsführer über die hier, durch die besonderen Umstände hervorgerufenen, bestehenden Vorschriften und Bestimmungen zu belehren sind. Bei dieser Belehrung ist darauf hinzuweisen, daß insbesondere Vergehen des milit. Ungehorsams (verbotener Umgang mit Häftlingen, Geschlechtsverkehr mit Häftlingen usw.) und des milit. Diebstahls (Aneignung von Häftlingseffekten oder Effekten von Neuzugängen) nur ihre Ahndung durch das SS- und Polizeigericht finden. Die erfolgte Belehrung ist, wie bekannt, aktenmäßig zu machen.

3. und Kehricht usw.
Zur Ordnung der sanitären Verhältnisse des Lagers und der Siedlung, insbesondere zur Beseitigung der Fliegenplage, wird mit dem 22. Februar 1943 eine regelmäßige Müllund Kehrichtabfuhr eingerichtet.
1. In die Abfuhr wird eingezogen:
a) Schutzhaftlager, Werkstätte, Wirtschaftsgebäude nach einem von der VerwaltungUnterkunft näher festzulegenden Plan.
b) Sämtliche Häuser der Siedlung und zwar in folgendem Gebiet: südlich von der Stadt Auschwitz zum Bahnhof Auschwitz führenden Straße, von da an dem Bahnkörper der Linie Auschwitz-Dzieditz folgend.
c) Truppenunterkunft Birkenau FKL und KGL haben nach den fachlichen Anweisungen von SS-Strm. Biedrawa eigene Müllverwertung und Kompostanlagen zu schaffen, die von Zeit zu Zeit abgefahren werden.

2. Die Abfuhr aus der Siedlung erfolgt zunächst versuchsweise ausschließlich an jedem Freitag. Falls Freitag Feiertage sind bereits Donnerstag. Jeder Haushalt hat sich für die Aufnahme von Müll die üblichen Blechtonnen oder Kisten mit Handgriffen zu beschaffen und stehts an dem gleichen näher zu bezeichnenden Ort aufzustellen.

3. Soweit die Haushalte selbst Komposthaufen anlegen, sind diese ständig mit Erde überdeckt zu halten. Beim Umstechen ist Ätzkalk zuzusetzen.

4. Die im Schutzhaftlager anfallenden Mengen an Müll einschließlich Bettstroh Kehricht, nicht verwertbaren Küchenabfällen usw. sind auf Rollwagen zu verladen und vor dem Eingang in das Schutzhaftlager abzustellen, von wo aus sie abgefahren werden. Solche Stoffe, deren Verwendung wegen Seuchengefahr mit besonderer Vorsicht zu erfolgen hat, sind durch Überspritzen von Kalkmilch kenntlich zu machen, z.B. Bettstroh aus dem Krankenbau, und möglichst getrennt von dem anderen zur Verladung zu bringen.

5. Zur Abfuhr von Straßenkehricht und Schlamm wird nach näherer Vereinbarung mit dem Schutzhaftlager zu bestimmter Zeit ein Gespann gestellt.

6. Für die Abfuhr von größerer Mengen von Müll, die bisher angcfallen sind, können in der Zeit vom 22.2. bis 6.3. zusätzlich Gespanne bei der Abt. Landwirtschaft (App. 41) angefordert werden.

7. Die Deutschen Lebensmittel-GmbH setzt sich wegen Abfuhr der nicht verwertbaren Schlachtereiabfälle unmittelbar mit der Landwirtschaft ins Einvernehmen. In gleicher Weise regeln TWL und SS— Sturmbann die Müllabfuhr.

4. Absetzung von der Truppenverpflegung
Bei Absetzung von der Truppcnverpflegung durch Dienstreisen usw. müssen die Essenmarken am Vortage bis 17.00 Uhr bei dem Rechnungsführer abgegeben sein. Eine Absetzung für den Montag hat am Sonnabend zu erfolgen.
Sollten sich Änderungen durch Monatsabschluß ergeben, wird diese durch Anschläge gemeldet.

5. Belobigungen
Dem SS-Schützen Popp, 4. Kompanie, spreche ich für sein umsichtiges Verhalten auf Häftlingsbegleitung meine Anerkennung aus. Durch seine Aufmerksamkeit und durch sein dienstfreudigen Einsatz hat er die Flucht von Häftlingen und deren Fluchtplan vereitelt.
Der SS-Unterscharführer
Theofil Dietrich, 3. Kompanie, lieferte einen großen gefundenen Geldbetrag bei seiner Vorgesetzten Dienststelle ab. Ich spreche
dem SS-Unterscharführer Theoßl Dietrich für seine beispielgebende Haltung meine Anerkennung aus.

6. Appell in Fahrräder
Am Sonntag, den 21.2.43, morgens 9.00 Uhr findet vor dem Kommandanturgebäude ein Appell in Fahrräder statt. Die Räder von den Führern sind von abzustellenden Innendienstlern vorzuführen. Gleichzeitig ist der Lieferschein mitzubringen.

7. Verloren - gefunden
Auf dem Wege Birkenau - Unterkunftskammer - Kommandanturbaracke wurde das Reichssportabzeichen in Bronze Nr. 770433 verloren.
Am 1 0.2.43 ist dem SS-Schützen Adam Wolf, 6. Kompanie, 1 Brieftasche mit folgendem Inhalt abhanden gekommen:
1 Lagerausweis Nr.: 216/42/6
1 Raucherkarte Nr.: 417091
1 Essenkarte
1 Ausweis (Deutsche Volksgruppe im Unabh. Staat Kroatien)
2 Päckchen Zulassungsmarken
Bargeld RM 49,-.
Nach dem Verbleib obiger Gegenstände ist zu forschen, und Feststellungen sind umgehend der Kommandantur zu melden.
1 Trauring
1 Taschenmesser
1 Inf. Sturm. Abz. bronze gefunden.
Abzuholen durch den Verlierer auf der Kommandantur.

gez. Höß
SS~Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant