Auschwitz, 19. November 1941

1. Kommandierungen
Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Hauptscharführer
August Müller, 7./SS-T-Stuba., zur Verwaltung Abt. Landwirtschaft als Stallmeister kommandiert.

Mit Wirkung vom 15.11.41 wurden lt. Befehl des Inspekteurs der KL vom Kdtr.-Stab KL Auschwitz zum Kdtr.-Stab KL Lublin kommandiert:
SS-Oscha.
Seufert, Karl
SS-Uscha. Jaitner, Edmund
SS-Uscha. Villain, Heinz
SS-Uscha.
Jannsen, Iwer
SS-Rottf. Trappiel, Kurt
SS-Rottf.
Pahl, Gerhard.

Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Schütze Otto Vollrath, 3./SS-T-Stuba. zur Verwaltung, Abt. Verpflegung, kommandiert.
Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Strm.
Josef Rupp, l./SS-T-Stuba. zur Verwaltung, Abt. Landwirtschaft, kommandiert.
Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Scharf.
Carstensen von der Abt. Landwirtschaft zur Politischen Abteilung und der SS-Rottf. Willi Günther von der Politischen Abteilung zur Abt. Landwirtschaft kommandiert.

2. Ergebnis der Sammlungen für das Kriegswinterhilfswerk
Die Sammlungen für das Kriegswinterhilfswerk am 9. u. 15./16.1 1.41 ergaben folgende
Ergebnisse:
Haussammlung Straßensammlung
1. Kompanie RM 349,-
1. Kompanie RM 18,48,-
2. u. 5. Kompanie RM 400,80,-
2. Kompanie RM 24,88.-
3. Kompanie RM 310,-
3. Kompanie RM 62,15,-
4. Kompanie RM 352,50,-
4. Kompanie RM 41,23,-
6. Kompanie RM 354,20,-
5. Kompanie RM 84,89,-
7. Kompanie RM 223,-
6. Kompanie RM 103,15,-
Kommandantur RM 503,80,-
7. Kompanie RM 185,02,-
Baultg.d.W.-SS i.Pol. RM 131,-
Kommandantur RM 182,47,-
HWL RM 88,-
Baultg.d.W.-SS u.Pol. RM 7,89,-
DAW RM 44,-
HWL RM 12,05,-

3. Pferde-Jagdwagen
Der Pferde-Jagdwagen hat zur dauernden Verfügung des Lagerkommandanten zu stehen. Eine Benützung desselben durch anderweitige Dienststellen erfordert die persönliche Genehmigung des Kommandanten.

4. Abteilungsleiterbesprechung
Die Abteilungsleiterbesprechung findet ab sofort jeden Dienstag und Freitag um 9.00 Uhr beim Lagerkommandanten statt.

5. Kraftfahrzeuganforderungen
Kraftfahrzeuge haben auf den vorgeschriebenen Kraftfahrzeuganforderungsformularen angefordert zu werden. Diese Anforderungsformulare müssen ausgefüllt am vorhergehenden Tag bis spätestens 15.00 Uhr bei der Kommandantur abgegeben werden. Die Fahrbereitschaft hat diese um 16.00 Uhr abzuholen. Ausnahmen werden nur in dringendsten Fällen berücksichtigt.

6. Betreten der Ortschaft Neuberun
Das mit Standortbefehl Nr. 6/41 v. 25.8.41 ausgesprochene Verbot, die Ortschaft Neuberun zu betreten, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Es wird erwartet, daß alle SS-Angehörigen ein SS mäßiges Verhalten an den Tag legen. Widrigenfalls muß das Verbot wieder ausgesprochen werden.

7. Benutzung von fahrplanmäßigen D-Zügen
In letzter Zeit häufen sich wieder die Meldungen des Wehrmachtsstreifendienstes über unberechtigte Benutzung von fahrplanmäßigen D-Zügen durch hiesige SS-Angehörige. Der SS-T-Sturmbann ist dafür verantwortlich, daß entsprechende Belehrungen durchgeführt werden. Vollzug ist bis zum 22.11.41, 10.00 Uhr , an die Kommandantur zu melden. In Zukunft werde ich derartige Verstöße ohne Ausnahme strengstens bestrafen.

8. Verloren - gefunden
Im SS-Revier wurde ein Trauring gefunden. Der Verlierer kann diesen Ring auf der Kommandantur wieder in Empfang nehmen.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant